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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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Die neuesten Nachrichten 7

2023-11-15 14:20:14 Nachtragshaushalt der Ampel verfassungswidrig

https://t.me/RASattelmaier

Das BVerfG in Karlsruhe hat heute eine bemerkenswerte Entscheidung zum sog. Nachtragshaushalt für 2021 gefällt:

„Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen verschoben, das heute Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißt. Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Corona-Politik eingeplant, wurden dann aber doch nicht dafür benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag im Februar 2022, diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung zu stellen. Das Sondervermögen wurde damit von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.
Die Summe wurde in voller Höhe im Jahr 2021 verbucht, obwohl das Geld erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollte und soll. Die Buchungssystematik des Haushaltsrechts wurde zuvor entsprechend angepasst. Dieses Manöver ermöglichte es der Ampel-Koalition, die Schuldenbremse in den Jahren 2023 und – so ist es bisher geplant – auch 2024 wieder einzuhalten, nachdem sie von 2020 bis 2022 vor allem wegen der Corona-Epidemie ausgesetzt war. Und genau dieses Manöver beanstandeten die Unionsabgeordneten in Karlsruhe.“


(Quelle lto.de)

Diesem Verfahren der „Ampelregierung“ hat das Gericht mit seiner heutigen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Das Gericht begründet dies vor allem damit, dass die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspreche. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die "Schuldenbremse" bei gleichzeitiger Anrechnung als "Schulden" im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.

Anders ausgedrückt:
Die Ampelregierung kann ohne Notlage Schulden, die für dieselbige gedacht waren, nicht einfach sachlich und zeitlich zweckentfremden.

Durchaus eine finanzverfassungsrechtliche Ohrfeige für die „Ampelregierung“.

Die Folgen könnten und werden sicherlich angesichts eines 60 Milliardenlochs weitreichend sein:

Kürzungen im laufenden Haushalt an anderer Stelle und sogar Steuererhöhungen für die Bürger.

Zu Kürzungen fällt einem direkt ein, dass man ja 8 Milliarden für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete guten Gewissens einsparen kann.

Gleichzeitig dürfte damit die MwSt.-Erhöhung für die Gastronomie unweigerlich zum 1. Januar 2024 kommen.

Oder aber, das Geld wird im Bereich von Klimaschutzprojekten eingespart… Das zu glauben fällt jedoch schwer.

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2023-11-14 22:17:52 Neues aus dem Gerichtssaal





„Gamechanger“ zur Strafbarkeit nach § 201 StGB

Dienstag, 14.11.2023
Landgericht Bochum

Erneut erwies sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4. November 2022 (3 RVs 28/22 - zu lesen hier) zu der Frage, wann das gesprochene Wort von Polizeibeamten aufgenommen werden darf ohne den Tatbestand des § 201 StGB  (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) zu erfüllen, als echter „Gamechanger“

Über diese Entscheidung hatte ich hier https://t.me/RASattelmaier/2393 seinerzeit berichtet.

Nachdem die Mandantin vor dem AG Bochum noch mit einer Geldstrafe von 150 TS wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114) StGB verurteilt wurde, ergab sich im heutigen Berufungsverfahren ein vollständig anderes Bild. Das Verfahren wurde auf Staatskosten ohne Auflagen eingestellt.

Dabei eilte die Mandantin ihrem Mann zu Hilfe, dem seinerzeit am Rande einer Demonstration das Mobiltelefon gewaltsam abgenommen wurde, weil diesem ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochen Wortes vorgeworfen wurde.

Die Maßnahme war aus Sicht der Verteidigung mangels rechtlich haltbarem Anfangsverdacht rechtswidrig, weshalb die objektive Bedingung der Strafbarkeit im Rahmen der §§ 113, 114 StGB nicht gegeben war.

Dieser Ansicht näherte sich auch das Landgericht Bochum heute an und stimmte einer Einstellung bei voller Kostenübernahme ebenso wie die Staatsanwaltschaft und die Mandantin zu.

Ein „Freispruch 2. Klasse“, der den Vorteil einer sofortigen Verfahrensbeendigung hat.

Warum die Mandantin hier zustimmte und weshalb das Thema Handy-Beschlagnahme vor allem am Rande von Versammlungen damit wohl immer mehr vom Tisch ist und natürlich weitere Details zum Fall und der Verhandlung erläutere ich hier im Video

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2023-11-13 00:21:29 Rechtswidrige Maßnahme heute in Köln

https://t.me/RASattelmaier

Während einer Versammlung am heutigen 12.11.2023 in Köln wurde eine stadtbekannte Aktivistin von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Dabei erfolgte die Ingewahrsamnahme durch die Beamten zumindest nach Sichtung des Videos der Aktivistin ohne Eröffnung des Tatvorwurfes und ohne versammlungsrechtliche Ausschlussverfügung durch die Beamten.

