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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Beschreibung vom Kanal

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 8

2021-11-04 09:23:22 Das Ende der Übergangsfrist...

Die "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" haben eine neue Information von ihrem Anwalt Jan Matthias Hesse veröffentlicht, wo er noch einmal erläutert, was ab dem 01.01.2022 mit Bestandskindern passiert:

https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/msg_31122021_hesse.html
10.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 06:23
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2021-11-02 19:13:25 Gastbeitrag einer Juristin...

Hallo!

Ich bin Juristin und habe mich intensiv mit dem Thema „Impfpflicht“ befasst, was ursprünglich durch die Corona-Situation bedingt war.

Meine folgenden Ausführungen sind keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine interessierte Auseinandersetzung mit der Thematik. Dafür habe ich mich mit dem EGMR-Urteil aus Quartal 2 befasst, was immer recht plakativ als „Impfpflicht verstößt nicht gegen Menschenrechte“ zitiert wird.
Tatsächlich ist der Inhalt ergiebiger und in vielerlei Hinsicht richtungsweisend.

Zur EGMR-Rechtsprechung zur „Impfpflicht zur Erreichung von Herdenimmunität“:

Der EGMR prüft dies anhand des Art. 8 EKMR (Recht auf Privatsphäre, wobei dieses sicherlich ein schwächeres Recht ist als Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 GG).
Mit recht komplikationsloser Begründung geht der EGMR davon aus, dass dies verhältnismäßig sei, wobei interessanterweise nicht jeder Impfstoff separat betrachtet wird. Eine Tetanusimpfung z.B. bietet keinen Fremdschutz, ist aber in dem tschechischen Impfpaket, um das es hier ging, enthalten.
Weiterhin schien dem EGMR wichtig, dass die Impfstoffe einen hohen Übertragungsschutz bieten.

Interessant wird es an der Stelle, an welcher der EGMR zwischen dem Impfobligatorium und dessen Durchsetzbarkeit unterscheidet. Von Bedeutung ist an dieser Stelle, dass sich auch die Bundesrepublik im Verfahren zu ihrer Masernimpfpflicht äußert und klar macht, dass keine Zwangsimpfungen erfolgen. Sie sagt sogar darüber hinaus: „Consent is always required“, was m.E. bedeutet, dass die Sanktionen, welche zur Durchsetzung angewandt werden können, nicht willensbrechend, sondern lediglich abstrafend sein dürfen. Das bestätigt auch der EGMR, der feststellt, dass die Anwendung physischen Zwanges von keiner mitgliedstaatlichen Rechtsgrundlage gedeckt sein dürfte.

Hinsichtlich der Durchsetzbarkeit stellt der EGMR klar, dass die individuellen Motive für die Nichtimpfung, z.B. religiöse Gründe, nicht unberücksichtigt sein dürfen. Es ist also ein Erörterungsgespräch zu führen. Zudem befindet er die tschechischen Sanktionsmodalitäten (Ausschluss von der KITA, nicht aber der Schule + einmaliges Bußgeld) für angemessen. Das deckt die vorher geäußerte Annahme, dass man hier nicht in die Zwangsvollstreckung gehen darf, wie es einzelne Behörden offenbar praktizieren, denn man muss klar differenzieren zwischen der Buße für den Pflichtverstoß und der Vollstreckbarkeit.
Das im Masernschutzgesetz vorgesehene Zwangsgeld mag z.B. in Fällen anwendbar sein, in denen eine Einrichtung ein Betretungsverbot aussprechen muss und sich weigert, sicherlich aber nicht zur Durchsetzung des Impfobligatoriums beim Individuum.

Daraus schließe ich: Impfobligatorien sind theoretisch möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Nichteinhaltung kann mit einem Bußgeld geahndet werden, eine Vollstreckbarkeit besteht nicht.

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Weiter oben im Chat sind bereits drei Nachrichten über das EGMR-Urteil mit weiterführenden Links:

https://t.me/Masernschutzgesetz/171
https://t.me/Masernschutzgesetz/175
https://t.me/Masernschutzgesetz/176
1.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 16:13
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2021-10-31 18:48:27 Das Urteil aus Magdeburg...

RA Dr. Justus Hoffmann hat sich für "Eltern stehen auf" mit dem Urteil aus Magdeburg auseinander gesetzt. Ihr findet seine Erklärungen und Überlegungen im Anhang oder direkt bei auf dem Kanal der Mask Force-Anwälte:

https://t.me/MaskForceAnwaelte/119

Vielen Dank auch von uns an Dr. Justus Hoffmann!
3.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  15:48
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2021-10-28 12:25:20 Pressemitteilung...

Wie gestern bereits angekündigt, hier der Link zur neuesten Pressemitteilung von Dr. Lipinski:

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Wichtige_Grundsatzentscheidung_zum_sog._Masernschutzgesetz_erstritten_-_Landeshauptstadt_Magdeburg_kassiert_verdiente_und_deutliche_Niederlagetzes
13.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 09:25
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2021-10-27 13:52:19 Verschnaufpause in Magdeburg...

Ihr werdet es mir vielleicht nicht glauben, aber es gibt doch noch Gerichte in Deutschland, die arbeiten. Unsere Beschwerdeführer-Familie aus Magdeburg hat Post vom OVG bekommen mit einem Beschluss, der in manchen Punkten auch für den einen oder anderen aus dem Kanal interessant sein könnte.

