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Polizeibeamter in Berlin vor Gericht Einer der wenigen Fälle | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Polizeibeamter in Berlin vor Gericht

Einer der wenigen Fälle, in denen Polizeigewalt auf Corona-Demos tatsächlich als rechtswidrig erachtet wurde, wird jetzt vor Gericht verhandelt.

Ein Beamter soll auf zwei Corona-Demonstrationen im April und August 2021 Teilnehmer körperlich misshandelt haben und steht nun vor Gericht wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.

Er soll am 21. April 2021 einen schwerbehinderten Teilnehmer an die Schläfe geschlagen und gezielt Pfefferspray in Gesicht gesprüht haben. Anschliessend soll der Teilnehmer einen epileptischen Anfall erlitten haben.

Zudem soll der Beamte am 1. August 2021 einen betroffene Teilnehmer „ununterbrochen ins Gesicht geschlagen haben“, obwohl dieser bereits fixiert am Boden gelegen hat.

Auch bei weiteren Demonstrationen soll der Beamte auffällig geworden sein.

(Quelle schwaebische.de)

Die Folgen für den „Prügel-Polizisten“ könnten ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verheerend sein, da er in diesem Fall den Beamtenstatus qua Gesetz verliert.

Und das sollten sie im Falle einer Verurteilung auch sein.
Denn aufgrund der Brutalität des Handels, das aus den Videos zu den Taten hervorgeht, wäre eine Gesamtstrafe in dieser Höhe als angemessen zu werten.

Ein Polizeibeamter, der friedlichen Protest mit der hier erkennbaren Brutalität angreift, hat m.E. nichts mehr im Polizeidienst zu suchen.

Derartige Vorfälle stellten vor allem in Berlin keine Einzelfälle dar und waren vor allem auf Corona-Versammlungen nahezu an der Tagesordnung.

Leider wurde zu viele Fälle strafrechtlich nicht verfolgt, da es eben nur selten Videos der Polizeigewalt gab, auf denen eine eindeutige Rechtswidrigkeit erkennbar war.

In dem vorliegenden Fall konnte die Staatsanwaltschaft aber offenbar gar nicht mehr anders als anzuklagen.

Die strukturellen Gewaltexzesse gegen friedliche Bürger auf Berliner Demonstrationen stellen ein trauriges Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte dar, welche es ebenfalls dringend aufzuarbeiten sind.

Solange dies nicht geschieht, wird das Vertrauen der Betroffenen Bürger in staatliche Institutionen wie z.B. der Polizei nachhaltig erschüttert bleiben, denn der Stachel sitzt tief.

Dies kann und darf nicht im Interesse von uns allen liegen.

Der vorliegende Prozess hier kann daher nur ein Baustein der dringend notwendigen Aufarbeitung sein.

Wann das Verfahren beginnt, steht noch nicht fest.

#RichtigErinnern