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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Beschreibung vom Kanal

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Die neuesten Nachrichten 2

2022-02-04 10:10:38 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 03.02.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die neue Corona-Teilimpfpflicht im Gesundheitswesen - diesmal als pdf.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

PayPal-Pool:
https://www.paypal.com/pools/c/8GQdyEtih9

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
3.9K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  07:10
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2022-02-03 14:56:20 Folge dem (weißen) Kaninchen

Eine gesetzeskonforme Prüfung zur Anwendung neuer Medikamente bei Schwangeren setzt eine präklinische Prüfung zum Thema Embryo-Tox bzw. Feto-Tox voraus. Diese sollte an zwei verschiedenen Tieren durchgeführt werden, zwingend aber am Kaninchen, da man aus der Zeit des Contergan-Skandals weiß, dass man nur am Kaninchen eine entsprechende Toxizität erkennen kann, was an den anatomischen Besonderheiten dessen Plazenta liegt, nämlich dem Aufbau der Schichten der Plazenta wie beim Menschen.

Allerdings hat nur der Impfstoffhersteller Moderna überhaupt im Vorfeld mögliche negative Auswirkungen auf den Embryo (zumindest in Ansätzen) untersucht, jedoch ausschließlich an der Ratte.

Pfizer / BioNTech hat Infos nachgeliefert, dennoch findet sich im aktuellen Assessment-Report die Info, dass es keine Daten dazu gibt, ob der Impfstoff in die Plazenta geht oder über die Milch ans Baby weitergegeben wird. Dies wird durch das CHMP, das Committee for Medicinal Products for Human Use, entsprechend angemerkt:

"The CHMP noted that no data are available on vaccine placental transfer or excretion in milk."

https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf
(Seite 56)

Rein von der Gesetzgebung her sind aber klinische Studien an Schwangeren ohne vorhergehende präklinische Prüfung, d.h. Sicherheitsstudien am Tier, ein Menschenversuch. Dennoch empfiehlt die StIKo die Impfung von Schwangeren.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/38_21.pdf?__blob=publicationFile

Wir dürfen also davon ausgehen, dass der StIKo entsprechende Ergebnisse der dem CHMP nicht bekannten Studien vorliegen, damit diese überhaupt zu ihrer Empfehlung kommen konnte.
Leider haben wir diese Studien bisher nirgendwo gefunden, auch keine entsprechende Publikation aus einem anderen Land.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=pregnant+rabbit+covid+vaccine

Wir suchen also noch nach dem Kaninchen. Wenn es jemand von euch findet, schreibt es bitte in den Chat!

Was wir gefunden haben, sind wissenschaftliche Daten, dass das Spike-Protein schadet und die Gefäßauskleidung (Endothel) schädigen kann, was auch für die Plazenta gelten müsste.

https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2021.08.01.454605v1

Auch weiß man, dass nach der Impfung die Konzentration an Spike-Proteinen im Blut relativ hoch sein kann.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34015087/

... genauso hoch wie nach Infektion und schwerem Verlauf.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32897389/

Daher muss man anhand der Studienlage davon ausgehen, dass eine Impfung zu soviel Spike-Proteinen im Blut führen kann, dass diese eine Gefäßentzündung bewirken, wovon die Plazenta nicht ausgenommen wäre. Also Gefäß-Entzündung in der Plazenta durch impfinduziertes Spike-Protein

Ob dies dann dem Ungeborenen schadet, kann man im Sinne der gesetzeskonformen, präklinischen Prüfung am Tier nur am Kaninchen erkennen, und nicht an der Ratte, auch nicht am Affen oder am Hund.

Contergan wurde nur an Ratten und Hunden getestet, der drohende Schaden für das Ungeborene wurde nicht bemerkt. Beim Contergan-Versuch am Kaninchen konnte man dann den Schaden erkennen, den das Mittel anrichtet.

