2022-02-16 17:27:03
Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos
https://t.me/RASattelmaier
Absolut kuriose Entscheidung des VG Gelsenkirchen:
Zunächst lehnte das Gericht den Eilantrag eines Genesenen ab, die Verkürzung der Geltungsdauer seines Status wieder auf 6 Monate auszuweiten.
Begründung hierfür war im Wesentlichen, dass eine Verfassungswidrigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens grundsätzlich nicht festgestellt werden kann (anders die VG HH, Ansbach und Osnabrück).
Aber: Gleichzeitig stelle das Gericht klar, dass für den Anwendungsbereich der Coronaschutzverordnung NRW ein Genesenennachweis weiterhin sechs Monate lang gültig sei.
(Quelle vg-gelsenkirchen.nrw)
Im Klartext heißt das:
Befindet man sich als NRW-Genesener in seinem Bundesland, so gelten die Nachweise unabhängig von der bescheinigten kurzen Dauer dann weiterhin sechs Monate.
Die mit der 2G-Regel eingeschränkten Tätigkeiten auf Grund der NRW-Verordnung kann dann somit in Anspruch genommen werden ohne etwaige Bußgelder befürchten zu müssen.
Allerdings greift hier wie so oft „die Macht des Faktischen“: wenn ein Gastronom mit Verweis auf den kurzen Genesenenstatus den Eintritt verwehrt, dann ist man relativ machtlos.
Verwirrung total...
Mein Kanal:
56.5K viewsedited 14:27