Damit wäre - wenn sich das so bestätigen sollte - die Ingewahrsamnahme durch die Beamten rechtswidrig.

Leider würde das keinen Einzelfall darstellen, da auf nahezu allen Versammlungen der letzten Jahre derartige Verstöße durch die Polizei leider an der Tagesordnung waren. Dies scheint ganz offenbar einem mangelnden Bildungsniveau im Versammlungsrecht und der entsprechenden Rechtsprechung geschuldet zu sein.

Es wird daher dringend allen Beamten die Lektüre einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes empfohlen, in der u.a. folgendes klargestellt ist:

Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sind rechtswidrig, solange nicht die Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde.

(BVerfG 1 BvR 1090/06 - Beschl. V. 30. April 2007 hier zu lesen)

Und genau das ist hier nicht geschehen. Ein später erteilter Platzverweis - wie er nach Angaben der Aktivistin ausgesprochen wurde - heilt diesen Mangel nicht.

Grund für diese hohe Hürde durch das BVerfG ist, dass Versammlungsteilnehmer wissen müssen „ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten.“

Ein Schelm also, wer hier Böses denkt…

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2023-11-12 00:47:34 8 Milliarden Euro für Waffen im Ukrainekrieg

Deutschland verdoppelt die Militärhilfen für die Ukraine im nächsten Jahr. Statt vier Milliarden Euro gibt es jetzt acht Milliarden Euro!

Darauf hat sich die Ampel nach BILD-Informationen aus dem Verteidigungsministerium in dieser Woche geeinigt. In der kommenden Woche wird der Haushaltsausschuss das Vier-Milliarden-Plus offiziell beschließen
.

(Quelle Bild.de)

Dabei jauchzt die Bildzeitung vor Begeisterung sogar, dass es „endlich“ mehr Geld für die Ukraine gibt.

Es bleibt dabei: Dieses Geld wird weiterhin noch mehr Menschen töten als ohnehin schon. Und immer noch nicht kommt die Bundesregierung ihrem Auftrag aus der Präambel des Grundgesetzes nach, dem „Frieden in der Welt zu dienen“.

Zum Vergleich:
Die Mehrwertsteuererhöhung für Gastronomiebetriebe bringt geschätzt 3,3 Milliarden Euro ein (Quelle bundestag.de), auf die nicht verzichtet werden sollen oder können.

Hierbei wird der Niedergang von ca. 12.000 Gastronomiebetrieben in Kauf genommen (Quelle rp-online.de)

Warum bei so einer Nachricht nicht sämtliche Gastronomen sowie deren Interessenverband DeHoGa umgehend Protestaktionen folgen lassen, bleibt unerklärlich.

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2023-11-11 22:41:48 Der Wegscheider

Heute zum Thema „Flinten-Uschi“ und der Ukraine-Beitritt zur EU, den digitalen Euro, queere Palästinademos und den verbotenen Nikolaus in Kindergärten.

Es gibt genug Irrsinn…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aauqst6idjybe25tcqz7/
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2023-11-11 19:41:10 Veranstaltungstipp

Filmpremiere „Nürnberg“

Ausstellung

Podiumsdiskussion

24. November 2023 in Niederkassel bei Bonn

JETZT kostenloses Ticket bestellen!

Gäste:
Florian Pfaff (Major der Bundeswehr a.D.)

Dr. med. Ulrike Baur (Kinderärztin)

Ellèn Hölzer (Rechtsanwältin)

Dirk Sattelmaier (Rechtsanwalt)

Dr. med. Heinrich Habig


Moderation: Flavio von Witzleben (Journalist)

Trailer (mit Untertiteln):



Jetzt Ticket bestellen: https://diebasis-akademie.de/events/diebasis-filmpremiere-nuernberg/

Mehr Informationen zur Veranstaltung: https://diebasis-partei.de/2023/10/ein-blick-auf-kriegsverbrechen-nuernberger-prozesse/

Hinweis: Der Film wird im Original (russisch, englisch, deutsch) mit deutschen Untertiteln bei den englischen und russischen Passagen gezeigt.
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2023-11-11 00:04:37 Palästinenser-Slogan wird in Bayern strafrechtlich verfolgt

https://t.me/RASattelmaier

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist
.

