2022-06-23 18:38:40
❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Heute: AG Köln
Reichlich Lokalkolorit gab es in der heutigen Hauptverhandlung.
Dem Mandanten, bekannt als „Kölsche Jung“, wurde ein Verstoß gegen das KunstUrhG vorgeworfen. Er hatte das Video einer gewaltsamen Polizeimaßnahme via Facebook verbreitet.
Die Verhandlung war aus vielen Gründen denkwürdig.
Neben dem illustren Mandanten fiel vor allem der Richter wegen seiner fachlichen Kompetenz auf - in Corona-Fällen leider die Ausnahme. Er tendierte dazu, dass Personen, die eine „Corona-Maske“ tragen, sich nicht auf die „Verletzung am eigenen Bild“ berufen können. Der Richter wäre wohl der erste, der diese Frage in einem Urteil beantwortet hätte.
Letztlich wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Zahlreiche Rechtsfragen sollten dann wohl doch nicht im Urteil beantwortet werden.
Jedoch:
Kompliment für den sachkundigen Richter, der die Akte zu Ausbildungszwecken sogar dem Justizprüfungsamt vorlegt. Eine absolute Seltenheit.
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