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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Beschreibung vom Kanal

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 4

2021-12-31 15:39:35
Aktenzeichen...

Am 29.12.21 kam Post vom Bundesverfassungsgericht mit dem BvR-Aktenzeichen: 1 BvR 2649/21.

Die Vollmachten sind noch nicht alle eingereicht, weil wir mittlerweile schon 40 Beschwerdeführer sind. Aber es ist alles auf dem Weg und in bester Ordnung
2.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  12:39
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2021-12-30 10:32:45
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 29.12.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und nun auch direkt die Corona-Impfpflicht.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Aktueller PayPal-Spendenpool:
https://www.paypal.com/pools/c/8FX0KTzyu7

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
4.5K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  07:32
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2021-12-29 11:47:46 Pressemitteilung...

Dr. Lipinski hat gestern noch eine Pressemitteilung zu unserer Verfassungsbeschwerde raus gegeben:

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verfassungsbeschwerde_gegen_das_bereichsbezogene_Impfpflichtgesetz_eingereicht
5.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:47
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2021-12-28 14:27:14 Die Corona-Teilimpfpflicht...

Um Missverständnisse zur Corona-Teilimpfpflicht auszuräumen, ist es immer sinnvoll, sich das Gesetz zuerst einmal durchzulesen.

Da es zu lang wäre, das alles in diesen Post/ zu kopieren, hier der Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html

Es gibt also drei Möglichkeiten, den Nachweis zu erbringen:

1. einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
2. einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Durch das Masernschutzgesetz wissen wir, dass es extrem wichtig ist, sich an diesen Wortlaut zu halten. Vor allem wäre jeder andere Nachweis eine Nichterfüllung des § 20a und damit bereits für denjenigen, der den Nachweis erbringen muss, bußgeldbewährt.

Da ich nun schon mehrfach gehört habe, es gäbe ja gar keine Konsequenzen wie Bußgelder, hier zur weiteren Information der Auszug, was alles bußgeldbewährt ist:

7e. entgegen § 20a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
7f. einer vollziehbaren Anordnung nach § 20a Absatz 2 Satz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, oder nach § 20a Absatz 5 Satz 3 zuwiderhandelt,
7g. entgegen § 20a Absatz 3 Satz 4 oder Satz 5 eine Person beschäftigt oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig wird,
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,

Diese Dinge stehen nicht direkt in § 20a IfSG, sondern in § 73.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html

Und zusätzlich zu den Bußgeldern kann das Gesundheitsamt noch ein Beschäftigungs- und Betretungsverbot verhängen., weshalb RA Holger Fischer dazu aufgerufen hatte, sich jetzt schon ab dem 16.03.2022 arbeitssuchend zu melden.

https://t.me/HolgerFischerRA/2999

Bisher ist geplant, dass die Corona-Teilimpfpflicht zum 01.01.2023 ausläuft. Wie wir jedoch von der epidemischen Lage nationaler Tragweite wissen, die mehrfach verlängert wurde, kann man sich nicht darauf verlassen, dass es auch so sein wird. Vor allem liegt es einzig und allein in den Händen der Regierung und des Bundesrates, wie sie wann die SchAusnahmV verändern, so dass Genesenen- oder Impfnachweise ablaufen. Die Legislative hat also Grundrechtseingriffe an die Exekutive "outgesourct" und umgeht damit die Opposition im Bundestag.

Mehr dazu in einem späteren Post.
10.1K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  11:27
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2021-12-25 10:57:51 In eigener Sache...

Auf Telegram wird gerade ganz viel Werbung für Nachweis-Express weitergeleitet.

https://www.nachweis-express.de/

Außerdem hatte ich schon die erste Rückmeldung, dass jemand jetzt bereits Probleme mit der Polizei wegen dieser "Impfunfähigkeitsbescheinigung" hat. Klar kann man darüber streiten, warum jemand so schnell ein solches Dokument irgendwo verwendet, aber ich möchte gerne auf einige Dinge hinweisen.

