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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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Beschreibung vom Kanal

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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Die neuesten Nachrichten 8

2023-11-04 11:15:13 Filmpremiere „Nürnberg“, Ausstellung und Podiumsdiskussion am 24. November 2023 in Niederkassel bei Bonn - JETZT Ticket bestellen!

Gäste:
Florian Pfaff (Major der Bundeswehr a.D.)
Dr. med. Ulrike Baur (Kinderärztin)
Ellèn Hölzer (Rechtsanwältin)
Dirk Sattelmaier (Rechtsanwalt)
Dr. med. Heinrich Habig

Moderation: Flavio von Witzleben (Journalist)

Trailer (mit Untertiteln):



Jetzt Ticket bestellen: https://diebasis-akademie.de/events/diebasis-filmpremiere-nuernberg/

Mehr Informationen zur Veranstaltung: https://diebasis-partei.de/2023/10/ein-blick-auf-kriegsverbrechen-nuernberger-prozesse/

Hinweis: Der Film wird im Original (russisch, englisch, deutsch) mit deutschen Untertiteln bei den englischen und russischen Passagen gezeigt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Zur Deckung der Kosten wird um Spenden gebeten.



#dieBasis #Nürnberg #NürnbergerProzesse #Menscherechte #Völkerrecht #Filmpremiere
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2023-11-03 21:11:42 Neues aus dem Gerichtssaal

Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig

Freitag, 3. November 2023
Amtsgericht Düsseldorf

Heute erging ein Teilfreispruch nach vermeintlich tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Dabei erklärte das Gericht die „Maskenkontrolle“ von Mitarbeitern des Ordnungsamtes während einer Versammlung für rechtswidrig.

Es verblieb eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gegen den Mandanten.

Warum diese Entscheidung gut für das Versammlungsrecht und im Rahmen einer Aufarbeitung der Maßnahmen auf Versammlungen von Bedeutung ist,


erkläre ich hier im Video.

Leider ist das Ergebnis für den Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend.

Immerhin: Ca. 2/3 der Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.

Ob hier Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.

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2023-11-03 13:04:21 Hörtipp: „Der Rechtsstaat“ auf Kontrafunk

Über Verfolgungsgrenzen

Themen heute:

Rechtsanwalt Michael Moser (ab. Min. 4:31 Min.) hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungsgrenze in Strafsachen beobachtet.

Keine Grenze kennen die Anklagebehörden derzeit bei falscher Wortwahl in Corona-Angelegenheiten. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier (ab 17:26 Min.) berichtet von seinen Erfahrungen mit Strafprozessen wegen Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB.

Zu den Verfolgungspraktiken bei Verdacht auf Äußerungsdelikte wagt Rechtsanwalt Alexander Christ (ab 30:42 Min.) einen Zwischenruf aus Anlass der Verhaftung des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba.

Richter a.D. Dr. Manfred Kölsch gibt Auskunft über die neue europäische Praxis der Äußerungsgrenzen im DSA (ab 38:51 Min.)

Moderation:
Thomas-Michael Seibert

Zu hören
hier auf Kontrafunk

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2023-11-02 02:04:50 Erfolglose Cancel Culture einer verwirrten Stadtverwaltung

Das merkwürdige Verständnis der Stadt Trier von Kunstfreiheit

Einen besonders verwerflichen Versuch der „Cancel-Culture“ hat die Stadt Trier unternommen und war damit dank des Mutes der (privaten) Veranstalterin erfolglos.

Der Kabarettist Uli Masuth und der Musiker Jens Fischer Rodrian sind als darbietende Künstler zu einem Kulturfestival in Trier eingeladen, dass unter dem Motto „Zeichen für den Frieden“ ab Freitag in der ehemaligen Römerstadt stattfindet.

Dabei nahm die Stadt an den geplanten Auftritten der Künstler wie folgt Anstoß:

„Beide Künstler sind in jüngerer Zeit mit politischen Äußerungen öffentlich in Erscheinung getreten, die ausdrücklich nicht den Positionen der Stadt Trier entsprechen.

