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Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos htt | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Eilantrag gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos

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Absolut kuriose Entscheidung des VG Gelsenkirchen:

Zunächst lehnte das Gericht den Eilantrag eines Genesenen ab, die Verkürzung der Geltungsdauer seines Status wieder auf 6 Monate auszuweiten.

Begründung hierfür war im Wesentlichen, dass eine Verfassungswidrigkeit im Rahmen eines Eilverfahrens grundsätzlich nicht festgestellt werden kann (anders die VG HH, Ansbach und Osnabrück).

Aber:

Gleichzeitig stelle das Gericht klar, dass für den Anwendungsbereich der Coronaschutzverordnung NRW ein Genesenennachweis weiterhin sechs Monate lang gültig sei.

(Quelle vg-gelsenkirchen.nrw)

Im Klartext heißt das:

Befindet man sich als NRW-Genesener in seinem Bundesland, so gelten die Nachweise unabhängig von der bescheinigten kurzen Dauer dann weiterhin sechs Monate.

Die mit der 2G-Regel eingeschränkten Tätigkeiten auf Grund der NRW-Verordnung kann dann somit in Anspruch genommen werden ohne etwaige Bußgelder befürchten zu müssen.

Allerdings greift hier wie so oft „die Macht des Faktischen“: wenn ein Gastronom mit Verweis auf den kurzen Genesenenstatus den Eintritt verwehrt, dann ist man relativ machtlos.

Verwirrung total...

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