"Impfunfähig" bedeutet, dass man gar nicht geimpft werden kann, d.h. kein Corona, keine Masern, kein Tetanus... Solltet ihr bereits eine Impfung haben und nach dieser traten keine Probleme auf, wird man euch pauschal unterstellen, dass ihr selbstverständlich nicht impfunfähig seid. Wenn ihr aber gerade schwanger seid oder eine Chemo durchmacht, kann das tatsächlich gerade eine temporäre Impfunfähigkeit begründen.

Allein der Name "Impfunfähigkeitsbescheinigung" zeigt, dass sich hier jemand nicht ausführlich genug mit dem Thema beschäftigt hat, denn der korrekte Name müsste "Kontraindikation" lauten. Genau dies wird auch im Gesetzestext zur Corona-Teilimpfpflicht gefordert: Eine Kontraindikation (kurz: KI) und keine Impfunfähigkeit (kurz: IUB)!

Da die Corona-Impfpflicht parallel zur Masern-Impfpflicht aufgebaut ist, dürfte man mit einer temporären Kontraindikation ebenfalls am 16.03.22 ans Gesundheitsamt gemeldet werden, so dass dieses selbstverständlich die Bescheinigung vom Arbeitgeber erhalten würde, sofern ein Arbeitgeber aus dem Pflege- oder Gesundheitsbereich überhaupt eine Bescheinigung annimmt, auf der weder die Adresse des ausstellenden Arztes noch ein Arztstempel drauf sind.

Geht man mit dem Arztbrief und der Bescheinigung zum Allergologen, wird dieser wohl einen Pricktest anordnen, d.h. er würde eine geringe Menge des Impfstoffs bzw. der Impfstoffe (alle vier gleichzeitig?) unter die Haut ritzen. Sollte der Allergologe sich unsicher sein, würde er das wohl im Krankenhaus unter Beobachtung anordnen.
Was hat man damit gewonnen, wenn man den Impfstoff doch eigentlich gar nicht im Körper haben wollte? Nichts!

Um die Impfstoffe außerhalb des Körpers auf allergische Reaktionen testen zu lassen, bleiben wohl nur die altbewährten LTT- und BDT-Tests. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob es die bereits für die Corona-Impfstoffe gibt. Und ob ein Allergologe diese Tests kennt, weiß ich schon gar nicht, zumal sie nicht von der Krankenkasse bezahlt und damit auch nicht so oft nachgefragt werden.

Der nächste Ärger mit der Bescheinigung kommt spätestens vom Gesundheitsamt, das auf den ersten Blick erkennen wird, dass es sich hierbei um ein unrichtiges Gesundheitszeugnis handelt (s.o.: keine Arztadresse, kein Arztstempel). Die Beurteilung, in wie weit es nicht als solches gewertet wird, weil es ja nur ein Download aus dem Internet und keine tatsächliche individuelle Beurteilung war, auch wenn der Anbieter explizit das Gegenteil betont, bleibt am Ende wohl der Justiz überlassen.

Ein weiteres Problem:
Je mehr Menschen diese IUBs von Nachweis-Express verwenden, desto mehr Zweifel werden dadurch an IUBs und KIs allgemein entstehen. Ihr dürft also davon ausgehen, dass jede Einrichtung, in der bisher eine echte KI vorgelegt wurde (z.B. in der Vergangenheit bzgl. der Masern-Impfung), jetzt noch einmal eine Vorlage von euch fordern und diese auch, weil eben neue Zweifel bestehen, ans Gesundheitsamt weiterleiten wird.

Ob sich Nachweis-Express dessen bewusst ist, dass ihre Aktion wohl vielen Menschen mehr schaden als nutzen wird? Ich möchte den Machern keine böse Absicht unterstellen, aber so ganz durchdacht, ist das alles leider nicht
846 viewsCarolin Jost-Kilbert, 07:57
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2021-12-22 11:06:18 Neues aus Karlsruhe...

