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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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Die neuesten Nachrichten 10

2023-09-29 12:17:36 Hörtipp:
Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Virale Angriffe auf den Rechtsstaat

Heute:

RA Carlos Gebauer u.a. zur weiterhin bestehenden Duldungspflicht der COVID-Impfung von Soldaten (ab Min. 1:49)

RA Dirk Sattelmaier über Stilblüten aus dem Gerichtssaal (ab Min. 22:45)

Dr. Beate Pfeil zum WHO-Pandemieplan (ab Min. 35:36)


hier zu hören auf Kontrafunk


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2023-09-27 19:07:27 Neues aus dem Gerichtssaal

Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm

Dienstag, 26.September 2023

Landgericht Ulm

Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.

Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.

Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.

Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.

Leider kein Einzelfall…

Mehr im Video

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2023-09-25 14:09:30 Neues aus dem Gerichtssaal

Freispruch wegen Gebrauchens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Montag, 25. September 2023

Amtsgericht Mülheim a.d.Ruhr

Der Mandantin wurde bereits zum zweiten Mal vorgeworfen, ein falsches Maskenattest gebraucht zu haben.

Einzig die Tatsache, dass ein bekannt gewordener Bochumer Arzt dieses Attest ausgestellt hatte, veranlasste wohl die Staatsanwaltschaft dazu, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, welcher auch erlassen wurde.

Dabei musste ich einmal mehr feststellen, dass das kleine Einmaleins des juristischen Handwerks vollkommen missachtet wurde und ganz offenbar die Mandantin nur deshalb sanktioniert werden sollte, weil sie ein Attest des „falschen“ Arztes vorgelegt hatte.

Dabei wurde der Bochumer Arzt mittlerweile rechtskräftig von allen Vorwürfen durch das Landgericht Bochum freigesprochen.

Der heutige Freispruch ist durch einen Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.


Mehr dazu im Video


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2023-09-22 09:18:56 Neues aus dem Gerichtssaal

Protest trotz Ausgangsperre legitim

Donnerstag, 21. September 2023

Amtsgericht Köln

In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.

Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.

Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.


Mehr dazu im Video

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2023-09-20 09:45:42 Neues aus dem Gerichtssaal

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.


Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

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2023-09-16 21:03:39 Der Wegscheider ist zurück

Das Warten hat ein Ende:

Gut gelaunt, erholt und gewohnt angriffslustig kommentiert der Intendant von Servus-TV zurück aus der „Sommerhitze“ den weiterhin reichlich vorhandenen Irrsinn in Politik und Gesellschaft.

Schön, dass Sie wieder da sind

Zum Wochenkommentar

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2023-09-15 15:50:18 Neues aus dem Gerichtssaal

Mittwoch, 13.09.2023
Amtsgericht Karlsruhe

Erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverstoss ?

Durfte ein kommunaler Verkehrsbetrieb für sog. Maskenverstösse ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen ?

Diese Grundsatzfrage habe ich im Rahmen eines Zivilverfahrens vor dem AG Karlsruhe verhandelt.

Die örtlichen Verkehrsbetriebe hatten den Mandanten auf Zahlung von 100,00 EUR verklagt und sich hierzu auf ihre allgemeinen Beförderungsbedingungen berufen.

Hiergegen habe ich rechtliche Einwände geltend gemacht, die ihre Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch haben (BGB).

Die Richterin konnte diese Einwände nicht von der Hand weisen.

Eine Entscheidung steht noch aus.

Mehr zu meinem (durchaus gewagten) Ausflug in das Zivilrecht hier im Video

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2023-09-15 12:50:26 Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten

RA Carlos A. Gebauer in hochspannenden Interviews mit

RA Herbert P. Schons (ehemaliger Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) u.a. zum schwindenden Respekt der Politik gegenüber der Anwaltschaft (ab Min. 2:53)

RA Ralf Ludwig über ein Bußgeldverfahren gegen einen Pfarrer, der in der Coronazeit unter freiem Himmel einen Gottesdienst abgehalten hat und dessen Verfahren nun dem EGMR zur Entscheidung vorgelegt wird (ab Min. 24:32)

Zum Abschluss ein Kommentar über die „Qualität der Rechtssprechung“ von RA Ulrich Fischer (ab Min. 44:42)

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-respektansprueche-gegen-den-gewaltmonopolisten

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2023-09-14 13:27:40 OLG Braunschweig: „Ungeimpft-Stern“ keine Volksverhetzung

https://t.me/RASattelmaier

Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil einen Mann von dem Vorwurf der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB freigesprochen, der einen sog. „Ungeimpft-Stern“ bei FB gepostet hatte.

Das Gericht sah hier offenbar zwei der drei Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 3 StGB als nicht erfüllt an:

„§ 130 Abs. 3 StGB verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Die mit dem "Judenstern" von den Nazis bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung für die Vernichtung der Juden könne jedoch nicht mit einer im Gesetz bezeichneten Völkermordhandlung gleichgesetzt werden.“

Zudem sieht das Gericht den Post nicht als geeignet an, den öffentlichen Frieden zu stören.

(Quelle rsw.beck.de)

Damit verfestigt sich die OLG-Rechtsprechung in derartigen Fällen immer weiter. So steht es mittlerweile - sportlich ausgedrückt - 4:1 für eine nichtstrafbare Handlungsweise.

Die OLGe Zweibrücken, Frankfurt, Berlin (dort KG genannt) und nun auch Braunschweig stellen dabei z.T. bereits auf das Fehlen des zweiten Tatbestandsmerkmales (Bezugnahme auf eine in 6 Abs.1 VStGB) ab und verneinen am Ende alle das Vorliegen der Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens, dem Schutzgut der Strafnorm.

Lediglich das BayOBLG in München sah dies in einem Fall als erfüllt an. Allerdings war der zugrundeliegende Sachverhalt ein spezieller, weshalb er nicht gleichzusetzen war.

Es empfiehlt sich daher, all diese Urteile im Falle einer ähnlichen Anklage vor den Amtsgerichten der dortigen Richterschaft zur Verfügung zu stellen.

Denn nur die Kenntnis dieser Urteile stellt am Ende sicher, das sich die Richterschaft auf den Prozess ausreichend vorbereitet (so wie zuletzt am 4.September vor dem LG Stuttgart siehe mein Video hierzu) und seine „Hausaufgaben“ macht.

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2023-09-08 19:47:16
Neues aus dem Gerichtssaal

Freispruch in Darmstadt

Freitag, 8. September 2023

Heute:
Amtsgericht Darmstadt

„In dubio pro reo“ - Im Zweifel FÜR den Angeklagten !

In einer Fortsetzungsverhandlung wegen Anstiftung zur einer Urkundenfälschung - hier ein Impfpass - konnte ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erwirkt werden.

Dabei ist das Gericht am Ende sogar noch über den Grundsatz „in dubio pro reo“ hinaus gegangen und glaubte der Einlassung der Angeklagten vollumfänglich.

Somit erfolgte der Freispruch am Ende sogar wegen erwiesener Unschuld.

Heute war der Rechtsstaat und die Anwendung seiner Grundsätze endlich mal wieder klar erkennbar.

Ein Verfahren, das Hoffnung macht.

Alle Details hier im Video

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