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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Beschreibung vom Kanal

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 3

2022-01-25 20:55:24 Getrennte Wege...

Wer im Chat mitgelesen hat, hat die Info wahrscheinlich schon gesehen
Wir haben von BVerfG ein weiteres Aktenzeichen erhalten: 1 BvR 84/22.

Unsere minderjährige Beschwerdeführerin, eine 13-jährige Schülerin, die nach dem 16.03.2022 ein Praktikum beim Zahnarzt machen wollte, aber (noch) nicht mit Corona geimpft ist, und ihre Eltern wurden einer anderen Kammer zugeteilt, weil die Beschwerde eher den Bereich Familienrecht als den Bereich Arbeitsrecht betrifft.

Wir dürfen also davon ausgehen, dass aktuell bereits sechs Richter aus dem ersten Senat mit unserer Verfassungsbeschwerde bzw. jetzt unseren Verfassungsbeschwerden beschäftigt sind, und die Chancen steigen auf eine Senatsentscheidung. Denn: Nur ein ganzer Senat mit acht Richtern kann ein Gesetz außer Kraft setzen, eine einzelne Kammer mit drei Richtern kann das nicht.
Und bestimmt tauschen die beiden Kammern sich auch untereinander aus

Für uns bedeutet das ein klein wenig mehr Arbeit, aber das machen wir gerne. Wenn dadurch sogar die Chance auf eine baldige Entscheidung steigen, natürlich umso mehr

Aber wir haben auch noch eine kleine Suchanfrage :

Wir benötigen noch einen von der Corona-Teilimpfpflicht Betroffenen, der an manchen Tagen mindestens 24 Stunden in seiner Einrichtung verbringt und dort ggf. auch übernachtet. Das kann ein Arzt im Bereitschaftsdienst sein oder auch ein Hausmeister, der manchmal sehr lange arbeitet und dann nicht mehr extra nach Hause fährt. Der- oder diejenige muss nicht ungeimpft sein, sondern einfach nur keine Lust auf ein Impf-Abo haben und bitte nicht gleich beim ersten Gespräch mit dem Chef seine / ihre Meinung ändern.

Gerne direkt melden an @CaroKilbert
6.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 17:55
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2022-01-24 15:05:48 Das nächste Fax...

Es ist Montagmittag, 13:05 Uhr. Gerade geht das nächste Fax zum BVerfG nach Karlsruhe mit 44 Seiten medizinischem Vortrag durch. Die 1600 Seiten an Anlagen werden mit der Post hinterhergeschickt.

Dr. Lipinski hatte uns in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3:01 Uhr die Vorabfassung mit der Bitte um Ergänzungen geschickt. Es liegt also bei keinem von uns an der mangelndem Motivation, dass das BVerfG noch nicht alles hat, sondern einfach an der Zeit und der Kreativität von RKI und PEI.

Unsere minderjährige Mitbeschwerdeführerin wurde von uns abgetrennt, weil da die Sache das Thema "Familienrecht" mehr betrifft als "Arbeitsrecht". Umso besser, denn damit beschäftigen wir wohl mit unserer Beschwerde nun zwei Kammern des ersten Senats, also sechs Richter statt nur drei.

Das ist zwar etwas mehr Arbeit, aber auch ein gutes Zeichen, dass die Karlsruher an unseren nunmehr zwei Beschwerden arbeiten
4.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, 12:05
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2022-01-20 15:39:25 Kurze Info aus Karlsruhe...

Wir haben ein kurzes Fax des BVerfG erhalten, aus dem ersichtlich wird, dass das BVerfG unsere Beschwerde (weiterhin) ernst nimmt.

Darüber hinaus ist noch ein Facharzt für klinische Pharmakologie in die Beschwerde eingestiegen und unterstützt und selbstverständlich auch mit seiner Expertise in der medizinischen Argumentation.