Die Stadt Trier distanziert sich ausdrücklich von den Auftritten der beiden Künstler. Dem Wunsch der Stadt, auf die Veranstaltungen zu verzichten, hat die Veranstalterin nicht entsprochen. Da es sich bei der Veranstaltungsreihe im Kulturspektrum jedoch nicht um städtische Veranstaltungen handelt, sondern diese in Verantwortung der Nutzenden liegen, werden die Auftritte im Sinne der Kunstfreiheit hingenommen.“

(Hervorhebungen durch mich - Quelle volksfreund.de)

Das wirre und unerträgliche Verständnis der Stadt Trier von Meinungs- und insbesondere der zitierten Kunstfreiheit muss wirklich jeden Künstler - gleich welcher Einstellung - regelrecht erschaudern lassen.

Denn ganz unverhohlen wird hier kundgetan, dass Künstler, die nicht die Positionen der Stadt einnehmen, abzulehnen sind. Und am Ende werden die Auftritte großzügig „im Sinne der Kunstfreiheit hingenommen“.

Die von der Stadt Trier so edel gewährte Kunstfreiheit findet dort aber dann ein Ende, wenn sie nicht passt und - anders als in diesem Fall - tatsächlichen Einfluss auf Absagen an Künstler nehmen könnte.

Müssen also Künstler in Trier zukünftig zum „Meinungscheck“ bei der Stadt antreten ?

Wirklich alle Künstler, die das lesen, sollten der Stadt Trier mal erklären, was Kunstfreiheit wirklich bedeutet.

Dank und Kompliment an die Stärke der Veranstalterin !

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2023-11-01 14:41:15 Weshalb die antiisraelischen Demonstrationen nicht verboten oder staatlich bekämpft werden dürfen,
wenn man Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (wieder) ernst nehmen will.

Von Tobias Gall und Dirk Sattelmaier

Das staatliche Handeln gegen die Corona-Maßnahmen-Gegner hat die Erosion des demokratischen Rechtsstaats offensichtlich gemacht. Die Grundprinzipien des Versammlungsrechts wurden faktisch ignoriert und auch ihre schlechthin konstituierende Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung mit Füßen getreten. Diese Erkenntnisse führen zu schmerzlichen Schlussfolgerungen, wenn man das Demonstrationsgeschehen um die Hamas-Anhänger betrachtet und das staatliche Handeln rechtlich überprüft. Muss man sich nicht mit Kritik zurückhalten, wenn Behörden die dort massenhaft vorkommenden antiisraelischen und vor allem völlig enthemmt antisemitischen Parolen zu unterbinden suchen? Wer das so sieht, hat das demokratische Versammlungsrecht nicht verstanden.

Lesen Sie hier weiter:

https://afaev.eu/bis-zur-kenntlichkeit/
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2023-10-30 11:47:17 Strafgerichtshof warnt Hamas und Israel

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Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, hat im Gaza-Krieg Israel wie auch die islamistische Hamas vor Verstößen gegen das Völkerrecht gewarnt. "Ich möchte Israel gegenüber klar betonen, dass es ohne weitere Verzögerung erkennbare Anstrengungen unternehmen muss, um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung Grundnahrungsmittel erhält, Medizin, Narkosemittel.

Und an die Adresse der in Gaza herrschenden Hamas und aller, "die dort die Kontrolle haben": Die Hilfe müsse die Zivilbevölkerung erreichen "und nicht missbraucht oder von ihr abgezweigt" werden, warnte der Chefankläger. Khan deutete an, dass der Strafgerichtshof bereits wegen möglicher Verbrechen auf palästinensischer wie auch auf israelischer Seite ermittelt.

Die "Behinderung von Hilfslieferungen" gemäß den Genfer Konventionen könne ein Verbrechen darstellen, das in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichts falle, warnte Khan.


(Quelle ntv.de)

Offenbar macht der internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hier seinen Job und nimmt Verbrechen gegen die Menschlichkeit ins Visier und appelliert in aller Deutlichkeit an die Konfliktparteien, die Menschlichkeit zu bewahren.

Zu Recht erfolgt der Appell hier an BEIDE Seiten.

Allerdings haben weder Israel noch die Palästinenserorganisationen die Zuständigkeit des IGH gemäß Art. 36 Abs. 2 des IGH-Statuts anerkannt und die Unterwerfungserklärung nicht unterzeichnet.

Dennoch:
Das Zeichen, dass der IGH hier setzt ist wichtig und geht auch in Richtung derer, die Verbrechen dieser Art aktiv unterstützen und/oder billigen.

Denn auch eine Beihilfe zu Kriegsverbrechen derer, die sich nicht dem IGH unterworfen haben, kann zu einer Anklage in Den Haag für eben jene führen, die der Strafgerichtsbarkeit durch eine Unterwerfungserklärung unterliegen.