Zwischenzeitlich wurde unserem Rechtsanwalt Dr. Lipinski von einer freundlichen Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts telefonisch mitgeteilt, dass bereits die ca. 100 Seiten (zzgl. Anlagen), die wir eingereicht haben, gerichtsintern zur Bearbeitung weitergeleitet worden seien.
Wir freuen uns, dass die Sache schon jetzt bearbeitet und damit verfassungsrechtlich offenbar sehr ernst genommen wird

Dr. Lipinski wird eine weitere Begründung morgen und übermorgen einreichen. Unsere konstant wachsende Klägergruppe (Stand heute Früh: 35) kann sich mittlerweile auf rund 15 Grundrechte berufen und dürfte auch weiterhin das einzige Verfahren überhaupt sein, das die partielle Impfpflicht angreift.

So könnt ihr uns unterstützen:

Spenden:
Viele von euch haben uns bereits finanziell unterstütz, was ihr auch an unseren regelmäßigen Spenden-Updates erkennen könnt. Trotzdem sind wir auf weitere Unterstützung von euch angewiesen, denn wir sind noch lange nicht „durch“, aber immerhin auf einem sehr guten Weg und dies als bisher einzige Klägergruppe!
Großspenden, mittlere Spenden, kleine Spenden, regelmäßige oder einmalige Spenden – alles wird gebraucht!

Teilen:
Bitte teilt unsere Beiträge. Jeden Tag bekommen ich Nachrichten von Menschen, die noch nicht wissen, dass wir bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Diesen Menschen fehlt die Hoffnung, dass überhaupt jemand für sie kämpft, aber dadurch sehen sie, dass die neue Impfpflicht sowohl auf der Straße als auch vor Gericht "angegriffen" wird.

Eine weitere gute Nachricht:
Zumindest eine minderjährige Praktikantin, die sich die (gesetzlich erzwungene) Impfpflicht bei ihrem Praktikumsgeber (dieser ist selber gegen die Pflicht und auch ungeimpft) nicht gefallen lassen will, konnten wir als weitere Beschwerdeführerin hinzugewinnen!

Suchen und Fragen:
Bitte sucht und fragt weiterhin nach betroffenen Beamten, deren Vollzeit-Stelle betroffen wäre, und auch nach schwangeren Ärztinnen, Zahnarzthelferinnen, Physiotherapeutinnen oder Reinigungskräften, die im medizinischen Bereich tätig sind etc. … !
Eine solche Mitklägerin wäre juristisch ebenfalls sehr hilfreich.

Telegram-Link:

https://t.me/Masernschutzgesetz

Facebook-Link:

https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626
6.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:06
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2021-12-20 16:36:47 Pressemeldungen...

Ganz frisch meldet die Presse, dass eine Verfassungsbeschwerde von 23 Personen beim BVerfG gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen eingegangen ist.

Handelsblatt

https://www.deutschlandfunk.de/erste-klage-gegen-begrenzte-impfpflicht-102.html

idowa (12:53 Uhr)

https://www.idowa.de/inhalt.bundesverfassungsgericht-erste-klage-gegen-impfpflicht-in-karlsruhe-eingegangen.b36f5ffc-8b42-46bb-a6f9-83f7995d8969.html

Augsburger Allgemeine (13:23 Uhr)

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/impfpflicht-erste-klage-gegen-begrenzte-impfpflicht-in-karlsruhe-eingegangen-id61320481.html

Merkur (13:51 Uhr)

https://www.merkur.de/politik/beim-bundesverfassungsgericht-ist-erste-klage-gegen-corona-impfpflicht-eingegangen-91190685.html

Diese Liste ist sicher nicht vollständig, aber dreimal dürft ihr raten, von wem diese Klage bzw. Verfassungsbeschwerde (das bringt die Presse wohl etwas durcheinander) gekommen sein könnte

Tatsächlich haben wir Freitag bereits den ersten Schriftsatz mit 69 Seiten ans BVerfG geschickt. Dieser beinhaltet bisher erst einmal nur die Einschränkungen der Art. 1 bis Art. 4 GG, die durch die Impfpflicht betroffen sind. Am nächsten Schriftsatz wird gerade fleißig gearbeitet.

