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Neues aus Karlsruhe... Zwischenzeitlich wurde unserem Rechtsa | Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Neues aus Karlsruhe...

Zwischenzeitlich wurde unserem Rechtsanwalt Dr. Lipinski von einer freundlichen Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts telefonisch mitgeteilt, dass bereits die ca. 100 Seiten (zzgl. Anlagen), die wir eingereicht haben, gerichtsintern zur Bearbeitung weitergeleitet worden seien.
Wir freuen uns, dass die Sache schon jetzt bearbeitet und damit verfassungsrechtlich offenbar sehr ernst genommen wird

Dr. Lipinski wird eine weitere Begründung morgen und übermorgen einreichen. Unsere konstant wachsende Klägergruppe (Stand heute Früh: 35) kann sich mittlerweile auf rund 15 Grundrechte berufen und dürfte auch weiterhin das einzige Verfahren überhaupt sein, das die partielle Impfpflicht angreift.

So könnt ihr uns unterstützen:

Spenden:
Viele von euch haben uns bereits finanziell unterstütz, was ihr auch an unseren regelmäßigen Spenden-Updates erkennen könnt. Trotzdem sind wir auf weitere Unterstützung von euch angewiesen, denn wir sind noch lange nicht „durch“, aber immerhin auf einem sehr guten Weg und dies als bisher einzige Klägergruppe!
Großspenden, mittlere Spenden, kleine Spenden, regelmäßige oder einmalige Spenden – alles wird gebraucht!

Teilen:
Bitte teilt unsere Beiträge. Jeden Tag bekommen ich Nachrichten von Menschen, die noch nicht wissen, dass wir bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Diesen Menschen fehlt die Hoffnung, dass überhaupt jemand für sie kämpft, aber dadurch sehen sie, dass die neue Impfpflicht sowohl auf der Straße als auch vor Gericht "angegriffen" wird.

Eine weitere gute Nachricht:
Zumindest eine minderjährige Praktikantin, die sich die (gesetzlich erzwungene) Impfpflicht bei ihrem Praktikumsgeber (dieser ist selber gegen die Pflicht und auch ungeimpft) nicht gefallen lassen will, konnten wir als weitere Beschwerdeführerin hinzugewinnen!

Suchen und Fragen:
Bitte sucht und fragt weiterhin nach betroffenen Beamten, deren Vollzeit-Stelle betroffen wäre, und auch nach schwangeren Ärztinnen, Zahnarzthelferinnen, Physiotherapeutinnen oder Reinigungskräften, die im medizinischen Bereich tätig sind etc. … !
Eine solche Mitklägerin wäre juristisch ebenfalls sehr hilfreich.

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