Da ich gebeten wurde, etwas zur "Truppe" zu schreiben, hier ein kurzer Überblick:

Neben dem Masern-Team, das ihr schon aus aus unserem angehefteten Post kennt, sind neu dabei:
mehrere verbeamtete Feuerwehr-Männer, die neben Feuerwehr auch Rettungsdienst fahren aus NRW, Bayern
ein Hausarzt mit Teilen seines Teams
ein Facharzt für Urologie
ein Zahnarzt mit Teilen seines Teams
ein ambulanter Pfleger
ein Pflegedienst
eine Putzkraft aus Arztpraxen
eine minderjährige Praktikantin
ein Erzieher in der stationären Jugendhilfe
eine Mitarbeiterin in der mobilen Frühförderung

Wir suchen weiterhin eine schwangere Mitbeschwerdeführerin, die von der Corona-Teilimpfpflicht betroffen ist, zumal der BR vorgestern vermeldet hat, dass (entgegen vieler anders lautender Studien) für Schwangere und deren Babys kein erhöhtes Risiko nach einer mRNA-Impfung besteht.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ema-mrna-impfung-sorgt-bei-schwangeren-nicht-fuer-komplikationen,SutSQCZ

Diese Argumentation können wir ohne Betroffenheit leider nicht anbringen, weshalb wir so spezifisch nach bestimmten Personen oder Personengruppen suchen.
9.1K viewsCarolin Jost-Kilbert, 12:39
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2022-01-19 16:46:06 Ein Brief an unsere Abonnenten...

„Liebe Befürworter der Impffreiheit,

da gestern einige Fragen bzgl. unserer Abrechnungen aufgekommen sind, hier nochmals, insbesondere für die neuen Abonnenten, folgende Informationen:

1. Der bislang an Spenden bezahlte Gesamtbetrag an die Anwaltskanzlei sowie auch die Kosten z.B. für Paypal (einige wollen unbedingt hierüber bezahlen) bezieht sich auf mehrere Großprojekte, je nach Zählweise zwischen fünf bis zehn. Verfassungsbeschwerde Masernschutzgesetz (Hauptsache- und Eilantrag), Menschenrechtsbeschwerde gegen die §§ 5, 28a IfSG a.F. und n.F. (Hauptsache- und Eilverfahren), fachgerichtliche Verfahren gegen u.a. das sog. Masernschutzgesetz (Hauptsache- und Eilverfahren) sowie unsere Unterstützung der erfolgreichen Eilverfahren vor dem VG Magdeburg und dem OVG Magdeburg in Sachen Masernschutzgesetz, die wir ebenfalls unterstützt haben (dort ist das Hauptsacheverfahren beim VG Magdeburg noch anhängig). Eine Menschenrechtsbeschwerde in Sachen Masernschutzgesetz ist ebenfalls in Arbeit. Und jetzt ganz aktuell steht natürlich das Verfahren gegen die bereichsbezogene Corona-Imfpflicht im Mittelpunkt.

2. Rund ein Fünftel des Gesamtbetrages (19%) entfällt auf die gesetzliche Umsatzsteuer, d.h. das ist sowohl bei der Anwaltskanzlei als auch bei PayPal ein reiner Durchlaufposten, d.h. kein Verdienst. Hinzu kommen noch Gerichtskosten bei den verwaltungsgerichtlichen Verfahren und gewisse Gebühren beim PayPal, Bankgebühren sowie geringe Kosten für die Website.

3. Allein die aktuelle Änderung des Genesenenstatus und des Impfstatus durch das PEI und das RKI ist ein Beispiel, wie, völlig unerwartet, erheblicher Zeitaufwand neu hinzugekommen ist, ohne dass wir als Klägergruppe oder unsere anwaltliche Vertretung das beeinflussen könnten. Diese Änderungen auf der Homepage der Bundesbehörden haben auch den Inhalt des Impfpflichtgesetzes geändert, weil sich hierdurch die Zahl der Genesenen und der sog. Vollimmunisierten von einem Tag auf den anderen geändert haben. Hierauf musste unbedingt reagiert werden.

4. Anders als bei durchschnittlichen Verfassungsklagen und durchschnittlichen Klagen vor den Verwaltungsgerichten kommen bei unseren Angelegenheiten noch weitere Besonderheiten hinzu: Nicht nur der rein juristische Aufwand (Prüfung von Formverstößen, von Gleichheitsverstößen u.v.a.m.) ist überdurchschnittlich umfangreich, sondern es kommen noch eine Vielzahl an Anlagen hinzu. Wir sind allein beim derzeitigen primären Verfahren gegen die Corona-Teilimpfpflicht bei rund 160 Anlagen(!).
Hierbei handelt es sich zu einem erheblichen Teil um wissenschaftliche Studien, meist in englischer Sprache, die wir prüfen und vorlegen. Da sich die Gegenseite auf die Impfstoffe und auf allerlei medizinische Fragen stützt, müssen wir hier zwingend auch medizinische Paroli bieten!