Alles, was öffentlich zugänglich ist, sind Beobachtungsstudien zu Themen wie Fehlgeburten oder Mindergewicht. Ob eine mögliche Gefäßentzündung an der Plazenta mit Minderdurchblutung durch das giftige impf-induzierte Spike-Protein zu Schäden führt oder zumindest in einigen Fällen führen kann, die sich erst im späteren Leben durch z.B. Lernschwäche, neuromuskuläre Erkrankungen oder dezente Fehlentwicklungen an Herz, Niere, Gefäße usw. zeigen, das lässt sich gerade nicht sicher vorhersagen, denn all diese Punkte scheinen, wenn überhaupt, am gänzlich falschen Versuchstier geprüft worden zu sein.
15.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 11:56
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2022-02-02 11:59:30 Chemiker...

Es gibt aktuell einige Chemiker, die sich zur Qualität der Impfstoffe geäußert und Fragen an BioNTech gestellt haben. Dies geschah nicht aufgrund eigener Untersuchungen, sondern lediglich durch Studium (Lesen ) von Packungsbeilagen und Publikationen.
Die neueste Entwicklung dazu wurde gestern Abend von der Berliner Zeitung veröffentlicht.

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/chemiker-an-biontech-diese-antwort-finden-wir-etwas-irritierend-li.209451

Die B.Z. hat auch Fragen ans PEI gestellt, von denen wir wohl ein bisschen etwas beantworten können, nämlich dass das PEI seiner Aufgabe zur Überprüfung der Impfstoffe nach eigenen Worten nicht oder zumindest nicht richtig nachkommt.

https://t.me/Masernschutzgesetz/317

Kurz zusammengefasst: Das PEI hat auf eine Presseanfrage geantwortet, dass es weder Sachverständigenberichte gemäß § 24 AMG noch entsprechend RL 2001/83 für die derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe vorliegen hat, weil die Impfstoffe ja durch die EMA zugelassen wurden. Die EMA hat jedoch nur zwei Dosen BioNTech in der EU zugelassen, und keine drei...

https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty

... nur zwei Dosen Moderna + eine halbe Booster-Dosis...

https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/spikevax

... nur zwei Dosen AstraZeneca...

https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/vaxzevria-previously-covid-19-vaccine-astrazeneca

Alles, was darüber hinaus geht, liegt laut EMA allein in den Händen der nationalen Behörden, bei uns also u.a. in den Händen des Paul-Ehrlich-Instituts, das jedoch (entgegen der Vorschriften) gar keinen Sachverständigenbericht gem. § 24 AMG hat.

Auf Basis dieses (laut PEI nicht vorhandenen) Sachverständigenberichts hat die StIKo die Empfehlungen für die Booster-Impfungen gegeben. Also stellen sich auch uns ein paar Fragen:
Was hatte das PEI der StIKo vorgelegt, bevor diese die Booster empfohlen haben?
Oder hat das PEI mit seiner Antwort deutlich gemacht, dass die StIKo nur politische Empfehlungen gibt und keine wissenschaftlichen? Und wenn ja, gilt das dann nur für Corona oder auch schon für andere Impfungen?
Worauf basiert eine (diskutierte) Corona-Impfpflicht mit ggf. weiteren Boostern, wenn noch nicht einmal die ersten das Zulassungsverfahren korrekt durchlaufen haben?

Für alle zum Nachlesen, der § 24 AMG

§ 24 Sachverständigengutachten

(1) Den nach § 22 Absatz 1 Nummer 15, Absatz 2 und 3 erforderlichen Unterlagen sind Gutachten von Sachverständigen beizufügen, in denen die Kontrollmethoden und die Prüfungsergebnisse zusammengefasst und bewertet werden. Im Einzelnen muss aus den Gutachten insbesondere hervorgehen:
1. aus dem analytischen Gutachten, ob das Arzneimittel die nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln angemessene Qualität aufweist, ob die vorgeschlagenen Kontrollmethoden dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und zur Beurteilung der Qualität geeignet sind,
2. aus dem pharmakologisch-toxikologischen Gutachten, welche toxischen Wirkungen und welche pharmakologischen Eigenschaften das Arzneimittel hat,
3. aus dem klinischen Gutachten, ob das Arzneimittel bei den angegebenen Anwendungsgebieten angemessen wirksam ist, ob es verträglich ist, ob die vorgesehene Dosierung zweckmäßig ist und welche Gegenanzeigen und Nebenwirkungen bestehen.

