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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Beschreibung vom Kanal

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 5

2021-12-12 15:34:29 Überwältigend viele Rückmeldungen...

Vielen lieben Dank für alle eure Rückmeldungen zu unserem Gesuch!!! Wir haben einen Koch, eine Küchenhilfe, eine Putzfee, sogar eine Ärztin, die nach der ersten Impfung einen Impfschaden erlitten hat und sich jetzt noch einmal impfen lassen soll.

Nun fehlt nur noch ein minderjähriger Praktikant, der aufgrund der neuen Impfpflicht sein Praktikum (in den Weihnachtsferien?) nicht antreten kann.

Das Team aus alten "Bekannten" und neuen Mitbeschwerdeführern wird als "Speerspitze" für alle Beteiligten im Rahmen der neuen Verfassungsbeschwerde für uns alle in den Kampf ziehen und wir hoffen auf eure Rückendeckung, indem ihr uns folgt, unsere Posts teilt, unsere Spendenaufrufe teilt usw.

Wir werden hier auf dem Kanal @Masernschutzgesetz weiter über alles berichten.

DANKE
6.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 12:34
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2021-12-11 11:59:07
Wanted

Wir suchen noch Mitbeschwerdeführer, denen ein Berufsverbot droht, wenn sie keine Corona-Impfungen nachweisen können, und zwar:

einen Koch, Küchenmitarbeiter, Spülhilfe
o.ä., der in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim etc. arbeitet und dort gar keinen Kontakt zur vulnerablen Gruppe hat

eine Putzhilfe, die erst nach Praxisschluss in einer Arztpraxis sauber macht und keinen Kontakt zu irgendwelchen Patienten hat



Bitte melden an @CaroKilbert
19.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  08:59
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2021-12-10 18:04:35 Hier der neue Beschluss des IFSG.

Enthalten ist auch die Verlängerung der Übergangsfrist für Bestandskinder zum Masernschutzgesetz.
2.4K viewsCarolin Jost-Kilbert, 15:04
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2021-12-10 15:39:49 Gesetzesänderungen...

Es kommt wie erwartet. Alle bisherigen Wahlversprecher/n sind vergessen. Der Bundestag hat die partielle Impfpflicht durchgewunken, der Bundesrat wird folgen. Berufsverbote und Beendigungen von öffentlichen wie privaten Arbeitnehmerverhältnissen sowie auch von Beamtenverhältnissen sind die Folge.

Wir gehen hiergegen zum Bundesverfassungsgericht und bereiten einen Eilantrag vor. Falls dieser abgelehnt werden sollte, werden wir nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Und wer hätte es gedacht, dass Herr Sahin von der Firma Biontech dafür ist, den Booster schon nach drei Monaten millionenfach zu verimpfen?

Das neue Gesetz regelt auch, dass sich Krankenschwestern, Ärzte, Hebammen, Zahnärzte, sogar Reinigungskräfte und Tellerwäscher in den Krankenhäusern binnen eines Monats „nachimpfen“ müssen, wenn der bisherige Impfstatus durch Zeitablauf ungültig geworden ist.

Es ist davon auszugehen, dass auch der Boosterimpfstoff 2.0 oder der Boosterimpfstoff 3.0 nicht länger als 3 Monate wirken werden. Das macht dann bis zu vier „Nachboosterungen“ für das kommende Jahr 2022! Biontech sei Dank!
Keiner redet von den immensen Kosten, welche durch Impfkampagnen, die Impfzentren, die Kosten für die sog. Impfstoffe etc. entstehen. Wer das Gesundheitssystem entlasten will, sollte allermindestens die Freiwilligkeit gewährleisten und nicht abschaffen.

https://www.praxisvita.de/bundestag-stimmt-fuer-impfpflicht-wer-betroffen-ist-ab-wann-sie-gilt-20242.html

Und nun kommen wir noch zum "Witz des Tages", die wir dieses Mal direkt der Beschlussvorlage entnehmen:

"Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die reguläre stationäre Versorgung von nicht an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten weiterhin im medizinisch notwendigen Umfang sichergestellt ist."

Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis umhöre und mal grob hochrechne, dürften etwas mehr als die Hälfte des Krankenhaus-, Arzt- und Pflegepersonals geimpft sein. Alle anderen möchten sich auch nicht impfen lassen. Das klingt für mich so ganz spontan eher danach, dass die reguläre Versorgung durch eine Impfpflicht gefährdet würde und nicht sichergestellt
3.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, 12:39
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2021-12-09 19:31:17 Schicksale...

Auch wenn der Bundesrat morgen wohl die Verlängerung für den Masern-Nachweis bis zum 31.07.2022 beschließt, sind manche von uns eben jetzt schon betroffen.

In unserer Beschwerdeführer-Truppe sind es fünf:

Die Familie aus Magdeburg, Vater, Mutter und Tochter, kennt ihr ja bereits ein wenig. Hier möchte die Landeshauptstadt Magdeburg ein Exempel statuieren und droht mit Zwangsgeld, obwohl der EGMR in Straßburg in einem Urteil im Frühjahr Zwangsmittel für die Durchsetzung einer Impfpflicht ausgeschlossen hatte. Das stört aber in der BRD niemanden und so möchten die Behörden erzwingen, dass ein schwerkrankes Mädchen geimpft wird. Dabei nehmen sie schwere Nebenwirkungen bis hin zum Tod billigend in Kauf.

Unsere Erzieherin hat sich die letzten Jahre der Erziehung ihres eigenen Kindes gewidmet und wollte wieder in ihren Beruf einsteigen. Nun bekommt sie natürlich keinen Job mehr, da sie nicht gegen Masern geimpft ist. Sie darf also nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten und hat damit ein Berufsverbot auferlegt bekommen.
Zwar berichten die Medien immer und immer wieder, dass wir einen Erzieher-Notstand in Deutschland haben, aber der scheint noch nicht groß genug zu sein, denn wir können davon ausgehen, dass bald noch mehr Erzieher einem Berufsverbot entgegensehen dürfen.

Und unser Jugendlicher, der letztes Jahr erfahren hat, dass er in Bayern keine weiterführende Schule mehr besuchen darf... Für ihn war einen Tag vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 der Traum vom Abi und Studium ausgeträumt. Nicht einmal auf die Berufsschule durfte er, weil die auch einen Masern-Nachweis wollten. Bei Jobcenter arbeitssuchend melden, ging auch nicht, weil er ja keinen Beruf gelernt hatte. Dort hätte man ihn nur ausbildungssuchend melden können, aber Ausbildung ohne Berufsschule, geht ja auch nicht. Zwischenzeitlich dürfte er auf die Berufsschule, weil Bayern zurück gerudert ist, hat aber Dank Corona keine Lehrstelle bekommen und käme da aber gar nicht hin, weil es auf dem Land kein Testzentrum gibt, so dass er nicht mit 3G Bus fahren kann - und Fahrstunden gehen nur mit 2G. Von seiner theoretischen Führerscheinprüfung ist er dann die 10 km zu Fuß nach Hause gelaufen.

Wenn das kein Training ist für die Zeiten, die vor uns liegen, wo sicherlich noch weniger Menschen den ÖPNV nutzen werden bzw. überhaupt können
5.3K viewsCarolin Jost-Kilbert, 16:31
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2021-12-07 12:33:03 Eilmeldung

Der Bundestag stimmt heute darüber ab, die Masern-Nachweispflicht für Bestandspersonal und Bestandskinder auf den 31.07.2022 zu verlängern.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf
(Seite 10)

Zusätzlich gibt es Verschärfungen bzgl. des Inhalts von Attesten, aber eigentlich nichts, mit dem wir nicht heute schon Probleme hätten.
47.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  09:33
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2021-12-07 11:32:28 Weiter geht's in Magdeburg

Gibt die Landeshauptstadt Magdeburg teilweise klein bei?
Verzicht auf Anordnung des Sofortvollzuges