5. Alle Recherche- und Formulierungsarbeiten kann natürlich ein einziger Anwalt nicht leisten. Daher sind in unseren Verfahren immer auch dessen wissenschaftliche Mitarbeiter involviert. Die Ärzte aus unserem Beschwerdeführer-Team und einige bekannte / berundete Wissenschaftler, mit denen wir im Austausch stehen, bringen sich zusätzlich noch unentgeltlich ein.

6. Und schließlich: Da wir mittlerweile eine recht große Klägergruppe geworden sind, was aus mehreren Gründen sehr gut ist, ist natürlich aber auch der kommunikative Aufwand größer geworden. Unser Anwalt muss insbesondre mit den Medizinern unserer Gruppe regelmäßig Rücksprache halten, sei es telefonisch, sei es per E-Mail.
All dies erklärt, warum auf den ersten Blick die bislang ausgegebenen Beträge hoch erscheinen mögen – aber eben nur auf den ersten Blick!

Wir bitten daher ganz aktuell (siehe die gestrige Spendeneingangsliste) Euch erneut um kleine, mittlere oder größere Spenden und vor allem auch darum, dieses Posting zu teilen.

Danke für Eure Unterstützung!!!

Wir dürfen gerade jetzt angesichts der aktuellen Situation (Änderung des Genesenenstatus u.Ä.) nicht lockerlassen!“
1.5K viewsCarolin Jost-Kilbert, 13:46
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2022-01-18 20:01:07
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 17.01.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die neue Corona-Teilimpfpflicht im Gesundheitswesen.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Aktueller PayPal-Spendenpool:
https://www.paypal.com/pools/c/8FX0KTzyu7

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
4.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 17:01
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2022-01-17 10:07:04 Das Paul-Ehrlich-Institut...

Nach der ganzen Verwirrung um die Gültigkeit des Genesennnachweises von 90 Tagen und des COVID-19-Genesenenzertifikates, für das das IfSG nach wie vor kein Ablaufdatum kennt, möchte ich heute noch etwas zum PEI ergänzen und euch damit ein wenig in einen unserer Argumentationsstränge vor dem BVerfG mit hinein nehmen.

Ich gehe davon aus, dass jeder, der von der Corona-Teilimpfpflicht betroffen ist, den Gesetzestext ausführlich durchgelesen hat. Wenn nicht, ihr findet ihn hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html

In § 20a IfSG findet sich ein dynamischer Verweis auf die SchAusnahmV. So muss jeder gem. § 2 Nummer 3 der SchAusnahmV in der jeweils geltenden Fassung geimpft sein.

Werfen wir einen Blick in § 2 der SchAusnahmV...

https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__2.html

... so verweist diese auf die Website des PEI.

www.pei.de/impfstoffe/covid-19

Hat sich schon einmal jemand darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn das PEI diese Website ändert oder gar abschaltet
Was ist, wenn dort plötzlich russische und chinesische Impfstoffe, z.B. durch einen Hack, gelistet sind
Was passiert, wenn BioNTech auf einmal nicht mehr aufgeführt wird

Zwar ist eine solche dynamische Verweisung von einem Paragraphen auf einen anderen keine Seltenheit, dass aber das IfSG (Legislative) auf eine Verordnung (Exekutive) verweist, die dann wiederum auf eine Website verweist, ist doch eher zu viel der Dynamik, weil dadurch Grundrechtseingriffe an einzelne Personen ausgelagert werden.

Um herauszufinden, was das PEI weiß und was nicht, haben wir einen Bekannten (Journalist) gebeten, dort doch mal die Sachverständigenberichte gemäß § 24 AMG oder entsprechend RL 2001/83 (Anhang 1, Teil 1, C. Sachverständigenberichte) für die derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe anzufordern.

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__24.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32001L0083

Die Antwort kam prompt.

[...]

vielen Dank für Ihre Anfrage, die aber – so hat es den Anschein – von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Die (bedingte) Zulassung für alle EU-Impfstoffe hat jeweils die EU-Kommission erteilt, nach einem Verfahren bei der Europäische Arzneimittelagentur EMA. Alle entsprechenden Unterlagen werden daher von der EMA zur Verfügung gestellt.

