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VG Berlin: Einmal impfen reicht https://t.me/RASattelmaier | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

VG Berlin: Einmal impfen reicht

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Für eine Antragstellerin, die sich nur einmal mit dem Johnson & Johnson hatte impfen lassen, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass diese weiterhin als vollständig geimpft gilt.

Die Begründung beruht im Wesentlichen wieder einmal auf eher formalen Gründen:

„Die Übertragung dieser Entscheidung
(Anm. die Rücknahme des Immunisierungstatus)auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.“

Dies hätte durch die Bundesregierung erfolgen müssen.

(Quelle rbb.de)

Erneut eine Klatsche für den Bundesverordnungsgeber. Denn es gab sicherlich Viele, die sich mittels den geringsten Übels der Einmalimpfung ihre vermeintlichen Freiheit zurückholen wollten. Hier gab es dann ein böses Erwachen wegen des Entzugs des Immunisierungsstatus durch das PEI.

Zwar gilt die Entscheidung nur zugunsten der Klägerin. Aber für alle anderen sollte es leicht möglich sein, ihren Impfstatus wieder auf „grün“ setzen zu lassen.

Wir Anwälte versuchen, hierzu in den kommenden Tagen ein entsprechendes Musterschreiben zu veröffentlichen.

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