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat unserer Mitbeschwerdeführer-Familie, die die wegweisende Entscheidung des OVG Magdeburg vom 21.10.2021, Az. 3 M 134/21, erstritten hat, zwar erneut mit einem förmlichen Bescheid drangsaliert (erneut soll der schwer vorerkrankten Tochter eine Masernkombi-Zwangsimpfung verabreicht werden), anders als beim früheren Bescheid gegen den Vater, dem Zwangsgeld und sogar Zwangshaft angedroht worden ist, was zuerst das VG Magdeburg und dann das OVG Magdeburg jedoch in Eilverfahren untersagten, wurde der Mutter dergleichen nicht angedroht. Noch nicht einmal der Sofort-Vollzug des Bescheids wurde angeordnet.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

„Wir haben auch gegen diesen Bescheid umgehend Widerspruch eingelegt. Wir gehen davon aus, dass auch die Landeshauptstadt Magdeburg anerkennen wird, dass diesem Widerspruch aufschiebende Wirkung zukommt. Wir freuen uns, dass wenigstens eine Familie in Sachsen-Anhalt von den willfährigen Vollstreckern des sog. Masernschutzgesetzes zumindest bis auf Weiteres in Ruhe gelassen werden wird."

So zumindest der aktuelle Stand.
Bis über den Widerspruch und die bereits anhängige Klage des Vaters in der Hauptsache entschieden wird, sollte hoffentlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache oder gar eine Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs vorliegen, die das Gesetz für nichtig erklären wird.

Mit aller Deutlichkeit muss dem Satz des Herrn Dr. med. Wagner vom Magdeburger Gesundheitsamt

'Das Bundesverfassungsgericht hat in den bereits zitierten Entscheidungen unmissverständlich erkennen lassen, dass die Vorschriften, die mit dem Masernschutzgesetz in das lfSG aufgenommen wurden, nicht verfassungswidrig sind.'

widersprochen werden! Es laufen unverändert eine Vielzahl an Hauptsacheverfahren gegen das sog. Masernschutzgesetz.
Es handelt sich hierbei eindeutig um behördliche Fake-News. Wäre dem tatsächlich so, dann hätte das Bundesverfassungsgericht schon längst auch alle Anträge in der Hauptsache abgewiesen, was ersichtlich nicht der Fall ist. Vielmehr kann man aus der Länge der Verfahrensdauern herleiten, dass das Bundesverfassungsgericht erheblichen Prüfungsbedarf sieht."

Wer gerne unsere Magdeburger Familie, die ja bisher schon 15.000,- € in die Klage investiert hat, direkt unterstützen möchte, kann dies auch über PayPal tun.

Danke_fuer_Magdeburg@vodafonemail.de
6.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:32
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2021-12-03 19:38:26
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 02.12.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Wir sind schuldenfrei
Und haben noch zusätzlich Geld im Moneypool
https://www.paypal.com/pools/c/8F4Jc4ghxe

Nächste Station EGMR Straßburg

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da das Konto ausschließlich für diese Aktion verwendet wird.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
10.1K viewsCarolin Jost-Kilbert, 16:38
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2021-12-03 12:43:09 Eilmeldung

Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen vereinbart:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-allgemeine-impfpflicht-pflegeberufe-krankenhaeuser-100.html

Doch bevor jetzt alle in Panik ausbrechen: Das ist der Beschluss einer Bund-Länder-Konferenz. Da es sich dabei um kein demokratisch legitimiertes Gremium handelt, ist das noch nicht ganz so dramatisch, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Aktuell kann ja nicht einmal 3G in BaWü und Bayern (evtl. auch in anderen Bundesländern?) fürs Personal in Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen durchgesetzt werden, weil man dadurch die Versorgung der Patienten gefährden würde.

Solche Infos hätte man sich auch vom MDR gewünscht
14.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 09:43
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2021-12-03 01:15:18 Verfassungsrechtler...

Dr. Lipinski ist selbstverständlich nicht der einzige "Verfassungsrechtler", der sich zur Ablehnung der Anträge gegen die Bundesnotbremse öffentlich geäußert hat. Auch Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler hat eine klare juristische Meinung dazu.





Damit begründet er letztendlich auch, dass an Straßburg (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) für uns kein Weg vorbei führt.
11.6K viewsCarolin Jost-Kilbert, 22:15
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