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Nachtragshaushalt der Ampel verfassungswidrig https://t.me/R | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Nachtragshaushalt der Ampel verfassungswidrig

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Das BVerfG in Karlsruhe hat heute eine bemerkenswerte Entscheidung zum sog. Nachtragshaushalt für 2021 gefällt:

„Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen verschoben, das heute Klima- und Transformationsfonds (KTF) heißt. Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Corona-Politik eingeplant, wurden dann aber doch nicht dafür benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag im Februar 2022, diese Kreditermächtigungen dem Klimafonds zur Verfügung zu stellen. Das Sondervermögen wurde damit von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt.
Die Summe wurde in voller Höhe im Jahr 2021 verbucht, obwohl das Geld erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollte und soll. Die Buchungssystematik des Haushaltsrechts wurde zuvor entsprechend angepasst. Dieses Manöver ermöglichte es der Ampel-Koalition, die Schuldenbremse in den Jahren 2023 und – so ist es bisher geplant – auch 2024 wieder einzuhalten, nachdem sie von 2020 bis 2022 vor allem wegen der Corona-Epidemie ausgesetzt war. Und genau dieses Manöver beanstandeten die Unionsabgeordneten in Karlsruhe.“


(Quelle lto.de)

Diesem Verfahren der „Ampelregierung“ hat das Gericht mit seiner heutigen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Das Gericht begründet dies vor allem damit, dass die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit widerspreche. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die "Schuldenbremse" bei gleichzeitiger Anrechnung als "Schulden" im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig.

Anders ausgedrückt:
Die Ampelregierung kann ohne Notlage Schulden, die für dieselbige gedacht waren, nicht einfach sachlich und zeitlich zweckentfremden.

Durchaus eine finanzverfassungsrechtliche Ohrfeige für die „Ampelregierung“.

Die Folgen könnten und werden sicherlich angesichts eines 60 Milliardenlochs weitreichend sein:

Kürzungen im laufenden Haushalt an anderer Stelle und sogar Steuererhöhungen für die Bürger.

Zu Kürzungen fällt einem direkt ein, dass man ja 8 Milliarden für Waffenlieferungen in Kriegsgebiete guten Gewissens einsparen kann.

Gleichzeitig dürfte damit die MwSt.-Erhöhung für die Gastronomie unweigerlich zum 1. Januar 2024 kommen.

Oder aber, das Geld wird im Bereich von Klimaschutzprojekten eingespart… Das zu glauben fällt jedoch schwer.

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