Zahlreiche Informationen finden Sie in den so genannten Europäischen öffentlichen Bewertungsberichten, (EPAR) auf den Seiten der EMA, die in der Tabelle der COVID-19-Impfstoffe unter www.pei.de/covid-19-impfstoffe jeweils in der letzten Spalte verlinkt sind.

Einige der Dokumente stehen ausschließlich in Englisch zur Verfügung, andere in allen Sprachen der Mitgliedsstaaten. Für Ihre Anfrage dürften die Dokument im Unterpunt „Assessment History“ besonders interessant sein

Wenn Sie Dokumente vermissen, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der EMA (press@ema.europa.eu)

[...]

Das PEI verweist also auf die EMA, obwohl Jan Mueller-Berghaus vom PEI im CHMP, dem Gremium, das in der EMA die Impfstoffe (bedingt) zugelassen und ohne Erfüllung der Bedingungen (Vorlage weiterer Studien) verlängert hat, verantwortlich ist für den Bereich Qualität, Sicherheit und Effektivität von biologischen Medizinprodukten, inkl. fortgeschrittene Therapien und Impfstoffe.

https://www.ema.europa.eu/en/committees/chmp/members

Das ist nicht gerade vertrauenserweckend
Und selbstverständlich werden wir uns an die EMA wenden!
8.4K viewsCarolin Jost-Kilbert, 07:07
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2022-01-16 10:56:54 Pressemitteilung...

Hier findet ihr die neues Pressemitteilung von Dr. Lipinski:

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Weitere_Begruendung_der_Verfassungsbeschwerde_gegen_die_bereichsbezogene_Impfpflicht_eingereicht_-_Abschliessende_Begruendung_innerhalb_der_naechsten_Woche_geplant

Er hat den neuesten Schriftsatz mit 76 Seiten um 18:19 Uhr am Freitag persönlich beim BVerfG vorbei gebracht.

So langsam wird es ernst. Die Beschwerde in der Hauptsache soll dann vor dem nächsten Wochenende abgeschlossen sein, danach kommt noch die Begründung des Eilantrages. Nach wie vor sind wir guter Dinge
28.5K viewsCarolin Jost-Kilbert, 07:56
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2022-01-11 00:03:36
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.01.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die neue Corona-Teilimpfpflicht im Gesundheitswesen.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Aktueller PayPal-Spendenpool:
https://www.paypal.com/pools/c/8FX0KTzyu7

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
4.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, 21:03
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2022-01-07 17:14:40 Noch mehr Post fürs Bundesverfassungsgericht...

Unser Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team (und wir natürlich auch ) haben zwischen den Feiertagen weiterhin sehr viel für unsere Verfassungsbeschwerde gearbeitet. Heute sind weitere fünfzig Seiten mit vielen Anlagen vorab per Fax nach Karlsruhe geschickt worden. Weitere Informationen findet Ihr hier:

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verfassungsbeschwerde_bereichsbezogene_Impfpflicht

Bitte teilt dieses Posting auf Facebook und Telegram!
Wir brauchen noch mehr Reichweite!

Ganz herzlichen Dank auch an alle Spender der vergangenen Tage!!!
Wegen der Umfangs und der Komplexität der Angelegenheit und auch deshalb, weil wir uns im "worst case" auf einen anschließenden Gang nach Straßburg vorbereiten müssen bzw. hierfür viele finanzielle Mittel benötigen, brauchen wir weiterhin finanzielle Unterstützung.

Ferner laufen auch noch andere Verfahren weiter und erfordern gründliche juristische Arbeit. Jede Spende, auch wenn es "nur" 20 Euro sind, helfen weiter!

Wir sind nach wie vor die erste Verfassungsbeschwerde, die dieses unsägliche Impfpflichtgesetz in Karlsruhe angreift, zumindest sind in den Medien keine weiteren bekannt geworden.

Unsere Beschwerdeführergruppe ist auf mehr als 40 Personen angewachsen. Wir suchen aber noch immer nach eine schwangeren Ärztin, Arzthelferin, Zahnarzthelferin oder einer schwangeren Reinigungskraft im Altersheim/in einer Praxis etc., die sich uns anschließt. Auch betroffene Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste …, die ab 16.03.2022 Mitarbeiter einstellen wollen, sind willkommen
7.3K viewsCarolin Jost-Kilbert, 14:14
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2022-01-03 16:41:12 COVID-Antikörper

Heute geht es noch einmal weiter mit § 20a IfSG, der sog. Corona-Teilimpfpflicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html

Über Abs. 2 Satz 1 Punkt 1, den Impfnachweis, den man seinem Arbeitgeber vorlegen soll, müssen wir nicht diskutieren. Das dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist.