Wir werden hier auf @Masernschutzgesetz weiter darüber berichten
1.4K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  13:36
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2021-12-15 16:00:47 Weiter geht's im Magdeburg...

Für alle "Neuen" hier im Kanal:
Wir berichten unter "Weiter geht's in Magdeburg..." über den Fall einer unserer Beschwerdeführer-Familien, wo der Vater bereits einen Zwangsgeldbescheid erhalten haben, um ihn dazu zu zwingen, bei seiner schwerkranken Tochter die beiden Masern-Impfungen nachzuholen. Dieser Bescheid wurde erfolgreich in zwei Eilverfahren vor dem VG Magdeburg und dem OVG Magdeburg erst einmal auf Eis gelegt, die Hauptsache steht aber noch aus.
Nun wollte das Gesundheitsamt Magdeburg ein ähnliches Verfahren gegen die Mutter einleiten.

In Magdeburg gibt es wieder eine Verschnaufpause für unsere Beschwerdeführer-Familie. Das Gesundheitsamt hat den Einspruch gegen den Bescheid zur Vorlage des Nachweises betr. Masernschutzgesetz gegen die Mutter des Kindes akzeptiert und dessen aufschiebende Wirkung anerkannt.

Das bedeutet, dass die Familie nun zuerst einmal eine Weile lang Ruhe an der Masern-Front haben dürfte, bis es zu den Hauptsache-Verhandlungen oder zum Kippen des gesamten Gesetzespakets "Masernschutzgesetz" durch das BVerfG kommt.

Wir freuen uns mit ihnen
4.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 13:00
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2021-12-14 21:51:25 Erste Schritte...

Gestern Nacht ist bereits ein Fax mit verfahrenseinleitenden Schritten in Sachen "Corona-Impfpflicht" ans BVerfG raus. Dieses beinhaltete eine Auflistung von aktuell 22 Beschwerdeführern.
Es werden noch weitere dazukommen, jedoch haben die meisten noch nicht das Adressformular an Dr. Lipinski zurück geschickt.

Neu dabei sind ein weiterer Arzt sowie ein Zahnarzt, eine ungeimpfte Reinigungskraft ohne Patientenkontakt und eine Küchenhilfe aus einem Krankenhaus.

Folgende Artikel des GG werden bereits aufgelistet, die durch die neue Corona-Impfpflicht berührt werden:

Art. 1 I GG (Recht auf Menschenwürde)
Art. 2 ll 1 GG (Recht auf Leben), auch i.V.m. Art. 19 I 2 GG,
Art. 2 ll 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit),
Art. 2 l GGi. v.m.Art. 1 I 1 GG (Recht auf allgemeines Persönlichkeitsrecht und auf informationelle Selbstbestimmung),
Art. 3 l GG,
Art. 4 l GG,
Art. 6 ll GG,
Art. 10 l GG, auch i. V. m. Art. 19 I 2 GG,
Art. 11 l GG, auch i. V. m. Art. 19 I 2 GG,
Art. 12 I GG,
Art. 13 l, Vll GG, auch i.V.m. Art. 19 I 2 GG sowie
Art. 33 ll, V GG

Wir werden hier auf @masernschutzgesetz über die weiteren Schritte berichten. Aktuell bahnt sich noch etwas mit einer Medizinphysikerin an, die auch keinen Patientenkontakt hat. Außerdem sind wir mit einer 14-jährigen Praktikantin bzw. deren Mutter im Gespräch.

Einen Beamten hätten wir noch sehr gerne im Team und auch eine schwangere Ärztin, Zahnärztin, Pflegerin, o.ä.
7.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 18:51
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2021-12-14 18:45:26
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 13.12.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und nun auch direkt die Corona-Impfpflicht.

Wir haben noch zusätzlich Geld im Moneypool
https://www.paypal.com/pools/c/8F4Jc4ghxe

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
5.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 15:45
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