Daher sollten sich alle Verantwortlichen in diesem Konflikt ab sofort genau überlegen, wie sie zukünftig handeln werden. Ein blinde und kritiklose Unterstützung - egal für welche der Konfliktparteien - kann im Falle von Kriegs- und Menschheitsverbrechen eine Anklage in Den Haag zur Folge haben, wenn den Worten des Chefanklägers auch Taten folgen.

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2023-10-28 21:11:17 Der Wegscheider ist wieder da

Alle, die gehofft hatten, dass der Intendant von Servus TV endgültig Schluss macht, werden enttäuscht sein.

Dr. jur. F. Wegscheider ist zurück aus seiner eigens auferlegten Pause.

Man sieht ihm allerdings die Enttäuschung an, nicht Gewinner des „Goldenen Bretts“ geworden zu sein.

Ansonsten hält er dem Irrsinn unserer Zeit und vor allem denen, die ihn verursachen, wie immer schmunzelt den Spiegel vor.

Danke, dass Sie wieder da sind !

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aabqh7lmxiy7k0yxvicg/

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2023-10-26 00:05:16
Heute vor 3 Jahren wurden Friederike und ich von der Berliner Polizei rechtswidrig und zudem grob unverhältnismäßig festgenommen
Anschließend wurde wir wie Kriminelle erkennungsdienstlich behandelt. Mir wurde "aufwieglerischer Landfriedensbruch" vorgeworfen (Verfahren 2022 eingestellt). Ich bin gegen die Festnahme rechtlich vorgegangen und habe (erwartungsgemäß) vor Gericht auf ganzer Linie gewonnen.
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat festgestellt, dass sowohl die Festnahme als auch die erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig waren. Der rechtskräftige Beschluss ist eine Ohrfeige für die Berliner Polizei, woran das Gericht auch keinen Zweifel lässt.
Trotz dieses Beschlusses wurden meine Fingerabdrücke, Bilder etc. bis heute nicht von der Polizei gelöscht, weshalb ich das Land Berlin jetzt verklagt habe. Zudem verklage ich das Land Berlin im Moment auf Schmerzensgeld. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind auch im 2023 massiv in Gefahr, wir müssen sie verteidigen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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2023-10-25 23:03:15 Adieu, Gunnar

Versuch eines Abschieds

Tiefgründiger und bewegender Nachruf von Milosz Mattuschek zum Tod seines Freundes Gunner Kaiser.

https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/adieu-gunnar?utm_source=substack&utm_medium=email&utm_content=share
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2023-10-25 20:37:45 Neues aus dem Gerichtssaal / Kollegen-Version

Dienstag, 24.10.2023
Amtsgericht Offenburg

Mit RA Dirk Schmitz

Eine bekannte Offenburger Ärztin wurde wegen des Ausstellens vermeintlich falscher Gesundheitszeugnisse in 6 Fällen von dem AG Offenburg zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Dabei reichte dem Gericht offenbar allein die Tatsache aus, dass dem Ausstellen keine körperliche Untersuchung vorausgegangen war, was nach älterer Rechtssprechung durchaus so begründet werden kann.

Allerdings:
Der in dem Verfahren vom Kollegen Dirk Schmitz eingebrachte Einwand, dass sich die Berufsordnungen der Ärzte dahingehend verändert haben, dass auch eine Ausstellung ohne persönlichen Kontakt möglich ist, erwähnte nach Angaben des Kollegen das Gericht in der Urteilsbegründung mit keinem Wort.

(Quelle YouTube)

Diese Frage, ob allein der fehlende persönliche Kontakt die Unrichtigkeit eines Attests auch weiterhin mit Verweis auf die neue berufsrechtlichen Regelung (z.B.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 ÄBW) indiziert, liegt bereits dem OLG Koblenz und sogar dem BVerG zur Beantwortung vor. Hier könnte sich daher in naher Zukunft eine grundlegende und positive Wende für viele Ärzteprozesse dieser Art ergeben. Denn ein Arzt, der die Vorgaben seiner eigenen Berufsordnung korrekt anwendet, handelt weder tatbestandlich noch vorsätzlich.

Der Prozessbeobachter Geronimo Poggio hat den Kollegen Dirk Schmitz nach der Urteilsverkündung zu den Einzelheiten interviewt.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten für diese „Kollegen-Version“ von NadG.

Ein Video von
@DirectorOfCoronaReset

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