Get Mystery Box with random crypto!

Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Logo des Telegrammkanals rasattelmaier - Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier K
Logo des Telegrammkanals rasattelmaier - Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
Adresse des Kanals: @rasattelmaier
Kategorien: Blogs
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 50.50K
Beschreibung vom Kanal

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

Ratings & Reviews

4.00

2 reviews

Reviews can be left only by registered users. All reviews are moderated by admins.

5 stars

0

4 stars

2

3 stars

0

2 stars

0

1 stars

0


Die neuesten Nachrichten 59

2022-02-12 22:16:18 Der „Wegscheider“ mit seinem Wochenkommentar

Heute geht es zwar hauptsächlich nur um die österreichische Politik und deren Demaskierung. Dennoch wird man das Gefühl nicht los, dass seine Analysen auch auf die deutschen Verantwortlichen übertragbar sind.

Nur ist es eben leider so, dass es in Deutschland keinen vergleichbaren Wochenkommentar eines TV-Senders und seines Intendanten gibt.

http://www.servustv.com/aktuelles/v/aa0d16j7qktn768gldx0/

Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
21.9K views19:16
Öffnen / Wie
2022-02-12 16:51:08 LIVE Konferenzschaltung aus 6 Städten
12. Februar, ab ca. 14 Uhr


Youtube DLive Odysee
Facebook Twitter PeerTube
John Duke of Lancaster
Youtube
DLive
Freie Presse Sauerland
DLive Youtube VK
Front_Wolf2020
Youtube Odysee DLive
Twitch VK
Vereinen statt Trennen
DLive
Freies MedienPortal
DLive
Rheinfront
DLive
QD53
Twitch

Nach dem Stream findet ihr die Aufzeichnung noch 3 Tage auf Dlive, oder permanent unter http://tube.klardenken.tv/videos/local

Wenn euch unsere Arbeit gefällt und ihr uns Unterstützen möchtet, könnt ihr das unter: paypal.me/kallistalk
Vielen Dank bereits im voraus.
@LiveStreamsFuerDich
17.9K views13:51
Öffnen / Wie
2022-02-12 13:57:35
LIVE | KASSEL | Kundgebung, Aufzug & Auftritt von Taylor u.A. | Ab 14 Uhr | #KS1202

Kassel
feiert am 12.02.22 ein "Fest der Freiheit" mit einem Aufzug, Kundgebung und Live-Performances von TAYLOR, UKVALI & anderen Künstlern von Rapbellions. Hoffen wir, dass es Widerstand wird und nicht zu einem Konzert verkommt. Aber vorallem, dass das "Fest der Freiheit" nicht verfrüht gefeiert wird, solange es noch keine nennenswerten Freiheiten zu feiern gibt.

►► Seid dabei! Samstag, 12.02. ab 14.00 Uhr LIVE auf ELIJAH TEE - ET VIDEO & CONTENT 2.0!

YOUTUBE | DLIVE | CROWDBUNKER

STREAMER UNTERSTÜTZEN
17.0K views10:57
Öffnen / Wie
2022-02-11 23:38:44 Neues von Michael Hatzius

Heute mit ein wenig Lokalkolorit aus Köln passend zum Karneval.

Herrlich...





Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
14.7K viewsedited  20:38
Öffnen / Wie
2022-02-11 21:06:49 VG Ansbach kippt Verkürzung des Genesenenstatus

https://t.me/RASattelmaier

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller.

(Quelle welt.de)


Auch dieses Gericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit wegen der Verweisung auf eine Internetseite und das somit fehlende Bestimmtheitsgebot.

Leider scheint diese Entscheidung des VG Ansbach nicht so eindeutig begründet zu sein wie die des VG Osnabrück (siehe hier)

So fehlen hier beispielsweise Ausführungen zur wissenschaftlichen Evidenz. Letztlich war es eher einer formaler Aspekt, der hier den Ausschlag gab.

Aber dennoch:
Die Verwaltungsgerichte scheinen sich wenigstens in der Frage der Verkürzung des Genesenenstatus auf ihre Kontrollfunktion zu besonnen zu haben.

Dies musste bei der offentsichtlichen Rechtswidrigkeit dieser RKI-Entscheidung (!) über Grundrechte aber auch so passieren.

Mein Kanal:
71.3K viewsedited  18:06
Öffnen / Wie
2022-02-11 19:19:21 Der Sieg der Propaganda über die Wissenschaft - AfA

Kommentar
unseres Mitgliedes
RA Tobias Gall
zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom 10.02.2022 (1 BvR 2649/21)

https://afaev.de/der-sieg-der-propaganda-ueber-die-wissenschaft/

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:

https://www.paypal.com/paypalme/afaev

IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf unseren anderen Sozial-Mediakanälen:

Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/

Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa

Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de

Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
16.5K views16:19
Öffnen / Wie
2022-02-11 14:17:23 Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):
Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.
Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.
Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.
Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.

Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Für Unterstützer:

https://t.me/RA_Ludwig/4660
961 views11:17
Öffnen / Wie
2022-02-11 14:17:18 Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:

"Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."

Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:

"Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."

Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.

Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.

In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.
1.1K views11:17
Öffnen / Wie
2022-02-11 12:18:45 Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt

https://t.me/RASattelmaier

Das Bundesverfassungsgericht hat - leider erwartungsgemäß - die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“

Und:

Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.


(Quelle welt.de)

Mit dieser Entscheidung zeigt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts unter der Leitung von Präsident Harbarth einmal mehr seinen politisch motivierten Unwillen, Indiviualgrundrechte unter das vermeintliche Allgemeinwohl zu stellen.

Es stellt sich die Frage, woher das Gericht seine Thesen zum Schutz vulnerablen Gruppen durch Impfung und zu geringen Folgen von Nebenwirkung her nimmt. Es folgt ausnahmslos dem Regierungsnarrativ und hat sich als Hüter von Grundrechten abermals disqualifiziert.

Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes drehen sich im Grabe um.

Deshalb:

Treten Sie zurück, Herr Harbarth !


Dieser Forderung werden wir kritischen Anwälte und Anwältinnen mit einer erneuten Demonstration in Karlsruhe Nachdruck verleihen.

Mein Kanal:
24.2K views09:18
Öffnen / Wie
2022-02-11 09:23:24 Zahlenfetischismus

KV-Chef Gassen rechnet mit der Politik ab

Eine "ahnungslose" Politik habe Probleme geschaffen, „die wir sonst nicht hätten“, so Gassen mit Blick auf die Impfpflicht für das Personal in Pflege und Praxen – und sich damit „in die Sackgasse manövriert“. Daher scheine man in Berlin nun auch in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem „geordneten Rückzug“.


https://www.ikz-online.de/region/chef-der-kassenaerzte-corona-zahlenfetischismus-muss-enden-id234542763.html

Mein Kanal:

https://t.me/RASattelmaier
18.4K views06:23
Öffnen / Wie