Zuerst einmal das Wichtigste: Bis zur Hauptsache-Entscheidung ist der Impfzwang für das Magdeburger Mädchen ausgesetzt, d.h. der Vater muss vorerst nicht dazu einwilligen, dass seine Tochter in nächster Zeit geimpft wird und auch das Zwangsgeld erst einmal nicht bezahlen oder mit Zwangshaft rechnen

U.a. hat das OVG eine Auffassung bzgl. eines Zwangsgeldbescheides, die sehr differenziert ist. Nach Auffassung des Gerichts muss ein Bescheid, wenn beide Eltern einer Impfung nicht zustimmen, gegen beide Eltern gerichtet seit oder beide Eltern müssten getrennt voneinander jeweils einen erhalten. In Magdeburg richtete sich der Bescheid ja nur gegen den Vater. Formfehler.
Wenn nur ein Elternteil der Impfung entgegen steht, dürfte das Elternteil, das zur Impfung einwilligen würde, jedoch nicht belangt werden, sondern ein solcher Bescheid dürfte nur gegen das Elternteil, das nicht einwilligt, gerichtet sein.
Macht jetzt nicht unbedingt Sinn, wenn dadurch die gemeinsame Familienkasse belastet wird, aber durchaus bei getrennt lebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben.

Was ebenfalls Seitens des OVG sehr schön herausgearbeitet wurde, sind die Unterschiede zwischen den Eilverfahren am BVerfG vom Mai 2020 und der Tatsache, dass es in Magdeburg um ein Schulkind geht, so dass sich die Eltern eben nicht dem Vorlegen eines Nachweises über den Masernschutz entziehen können, indem sie ihr Kind einfach nicht in der Einrichtung = Schule betreuen lassen, wie es bei Kita-Kindern der Fall ist.
Insofern lässt das Gericht zumindest durchblicken, dass ein Eilverfahren am BVerfG mit schulpflichtigen Kindern möglicherweise anders ausgegangen wäre.

Genau das haben wir ja versucht, aber das bringt natürlich nichts, wenn das BVerfG seine Arbeit nicht macht.

Der Beschluss aus Magdeburg lässt ein wenig wieder die Hoffnung aufkeimen, dass es doch noch Gerechtigkeit in Deutschland gibt. Vor allem lese ich daraus, dass das Gericht die ganze Zeit das Wohl des Kindes im Blick hatte, dessen Immunstatus nach einer durch Zwangsgeld oder Zwangshaft erzwungenen Impfung nicht rückgängig gemacht werden kann. Es hat sich nicht beirren lassen von Ränkespielchen zwischen dem Gesundheitsamt, dem Rechtsamt und den Eltern.

Zum Thema Verfassungswidrigkeit wurde sich natürlich wieder nicht geäußert, aber man kann natürlich auch nicht alles im Eilverfahren von den Richtern erwarten

Pressemitteilung folgt.
12.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 10:52
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2021-10-24 09:28:16
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 22.10.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE21 7906 9010 0000 0744 54
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1ATE
bei der VR-Bank Schweinfurt

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da das Konto ausschließlich für diese Aktion verwendet wird.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
1.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  06:28
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2021-10-12 16:14:40
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 12.10.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE21 7906 9010 0000 0744 54
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4.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, 13:14
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2021-10-06 18:06:08
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 05.10.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Danke für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
9.1K viewsCarolin Jost-Kilbert, 15:06
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2021-09-28 16:19:40
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 27.09.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Ihr seid gigantisch
Es sind schon über 100.000,- € für die Verfassungsbeschwerden zusammen gekommen

Danke für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da das Konto ausschließlich für diese Aktion verwendet wird.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
11.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 13:19
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2021-09-21 22:34:00 Weiter geht's in Magdeburg...

Heute haben uns (wie ich finde) gute Nachrichten aus Magdeburg erreicht

Das Rechtsamt Magdeburg bzw. die Landeshauptstadt räumt in einem Schreiben ans VG Magdeburg (das war die erste Instanz, die im Eilverfahren ein Urteil gefällt hat, gegen das sowohl Dr. Lipinski als auch Magdeburg selbst Einspruch eingelegt hatten) ein eigenes Versäumnis ein, betrachtet die Klage in der Hauptsache als zulässig und erkennt erstmalig auch an, dass unsere vielfältigen formellen und materiellen verfassungsrechtlichen Einwände eine Art „Präzedenzfall“ darstellen.
Außerdem bemerken sie, dass das Infektionsschutzgesetz / Masernschutzgesetz die Rechtsgrundlage für den belastenden Bescheid unserer Magdeburger Familie darstellt.
Darauf wären wir selbst bestimmt nie von alleine gekommen

Jedenfalls bedeutet das, dass das Rechtsamt sich wohl tatsächlich endlich mal mit den Einwänden von Dr. Lipinski gegen das Masernschutzgesetz beschäftigt hat und die Argumente für gar nicht mal so abwegig hält.

Besser spät als nie
Für mich war das heute eine sehr gute Nachricht - zusätzlich zu der, dass unser Mittlerer (15) ganz schön viele Antikörper gegen Corona hat und wir da jetzt auch den nächsten Schritt gehen können.
20.3K viewsCarolin Jost-Kilbert, 19:34
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