2021-11-18 15:43:11
Tagesgedanken...
Heute vor einem Jahr wurde das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag und den Bundesrat gebracht, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und sogleich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf
Dieses Gesetz regelt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, die Covid-Behandlung mit Remdesivir... Es regelt aber auch den Aufbau eines elektronischen Melde- und Informationssystems, das ja bis heute nicht wirklich funktioniert, eine Impfstoff- bzw. Nebenwirkungsüberwachung mit Hilfe der Krankenkassen...
Es gab große Proteste in Berlin dagegen, die mit einem Wasserwerfer-Einsatz sogar gegen Kinder beantwortet wurden. Mitte Januar haben wir dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, zusätzlich zu unserer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz am 22.12.2020.
Letzte Woche wurde uns die Antwort auf eine Presseanfrage beim BVerfG zu unseren Beschwerden (die epidemische Lage nationaler Tragweite und die Bundesnotbremse kommen ja auch noch dazu) weitergeleitet, die ich mal mit eigenen Worten zusammenfasse:
Wir sehen überhaupt keine Veranlassung über diese Beschwerden im Eilverfahren zu entscheiden.
Bisher lautete jede Antwort auf Sachstandsanfragen von uns, die Beschwerden seien in Bearbeitung.
Das BVerfG hat uns damit nicht nur die ganze Zeit hingehalten, oder man könnte auch sagen, angelogen, sondern verstößt damit eklatant gegen Art. 6 EMRK, was eigentlich nicht mehr toleriert werden kann.
https://lxgesetze.de/emrk/6
Parallel geht es im Bundestag weiter, wo heute eine Verschärfung des IfSG durchgekommen ist, d.h. z.B. drittes Bevölkerungsschutzgesetz auch ohne epidemische Lage nationaler Tragweite.
Wir gehen mal davon aus, dass der Bundesrat morgen auch den Änderungen zustimmen wird - und das alles aufbauend auf Gesetzen, die wir in mehreren Verfassungsbeschwerden bereits als formell verfassungswidrig und unheilbar herausgearbeitet haben.
Ich würde mich so sehr freuen, wenn ich mich zurücklehnen könnte und darauf verlassen, dass die Gerichte ihren Job machen. Es scheint aber nicht zu geschehen. Ob wenigstens die Straßburger Richter, die ja an die Resolution des Europarates zum Thema Impfzwang gebunden sind, Recht sprechen werden
Wer uns bei unserem Gang nach Straßburg unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende auf unser Konto tun. Betreff: EGMR oder Straßburg. Wir rechnen mit Kosten irgendwo zwischen 10.000,- € und 20.000,- €, aber ich denke nicht, dass wir nach dieser Antwort noch länger warten können.
Das BVerfG hat damit sehr deutlich gemacht, was es von der Europäischen Menschenrechtskonvention hält und es geht hier ja nicht nur um uns und unsere Beschwerden, sondern auch um alle die sonst noch vorliegen oder kommen werden.
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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
5.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited 12:43