(2) Soweit wissenschaftliches Erkenntnismaterial nach § 22 Absatz 3 vorgelegt wird, muss aus den Gutachten hervorgehen, dass das wissenschaftliche Erkenntnismaterial in sinngemäßer Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien erarbeitet wurde.

(3) Den Gutachten müssen Angaben über den Namen, die Ausbildung und die Berufstätigkeit der Sachverständigen sowie seine berufliche Beziehung zum Antragsteller beigefügt werden. Die Sachverständigen haben mit Unterschrift unter Angabe des Datums zu bestätigen, dass das Gutachten von ihnen erstellt worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__24.html
30.3K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:59
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2022-02-01 14:49:25 Stellenanzeige...

Unser Rechtsanwalt Dr. Lipinski benötigt zwar nicht nur für unsere Verfahren, aber eben auch für unsere Verfahren personelle Verstärkung. Wer als Jurist Interesse hat oder andere geeignete Juristen kennt, der sei auf den nachfolgenden Link verwiesen.

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Stellenanzeige_-_weitere_r_wissenschaftlicher_Mitarbeiter_-in_m_w_d_oder_Rechtsanwalt_Rechtsanwaeltin_m_w_d_gesucht

Der Link darf gerne auch geteilt werden.
5.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 11:49
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2022-01-31 23:48:38 Pressemitteilung...

Nachfolgend die aktuelle Pressemitteilung unseres Rechtsanwalts.

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Bundesverfassungsgericht_leitet_Verfassungsbeschwerde_und_Eilantrag_gegen_das_bereichsbezogene_Impfpflichtgesetz_zur_Stellungnahme_an_im_Ganzen_mehr_als_30_Einrichtungen_Behoerden_Gremien_wie_Bundestag_und_Bundesregierung_weitertc._weiter

Der Eilantrag gegen die Corona-Teilimpfpflicht ist nunmehr begründet und in Karlsruhe eingereicht. Einmal kurz Durchatmen ist daher gerechtfertigt

Unser Dank gilt allen, die uns bislang unterstützt und diesen wichtigen Etappensieg mit ermöglicht haben!!!

Langweilig wird uns aber nicht: Wir müssen nicht nur selber auf die Fragen des Gerichts antworten, sondern wir müssen um eine Erweiterung des Fragenkatalogs bitten, diese Bitte sehr genau begründen und wir müssen natürlich in den nächsten Tagen auch die neuen Medienberichte zur Impfstoff-Thematik sowie die neuen RKI-Berichte, soweit für uns relevant, durcharbeiten. Wir als Beschwerdeführergruppe (bzw. der aktive Teil hiervon) und auch Rechtsanwalt Dr. Lipinski und dessen Mitarbeiter haben daher weiterhin viel zu tun!

Thomas hat auch einen neuen PayPal-Pool eingerichtet:

https://www.paypal.com/pools/c/8GQdyEtih9

Danke für Eure Hilfe!!!
Ich hoffe, ihr seid euch bewusst, dass wir ohne euch niemals so weit gekommen wären

Uns ist nicht bekannt, dass auch andere Verfassungsbeschwerden an die Bundesregierung, das Kanzleramt, die 16 Landesregierungen, das RKI, das PEI, an den Bundestag etc. weitergeleitet worden wären. Wir dürften daher bundesweit weiterhin das führende Verfahren sein und haben große Hoffnung, dass das Thema Corona-Teilimpfpflicht bald Geschichte ist.

Zwar haben wir keine (große) Lobby in den Mainstream-Medien und bewegen uns immer noch in der Telegram- und Facebook-Blase, aber dafür haben wir Inhalte, die wir auch nach und nach wie versprochen mit euch hier im Kanal teilen werden

Und wenn ihr Fragen habt, versuchen wir, euch zur Seite zu stehen und gemeinsam mit euch eine Lösung zu finden.
4.7K viewsCarolin Jost-Kilbert, 20:48
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2022-01-31 14:41:35 Die bedingte Zulassung...

