2022-02-10 14:44:05
Noch mehr Stellungnahmen...
Unser Team hat sich nun durch die Stellungnahmen gearbeitet und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese uns durchaus bestätigen. Alle Stellungnahmen vereint praktisch eine Grundaussage: Die Corona-Impfungen können vor einem schweren Verlauf schützen, bieten aber keinen Fremdschutz!
Allein das führt die gesamte Impfpflicht-Debatte ad absurdum
Nun geht das BVerfG aber in die nächste Runde und hat weitere Stellungnahmen angefordert zur dynamischen Verweisung des IfSG auf die SchAusnahmV auf die Websites des RKI und PEI. Diese betreffen unseren Schriftsatz vom 18.01.22 und sollen nun nicht mehr von verschiedenen Instituten und Verbänden beantwortet werden, sondern nur noch von
Bundestag
Bundesrat
Bundeskanzleramt
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Gesundheit
Alle Länderregierungen
Frist zum Antworten ist bis zum 28.02.22, also können wir davon ausgehen, dass vorher, entgegen unserer Hoffnungen, noch keine Entscheidung in Karlsruhe fallen wird
Aber:
Wenn das BVerfG jetzt erst unserem Schriftsatz vom 18.01.22 durchgearbeitet hat, liegt noch ganz schön viel Arbeit vor den Richterinnen und Richtern des 1. Senats. Vielleicht erinnert ihr euch, dass der Schriftsatz vom 24.01.22 ganze 44 Seiten lang war und 1600 Seiten als Anhang hatte.
https://t.me/Masernschutzgesetz/322
Und im Schriftsatz vom 21.01.22 waren die Infos zur bedingten Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 726/2004 Artikel 14-a erst drin.
https://t.me/Masernschutzgesetz/329
Wir können also davon ausgehen, dass das BVerfG sich vielleicht gerade erst mit der Problematik der bedingten Zulassung und den fehlenden Zulassungsstudien beschäftigt. Möglicherweise können wir da noch mehr Stellungnahmen, diesmal wieder von Instituten, entgegensehen
Wie auch immer, wir sind nach wie vor sehr zuversichtlich und halten euch auf dem Laufenden!
8.8K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited 11:44