Zu Punkt 3, der Kontraindikation, hatten wir es auch schon einmal.

Aber Punkt 2, der Genesenennnachweis, ist tatsächlich ein wenig herausfordernd, denn hier wird ein Nachweis im Sinne der SchAusnahmV verlangt, d.h. auf Grundlage eines positiven Nukleinsäurenachweises und mit einer Haltbarkeit von 6 Monaten.

https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__2.html

Wie kann man das kontrollieren, wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein COVID-19-Genesenenzertifikat vorliegt, wie es in § 22 (6) IfSG beschrieben ist?

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22.html

Beachtet bitte, dass das zwei unterschiedliche Dokumente sind!

Der § 22 IfSG lässt nämlich gerade verschiedene Tests und verschiedene Testarten (vgl. Abs. 4b) für eine Genesenendokumentation zu und hat als Basis lediglich einen positiven Erregernachweis (vgl. Abs. 4a).
Ob dies daran liegt, dass es eine (zumindest theoretische) wechselseitige Anerkennung von Genesenen-Zertifikaten im Schengen-Raum gibt und unsere Nachbarn in Österreich ja Antikörper-Nachweise für 6 Monate anerkennen (die Schweiz für 3 Monate), oder ob es daran liegt, dass andere Stellen im IfSG dem Arbeitgeber ein Recht einräumen, den Serostatus seiner Angestellten zu erfahren, so dass die Serodiagnostik auch als mögliche Testart mit berücksichtigt werden muss, kann uns wohl nur der Gesetzgeber selbst beantworten.

Als von der Corona-Teilimpfpflicht Betroffener muss man jedenfalls einmal dem Arbeitgeber nach § 20a seinen Genesenennachweis nach SchAusnahmV vorlegen, zusätzlich aber auch seinen Serostatus nach § 36 (3).

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

Diese Vorlage aus § 36 IfSG wird sogar mit der Möglichkeit des Vorhandenseins einer natürlichen Immunität begründet, d.h. der Gesetzgeber unterscheidet hier selbst zwischen "genesen" und "immun".

https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-bilder/NW/Ermoeglichung_einer_Impfabfrage.pdf

Und nach § 28b (3) können sich alle Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dann wohl für ein Entweder-Oder entscheiden, also entweder Genesenennachweis oder Serostatus, denn dort ist beides erwähnt. In § 28b (5) wird das noch auf Beförderer (Busfahrer, Zugpersonal...) ausgeweitet, die auch den Serostatus = Antikörperstatus erfahren dürfen.

Es könnte natürlich auch sein, was ich selbstverständlich niemandem unterstellen möchte, dass der Gesetzgeber nicht weiß, was der Serostatus ist. Hierfür sei auf Seite 118 des "Fachwörterbuch Infektionsschutz" des RKI verwiesen:

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile

Was bedeutet das aber in der Praxis, dass einmal von einem positiven PCR und einmal vom Serostatus die Rede ist?

Generell steht ein Gesetz (Legislative) natürlich über einer Verordnung (Exekutive). Und die SchAusnahmV hat auch keine Berührungspunkte zu den §§ 22 und 36, d.h. die beiden IfSG-Paragraphen werden durch die Verordnung nicht eingeschränkt.

Also sind bereits mehrere Arbeitnehmer aus dem Gesundheitssektor und auch aus anderen Bereichen zu ihren Chefs hingegangen und haben ihren Serostatus offengelegt, entweder direkt durch den Laborbericht auf Antikörper oder durch ein entsprechendes Attest von ihrem Hausarzt. Einige Arbeitgeber haben das sofort akzeptiert und ihre Arbeitnehmer aufgrund des IfSG mit Genesenen nach SchAusnahmV gleichgestellt.

Kürzlich bekam ich eine Rückmeldung, dass jemand bei seiner Gewerkschaft angerufen hat und einen Rückruf von deren Anwalt bekam, dass im Gesetz tatsächlich vom Serostatus die Rede ist, also müsse der Arbeitgeber Antikörper akzeptieren.

Dieser Post soll euch also auch ermutigen, selbst nachzufragen!!!
Wir freuen uns auch über eure Rückmeldungen
1.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  13:41
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