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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 10

2021-08-25 11:19:41 Die Zustimmungspflicht...

Gestern veröffentlichte die Pressestelle des OLG Frankfurt am Main einige Infos über ein (in meinen Augen) überaus interessantes Urteil.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Corona-Impfung

In dem Fall ging es um einen 16-jährigen Jungen, der unter Adipositas leidet und sich daher mit Corona impfen lassen wollte. Der Vater stimmte dem zu, die getrennt vom Vater lebende Mutter lehnte die Impfung als Gen-Therapie ab.

Wie so üblich vor deutschen Gerichten, bekam dasjenige Elternteil Recht, das am nächsten an der StIKo-Empfehlung lag, also der Vater.

Ein Satz in der Pressemitteilung sticht aber besonders hervor:

Zwar sei hier naheliegend, dass der fast 16-Jährige für den medizinischen Eingriff im Verhältnis zu der ärztlichen Impfperson selbst einwilligungsfähig sei. Gleichwohl bedürfe es bei dem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsenses.

Auf Deutsch: Wenn sich das minderjährige Kind impfen lassen möchte, müssen die sorgeberechtigten Eltern ebenfalls zustimmen oder die Entscheidung muss vom Gericht auf eines der beiden Elternteile übertragen worden sein.

Der Pressemitteilung ist leider nicht zu entnehmen, ob lediglich die Corona-Impfung einen "nicht geringfügigen medizinischen Eingriff" darstellt oder auch z.B. schon die Masern-Impfung. Fakt ist aber, dass die Veränderung des Immunstatus durch eine Impfung nicht rückgängig gemacht werden kann.

Mit diesem Urteil sollte aber ein für allemal geklärt sein, dass nicht einfach so ein Impf-Team an die Schulen kommen kann, um Kinder ohne die Einwilligung der Eltern zu impfen.

Nun warten wir auf die Veröffentlichung des kompletten Urteil auf der Seite des Bürgerservice Hessenrecht. Vielleicht finden sich darin ja noch mehr Details, die uns Eltern den Rücken stärken.
22.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:19
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2021-08-24 16:06:48 Neues aus Köln...

Ihr werdet es nicht glauben, aber es gibt tatsächlich Neuigkeiten vom Verwaltungsgericht Köln, wo wir parallel zur und unabhängig von der Verfassungsbeschwerde noch eine Klage gegen die BRD eingereicht haben.

Der Antrag wurde abgelehnt

Für alle, die neu hier auf dem Kanal sind, eine kurze Zusammenfassung der Historie:

Wir haben am 04.03.21 die BRD vor dem VG Berlin verklagt wegen des Masernschutzgesetzes, der epidemischen Lage nationaler Tragweite und dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11.20.

Berlin fühlte sich nicht zuständig, da das Bundesgesundheitsministerium ja in Bonn ist, also sei der Sprengel Köln zuständig. Die Klage wurde am 16.03.21 ans VG Köln verwiesen.

Von dort kam am 26.03.21 eine Bestätigung und das BGM schickte seine Anwälte ins Rennen, die sich 5 Wochen Antwortzeit erbaten, um auf die über 100 Seiten lange Klageschrift zu antworten.

Eine Antwort kam zumindest bei uns nie an, dafür aber nun die Ablehnung der Klage.

Das VG Köln macht darin sehr deutlich, dass es sich um Verfassungsfragen handelt, die sie nicht prüfen möchten. Außerdem beruft es sich darauf, dass das BVerfG ja den Eilantrag der Ärzte für individuelle Impfentscheidung und der Initiative freie Impfentscheidung abgelehnt hatte, d.h. sie sehen das als höchstrichterliche Rechtsprechung, die sie anwenden müssen, obwohl wir wohl viele neue, vor allem auch formelle, Argumente mit reingebracht haben. Die interessieren sie aber nicht, sondern sie verstecken sich hinter dem BVerfG.

Außerdem sehen sie selbstverständlich überhaupt kein Problem darin, dass jemand, der in eine neue Einrichtung kommt, einen Impfschutz nachweisen muss, gerade um Ansteckungen innerhalb der neuen Gruppe zu verhindern.

Der nächste Schritt:
Wir werden selbstverständlich Widerspruch einlegen.

Es ist ja nicht so, dass wir von einem Gericht in der BRD etwas anderes erwartet hätten als konsequente Arbeitsverweigerung, aber ein wenig frustriert es schon. Also kämpfen wir weiter in der nächsten Instanz
20.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  13:06
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2021-08-22 18:31:06 Neues zur Bundesnotbremse...

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mal wieder in einer Pressemitteilung zur Bundesnotbremse und den anhängigen Verfassungsbeschwerden geäußert.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-078.html;jsessionid=636F4B3B93F8D1ED938A21F77F535C6E.1_cid377

Wir haben bisher immer noch nichts von unserem Eil-( )-Antrag gehört. Sachstandsanfragen werden nach wie vor mit Standardantworten "abgespeist", dass man noch nichts Konkretes über ein Entscheidungsdatum wisse. Aber die Info des BVerfG, dass es in diesem Jahr Oktober / November evtl. noch zu Hauptsacheverhandlungen kommen könnte, stimmt zuversichtlich.

Ob die Richterinnen und Richter des BVerfG aus politischen Gründen vielleicht gerne noch die Wahlen abwarten möchten, bevor sie Recht sprechen

Nach unserer Auffassung wäre das ja gar nicht notwendig, da der Bundesrat überhaupt nicht über die Notbremse abgestimmt hat und das Gesetz somit ja bereits formell verfassungswidrig war und ist, aber wir sind selbstverständlich gespannt, zu welchen Ergebnissen die Sachverständigen kommen.
11.4K viewsCarolin Jost-Kilbert, 15:31
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2021-08-18 14:18:33
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 17.08.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Zur Info: Aktuell wird an einem Artikel für die Epoch Times gearbeitet. Da sind wir alle mal sehr gespannt

Danke für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE21 7906 9010 0000 0744 54
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
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bei der VR-Bank Schweinfurt

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da das Konto ausschließlich für diese Aktion verwendet wird.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
12.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, 11:18
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2021-08-16 11:46:43 Der Witz des Tages...

... kommt von Bildungsministerin Karliczek bzw. wurde ihr in den Mund gelegt.

https://www.rnd.de/politik/bildungsministerin-karliczek-keine-einschraenkungen-fuer-ungeimpfte-schueler-EWJDTUN4JZURCBTVTHYNKLNZWM.html

"Keine Einschränkungen für ungeimpfte Schüler"

Reden hier alle nur von Corona oder auch von Masern

Unser 17-jähriger Sohn darf immer noch nicht in die Schule und Abi machen. Dank der Entscheidungsfreudigkeit des Bundesverfassungsgerichts bereits ein Jahr lang.
Noch eine Woche und wir können das Acht-Monats-Jubiläum der Einreichung unseres Eilantrages feiern
15.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:46
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2021-08-11 11:06:43
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 09.08.21 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz und die Bundesnotbremse.

Danke für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE21 7906 9010 0000 0744 54
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(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
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Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
13.4K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:06
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