Es wurde schon recht viel über die Bedingungen für die Zulassung der Corona-Impfstoffe spekuliert, ob z.B. die Bedingung die epidemische Lage nationaler Tragweite ist, oder die Pandemie, die die WHO ausgerufen hat, oder ... Manche wissen auch gar nicht, dass es Bedingungen an die Zulassung gibt. Zeit also, sich das mal genauer anzuschauen:

Zuerst einmal haben die Impfstoffe alle eine bedingte Marktzulassung (conditional marketing authorization) nach Verordnung (EU) 507/2006.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R0507&qid=1643625681763&from=EN

Schon in der Überschrift lesen wir, dass es in dieser Verordnung vom 29. März 2006 "über die bedingte Zulassung von Humanarzneimitteln, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen", geht.

Und tatsächlich wird diese Verordnung (EU) Nr. 726/2004, um genauer zu sein: Artikel 14-a dieser VO, auch in den Beurteilungen (assessment reports) der EMA zu den fünf Impfstoffen erwähnt.
Lest euch diesen Artikel 14-a bitte mal durch, denn hier werden u.a. Infos zu den Bedingungen genannt!

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004R0726-20220128&qid=1643625375301&from=EN
(Seite 13+14)

Der Rechtsgedanke des Art.14-a ist (nach dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift) der Nutzen für „Patienten“, der dem Risiko gegenüber gestellt werden soll, der sich durch eine unzureichende Prüfung der Sicherheit für „Patienten“ ergibt.

(2) Für die Zwecke dieses Artikels ist unter einer „medizinischen Versorgungslücke“ zu verstehen, dass für eine Erkrankung kein zufriedenstellendes Mittel zur Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung in der Union zugelassen ist oder, selbst wenn dies der Fall ist, das betreffende Arzneimittel einen bedeutenden therapeutischen Nutzen für die von dieser Erkrankung betroffenen Patienten mit sich bringt.

Was ist denn ein "Patient"? Ist ein "Patient" der Pfleger oder der Arzt, der mit der vulnerablen Gruppe arbeitet? Oder die Küchenhilfe, die das Mittagessen in der Krankenhausküche zubereitet und gar keinen Kontakt zur vulnerablen Gruppe hat?
Diese Frage dürft ihr euch gerne selbst beantworten

In meinen Augen schließt der Rechtsgedanke dieser Ausnahme von einer regulären Zulassung, vor allem das ausnahmsweise Absehen von Sicherheitsprüfungen, die Anwendung an gesunden Menschen zum Fremdschutz von gefährdeten Menschen überhaupt nicht ein!

Eine weitere Voraussetzung einer bedingten Zulassung ist, "dass kein zufriedenstellendes Mittel für Patienten zur Behandlung in der EU zugelassen ist, oder, wenn dies der Fall ist, dass das betreffende Arzneimittel einen bedeutenden Vorteil für die von der Erkrankung betroffenen Patienten mit sich bringt."

Gibt es da nicht sogar so ein neues Pfizer-Präparat mit Namen "Paxlovid" zur Behandlung von Corona?

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-behoerde-ema-gibt-gruenes-licht-fuer-covid-pille-von-pfizer,Svj9cJ0

Ein Blick auf die Seite der EMA bestätigt, dass neben Paxlovid sogar noch sechs weitere Mittel (treatment) in der EU anerkannt sind.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/index_en.htm

Der Rechtsgedanke des Art. 14-a ist nicht der Fremdschutz im Sinne einer prophylaktischen Behandlung von gesunden Menschen, wie dies bei Impfungen der Fall ist, zumal selbstverständlich nur gesunde Menschen geimpft werden dürfen! (Kleiner Scherz von mir )

Aber fassen wir doch mal die Bedingungen zusammen, die sich aus Art. 14-a ergeben:
Der Rechtsgedanke dieses Artikels ist der Eigenschutz vor schwerer Erkrankung und dies nur, solange keine geeignete Therapie vorhanden ist. Der Sinn und Zweck ist zudem, dass entsprechende Sicherheitsstudien nachgereicht werden.