(Quelle ntv.de)

Zunächst ist hier mit einem offenkundigen Missverständnis aufzuräumen, welches beim Lesen der Schlagzeilen entsteht:

Nicht die Generalstaatsanwaltschaft in Bayern „stellt“ diesen Slogan unter Strafe. Denn was am Ende strafbar ist, entscheiden in Deutschland immer noch allein die Gerichte. Da gilt für Bayern keine Ausnahme.

Die GStA in Bayern hat hier lediglich entschieden bzw. verkündet, die kontextlose Verwendung dieses Slogans zukünftig strafrechtlich als Tat i.S.d. § 86a StGB zu verfolgen.

Sofern dieser Slogan tatsächlich eine Straftat darstellen sollte, waren und sind die Strafverfolgungsbehörden aber ohnehin dazu verpflichtet, bei Kenntniserlangung entsprechende Verfahren einzuleiten, da es sich um ein sog. Offizialdelikt handelt.

Ob allerdings der - auch kontextlose - Gebrauch dieses Slogans tatsächlich eine Straftat darstellt, darf bezweifelt bzw. diskutiert werden. Denn hierzu hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Entscheidung festgestellt:

Der Slogan müsse in erster Linie als Ruf nach Freiheit und Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil nahelegen würden.

(Quelle Urt. v. 23.08.2023 - 24 K 7/23)

Es wird also abzuwarten sein, wie Gerichte sich zukünftig zu dieser Frage verhalten werden. Es wird daher auch immer auf den Einzelfall ankommen.

Klar dürfte aber bereits jetzt sein:

Für Versammlungen und deren mögliche Verbote wird dies eine erhebliche Vereinfachung sein, da nunmehr den Behörden ein zusätzliches Argument, nämlich dass die Verwendung dieses Slogans wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einschlägigen Versammlungen zu erwarten sei, an die Hand gegeben wird.

Ob man diesen Slogan nun gut oder schlecht findet. Fakt ist, dass die Tatbestände der Meinungsdelikte für den juristischen Laien immer komplizierter und undurchsichtiger werden und zunehmend für staatliche Eingriffe wie unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Haftbefehle und Versammlungsverbote genutzt werden.

Eine Entwicklung, welche vor allem die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Allgemeinen bedroht.

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2023-11-09 19:03:14
Gastronom Maximilian Provenzano berichtet über sein Strafverfahren, wegen Verstoss gegen das Kunsturheberrecht, am Amtsgericht Göppingen

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Göppingen, 08.11.2023

Rückblick auf die vorläufige Einstellung am 01.06.2022
Corona Schnelltest mit Maximilian vom 23.04.2022 in Landau
Rückblick auf den Juli 2020

Ein Film von
@DirectorOfCoronaReset
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2023-11-09 11:44:28
Schwurbler am Herd

Neues Format

Der Widerstand kocht vor Mut

Heutiges Rezept:

Reinischer Sauerbraten

Nach Sattelmaier Art

s´Reiwerle in Annweiler (Pfalz) ist seit 2020
Begegnungsstätte für die Friedens- und Freiheitsbewegung

Buchbestellung unter: reiwerle.de/shop

Restaurant s'Reiwerle
Flitschberg 7
76855 Annweiler
Mail: info@reiwerle.de
Tel: 0 6346 929 362
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2023-11-08 22:55:23 Neues aus dem Gerichtssaal

Freispruch im Saarland

Warum eine Verhandlung am Ende auch ein wenig Nachhilfe in Sachen sozialen Medien für Gericht und Staatsanwaltschaft ergab

Dienstag, 7. November 2023

Amtsgericht Völklingen

Weil er einen Kinderarzt in seinem Telegram-Kanal als „Todespritzen-Kinderarzt“ bezeichnet haben soll, stand ein Informatiker aus dem Saarland wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht.

Grundlage der Anklage waren lediglich Screenshots des vermeintlichen Posts, die ein aufmerksamer Beobachter zur Anzeige gebracht hatte.

In der heutigen Verhandlung wurde der Mandant bereits aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da Urheber des Posts nachweislich nicht der Mandant war und weil blosse Screenshots keinen Vollbeweis einer Urheberschaft darstellen.

Darüber hinaus wäre die gegenständliche Bezeichnung als „Todesspritzen-Kinderarzt“ auch keine strafbare Tatsachenbehauptung im Rahmen des
§ 186 StGB. Warum das so ist und wie sich die heutige Verhandlung zu einer Art Schulung in Sachen „Telegram“ für Gericht und Staatsanwaltschaft entwickelte, erkläre ich zusammen mit dem Mandanten

hier im Video

Fun fact:
Dabei durfte auch ich am Ende noch etwas Überraschendes feststellen

P.S.: Die Richterin ist natürlich Direktorin und nicht Präsidentin des Amtsgerichts

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