2021-11-26 11:31:07
Weiter geht's in Münster...
In Münster beim OVG geht es weiter mit unserer Feststellungsklage gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite und das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Wir sind dort bereits in der zweiten Instanz, nachdem das VG Köln, an das das VG Berlin die Klage verwiesen hatte, unsere Sache im Eilverfahren abgelehnt hatte.
Gestern hat Dr. Lipinski auf das Schreiben der Gegenseite geantwortet, in dem die Anwälte der BRD der Meinung waren, dass wir doch in gar keinem Rechtsverhältnis zur BRD stehen und von o.g. Gesetzen nicht betroffen wären, so dass es gar keinen Grund zum Klagen gäbe.
Nachdem ich mir gestern Früh das Schreiben durchgelesen hatte, schrieb ich eine Mail an Dr. Lipinski mit der Frage: "Mussten Sie sich sehr bremsen?"
Für euch aber das Wichtigste auf einen Blick:
Wir sind weiter im Rennen ...
mit der Feststellungsklage in Münster.
mit der Verfassungsbeschwerde gegen das komplette Gesetzespaket Masernschutzgesetz, was ja auch u.a. die Entschädigungen für ungeimpfte Arbeitnehmer aus dem § 56 IfSG beinhaltet.
mit der Verfassungsbeschwerde gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite, für die es gar keine Definition gibt.
mit der Verfassungsbeschwerde gegen das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das u.a. auch den Einsatz der Bundeswehr im Innern regelt.
mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse als Basis der Coronavirus Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung und der Diskriminierung von allen, die sich gegen eine COVID-19-Impfung entscheiden.
Wir konnten zwar lange nicht mit der Argumentation nachlegen, weil uns das Geld ausgegangen ist, aber eigentlich müsste alles, was wir bereits an formellen Argumenten vorgebracht haben, vollkommen ausreichen, um die Gesetze bereits im Eilverfahren auszusetzen.
6.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:31