Wäre damit nicht die komplette Diskussion über eine Corona-Impfpflicht, sei es die bereits beschlossene Impfpflicht im Gesundheitswesen oder eine allgemeine Impfpflicht, vollkommen überflüssig Und wissen das unsere Politiker, die darüber entscheiden sollen
20.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, 11:41
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2022-01-30 14:03:20 Weiter geht's in Karlsruhe...

Es gibt wirklich sehr, sehr erfreuliche Neuigkeiten!
Das BVerfG hat unsere Verfassungsbeschwerde an im Ganzen 33 Landesregierungen, Organisationen, sog. sachkundige Dritte etc. zur Stellungnahme weitergeleitet
Die Stellungnahme für die Gegenseite wurde bis zum 02.02.2022 eingeräumt. Wir erhalten alle Stellungnahmen, die beim Bundesverfassungsgericht eingehen, zugeleitet.

Wir sind also, soweit ersichtlich, das einzige Pilotverfahren, das vom Bundesverfassungsgericht sehr ernst genommen wird. Und das ist ein großer, bedeutender Teilerfolg!
Eine solche Weiterleitung ist in der Praxis die absolute Ausnahme, umso erfreulicher, dass uns dies in diesem Verfahren gelungen ist – und dies nur rund 6 Wochen nach Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes!

Jetzt brauchen wir aber erst Recht und vielleicht sogar in einem noch nie dagewesenen Umfang eure Hilfe

Natürlich werden nicht alle 33 Landesregierungen, Organisationen, sog. sachkundige Dritte etc. (darunter auch der Bundestag und das Bundeskanzleramt sowie die Bundesregierung; sachkundige Dritte sind z.B. das RKI und das PEI u.a.) zu unseren hunderten Seiten an Schriftsatz und mehreren tausend Anlagen (vor allem wissenschaftliche Studien, Zeitungsberichte u.v.a.m.) Stellung nehmen. Einige werden sicherlich auch gemeinsam Stellung nehmen. Aber die Mehrzahl dürfte es sich schon nicht nehmen lassen, Stellung zu nehmen. Denn die wissen ja auch um die enorme Bedeutung des hiesigen Musterverfahrens.
Ob eine solche Stellungnahme im Durchschnitt nur 5 oder 15 oder 50 oder 150 Seiten umfassen wird, das können wir noch nicht sagen, aber die schiere Masse ist ernst zu nehmen!

RA Dr. Lipinski hat daher einen „Annahmestopp“ für weitere Mandate verfügt. Seine Mitarbeiter und er arbeiten weiterhin auf Hochtouren, auch an den Wochenenden für unsere Sache.

Unser Spendenfonds ist jedoch leider sehr „in den roten Zahlen“. Wir brauchen also leider erneut finanzielle Unterstützung.

Daher:
Könnt ihr uns bitte helfen, Zuschüsse und "Spenden" zu generieren, damit wir all das bezahlen können? Für viele Menschen in Deutschlang hängt auch die Existenz daran, dass wir mit dieser Beschwerde Erfolg haben.

Wer kann einmalig (weitere) 50 €, 100 € oder vielleicht sogar 300 € oder mehr spenden? Wer kann noch weitere Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen … für unsere Sache gewinnen? Das Abonnieren der Telegram- und Facebook-Gruppen ist unverändert sehr wichtig, zumal wir euch hier auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht. Wer hat andere Ideen, um die Betroffenen zu erreichen?

Wir müssen den derzeitigen „Minusbetrag“ im Spendenfonds unbedingt und sehr zeitnah deutlich reduzieren! Bei mehr als 14.000 Telegram-Abonnenten müsste statistisch gesehen nur jeder einzelne im Durchschnitt 2 bis 3 Euro spenden. Das ist schaffbar!

Tausend Dank an alle, die uns so weit schon unterstützt haben und weiterhin unterstützen!!!

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Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
12.0K viewsCarolin Jost-Kilbert, edited  11:03
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2022-01-29 11:16:08
Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 28.01.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die neue Corona-Teilimpfpflicht im Gesundheitswesen.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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Aktueller PayPal-Spendenpool:
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Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2.3K viewsCarolin Jost-Kilbert, 08:16
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2022-01-27 21:56:24 Zwischenbericht...

