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Rechtswidrige Maßnahme heute in Köln https://t.me/RASattelma | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Rechtswidrige Maßnahme heute in Köln

https://t.me/RASattelmaier

Während einer Versammlung am heutigen 12.11.2023 in Köln wurde eine stadtbekannte Aktivistin von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Dabei erfolgte die Ingewahrsamnahme durch die Beamten zumindest nach Sichtung des Videos der Aktivistin ohne Eröffnung des Tatvorwurfes und ohne versammlungsrechtliche Ausschlussverfügung durch die Beamten.

Damit wäre - wenn sich das so bestätigen sollte - die Ingewahrsamnahme durch die Beamten rechtswidrig.

Leider würde das keinen Einzelfall darstellen, da auf nahezu allen Versammlungen der letzten Jahre derartige Verstöße durch die Polizei leider an der Tagesordnung waren. Dies scheint ganz offenbar einem mangelnden Bildungsniveau im Versammlungsrecht und der entsprechenden Rechtsprechung geschuldet zu sein.

Es wird daher dringend allen Beamten die Lektüre einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes empfohlen, in der u.a. folgendes klargestellt ist:

Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden - wie ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme - sind rechtswidrig, solange nicht die Versammlung gem. § 15 Abs. 3 VersG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde.

(BVerfG 1 BvR 1090/06 - Beschl. V. 30. April 2007 hier zu lesen)

Und genau das ist hier nicht geschehen. Ein später erteilter Platzverweis - wie er nach Angaben der Aktivistin ausgesprochen wurde - heilt diesen Mangel nicht.

Grund für diese hohe Hürde durch das BVerfG ist, dass Versammlungsteilnehmer wissen müssen „ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten.“

Ein Schelm also, wer hier Böses denkt…

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