Unsere Beschwerdeführergruppe, die nun auf mehr als 45 Personen angewachsen ist, hat zwischenzeitlich sowohl das extrem umfangreiche Hauptsacheverfahren, als auch das Eilverfahren – zumindest bis auf Weiteres abschließend – vorgenommen. Wir rechnen mit einer zeitnahen Weiterleitung an die Bundesregierung und den Bundestag zur Stellungnahme und mit einer Entscheidung jedenfalls vor dem 15.03.2022!

Während also nach wie vor noch die Debatte über die allgemeine Impfpflicht läuft, müssen sich Bundestag und Bundesregierung mit unseren Argumenten gegen die Impfstoffe, gegen die Zulassung der Impfstoffe und gegen die Impfpflicht beschäftigen. Irgendwie tun sie mir ja schon fast leid

Um für alle Fälle gewappnet zu sein, wollen wir bereits jetzt erste Vorbereitungen für eine anschließende Menschenrechtsbeschwerde treffen. Wir sind aktuell bei vermutlich mehr als 300 Seiten Schriftsatzbegründung und bei im ganzen mehr als 270 Anlagen, darunter viele RKI-Berichte, wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland, diese meist in englischer Sprache, Statistiken, Artikel diverser Medien etc. etc.

Wir haben damit wohl die auf jeden Fall mit Abstand umfangreichste Verfassungsbeschwerde dargelegt und in den letzten Schriftsätzen nochmals medizinisch wie juristisch wirklich „alles gegeben“!
Mehr geht zum derzeitigen Zeitpunkt erst einmal nicht. Wir werden wohl Weiteres vortragen müssen, wenn die Stellungnahmen der Bundesregierung und des Bundestages eingehen werden, das wird aber wohl noch ein wenig dauern.

Vielen Dank für euren Zuspruch, eure Unterstützung, eher Hoffen, Bangen und Beten und für eure Spenden, mit denen wir Dr. Lipinski und sein Team bezahlen können!!!
6.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 18:56
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2022-01-26 10:52:39 Presseanfragen...

Wir haben einen weiteren Beleg dafür, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassungsbeschwerde sehr ernst nimmt. Auch die Pressestelle kommuniziert nunmehr mit uns und leitet Presseanfragen (derzeit haben wir zwei, eine davon vermittelt über das Bundesverfassungsgericht, der andere Journalist hat sich direkt über Herrn Dr. Lipinski an uns gewandt) an uns weiter!

Es ist keineswegs selbstverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht dies freundlicherweise macht!

Gestern wurde erneut ein umfangreicher Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Unsere Klägergruppe wächst Stück für Stück weiter, und zwar mit Menschen, die jedes Mal wieder ganz anders betroffen sind. Leider kann nicht jeder neue Beschwerdeführer einen nennenswerten größeren Betrag spenden, aber Dank euch ist das alles trotzdem möglich

Unabhängig davon: Wir werden die Presseanfragen auswerten und vermutlich für Interviews zur Verfügung stehen (also einige aus der Gruppe, natürlich nicht alle ). Hoffentlich werden wir auf diese Weise noch mehr Abonnenten auf Telegram und Facebook und mittelbar auch noch mehr Spenden erhalten.

Währenddessen arbeiten die Mitarbeiter von Herrn Dr. Lipinski und natürlich vor allem auch dieser selbst den Großteil der Woche für uns und gewähren uns "Kredit", bis wir die Schulden abbezahlen können

Danke für eure Hilfe!!!
Wir sind bundesweit schon sehr weit gekommen! Ohne Eure Spenden und sonstigen Formen der Unterstützung geht nichts!

Für alle, die uns noch nicht kennen, ihr findet uns auf Telegram (auch ohne Telegram-Account) unter

https://t.me/Masernschutzgesetz

und auf Facebook (auch ohne Facebook-Konto) unter

https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626
1.2K viewsCarolin Jost-Kilbert, 07:52
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