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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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Logo des Telegrammkanals rasattelmaier - Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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Beschreibung vom Kanal

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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Die neuesten Nachrichten 15

2023-07-22 16:07:19
Kulturtip „Das Festival“ in Weimar

Von und mit dem Kabarettisten Uli Masuth

Infos & Tickets unter
www.dasfestival.eu
3.8K views13:07
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2023-07-21 20:37:20
Fundstück: BMG-Werbung für Long-Covid Erkennung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wirbt auf großen Plakatwänden der Fa. Stroer in der Öffentlichkeit für eine Homepage, die“Long-COVID“ Betroffenen helfen soll.

Herr Lauterbach !
Da fehlt zum Zwecke der Ausgewogenheit aber eine Werbekampagne für Menschen, die den Verdacht auf Impfnebenwirkungen haben.

Wohin dürfen sich diese Betroffenen denn wenden ?!

Einmal mehr zeigt das BMG unter Führung des „lauteren“ Ministers, dass Impfgeschädigte in diesem Land keine Lobby haben.

Schändlich….

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3.2K views17:37
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2023-07-20 11:50:37 Gedanken zum 20. Juli 1944

Der Journalist Alexander Wallasch erinnert an das Attentat vom 20. Juli 1944 und ordnet die historische Stellung der Attentäter ein.

Hierbei schildert er auch beklemmende Eindrücke von Erzählungen seiner am Krieg beteiligten Verwandten.

Lesenswert…

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/das-attentat-vom-20-juli-1944

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2023-07-19 17:26:12
Fundstück der Woche

Schöne neue Welt

Ein Roboter stellt einen individuellen Kaffee, den man via App „kreieren“ kann, her.

Auf Wunsch sogar mit besonderem Bild, Spruch und Namen im Milchschaum.

Das ist keine Werbung. Denn das ist bizarr und beängstigend.

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2.2K views14:26
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2023-07-19 10:23:21 Haftung für Klimakleben?

Die sog. Klimakleber sehen sich aktuell in strafrechtlicher Hinsicht bereits mit Ihnen zur Last gelegten Straftatbeständen konfrontiert, die erhebliche Strafen -auch mehrjährige Freiheitsstrafen- nach sich ziehen können.

Aber wie ist es mit der zivilrechtlichen Haftung auf Schadensersatz?

Auch hier droht erhebliches Ungemach.

Denn das Blockieren von Straßen und Flughäfen löst ebenso wie das vorsätzliche Beschädigung von Flugzeugen, Yachten oder Einkaufsläden Schadensersatzansprüche der Geschädigten aus, die -wie etwa im Fall des Blockierens eines Flughafen durch Festkleben auf einer Rollbahn- im größeren 5 stelligen Eurobereich liegen können.

Eine von manchem Klimakleber befürwortete Flucht in die Privatinsolvenz nutzt nichts, da Schadensersatzforderungen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

Hier muss abgewartet werden, wie die Gerichte demnächst entscheiden. Ggf. sieht man das Handeln der Aktivisten als gerechtfertigt an, weil die Verhinderung eines Klimanotstandes als ein legitimes übergeordnetes Ziel anerkennt wird.

Aktuell sieht die Justiz dies allerdings richtigerweise anders.

In den nächsten Tagen wird hier noch einiges von uns dazu kommen…ihr werdet überrascht sein
2.1K views07:23
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2023-07-17 10:16:12 Geplante Änderung zur Schöffenwahl

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Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten.

Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann.


(Quelle merkur.de)

Diese Änderung des Richtergesetzes steht wohl im Zusammenhang mit der allgemeinen Hysterie des AfD-Höhenfluges.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob und wieviel Verfahren gehen amtierende Schöffen nach der bisherigen Regelung in den letzten Jahren geführt und mit der Absetzung der Laienrichter beendet wurden. Ist die Tendenz steigend ?

Die neue (oben zitierte) beabsichtigte Änderung der Voraussetzung für eine Nichtzulassung ist aus mehreren Gründen nämlich problematisch:

• Wer führt diese Prüfung unter welchen Kriterien vorab durch ?

• Ein Rechtsmittel hiergegen ist langwierig und u.U. kostenintensiv.

• Die Formulierung dürfte im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des GG bedenklich sein („Gummiparagraph“)

• Werden AfD-Symphatisanten ggf. unter Generalverdacht gestellt ?

Bei letzteren würden nach den derzeitigen Umfragen ca. ein Fünftel der Bürger von vornherein nicht als Schöffen in Betracht kommen. Damit würde sich der Rechtsstaat weiter von den Bürgern dieses Landes entfernen.

Hier besteht dringender Diskussionsbedarf.

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2023-07-16 22:36:57 Vorsicht bei öffentlicher Billigung von Straftaten

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Derzeit kursiert im Netz ein Video von einem LKW-Fahrer, auf dem zu sehen ist, wie dieser zunächst einen „Klimakleber“ rüde und gewaltsam von der Straße verbringen will.

Anschließend sieht man, wie er mit seinem LKW den „Klimakleber“ anfährt und einige Meter über den Asphalt schleift.

Hierzu gibt es (leider) zahlreiche öffentliche Solidaritätsbekundungen der unterschiedlichsten Art mit dem LKW-Fahrer auf den sozialen Netzwerken.

Doch Vorsicht

Die auf dem Video zu sehenden Handlungen stellen möglicherweise eine Straftat dar, deren öffentliche Billigung u. U. ebenfalls eine Straftat gem. § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) nach sich zieht. Das könnte dann ein willkommener Anlass für die Staatsanwaltschaften sein, ein Ermittlungsverfahren inkl. Hausdurchsuchungen gegen die User einzuleiten.

Deshalb sollte man einen öffentlichen Post, der das gezeigte Verhalten gutheißt, sofort löschen bzw. erst gar nicht erstellen oder weiterleiten.

Denn unabhängig davon, wie man zu dem Thema „Klimaklebern“ steht, ist der Einsatz von Gewalt, wie sieht in diesem Video zu sehen ist, vollumfänglich abzulehnen.

Ein vorsätzliches Fahren mit einem KFZ gegen eine Person, bei der eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, stellt mindestens eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung dar, die m. E. auch nicht mehr von einem etwaigen Notwehr- bzw. Nothilferecht umfasst ist und mindestens mit einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

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2023-07-14 20:19:08 Rechtschreibrat warnt vor Gendersternchen u. dergl.

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Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat bei seiner Sitzung am Freitag im belgischen Eupen keine neuen Empfehlungen zur Gendersprache abgegeben. Aber er warnte vor den Folgen, die die Setzung von Wortbinnenzeichen wie *, _ und : zeitigen könnten.

(Quelle
br.de)

Damit ist zunächst einmal eine Empfehlung des Rechtschreibrates PRO G-Sternchen und anderen Zeichen vom Tisch. Dies ist wichtig, da sich viele Behörden und Landesregierungen auf diesen Rat berufen.

Die Warnung vor der Benutzung der Genderzeichen bezieht der Rat allerdings allein auf mögliche Folgen von Grammatikfehlern, da derartige Fragen hierzu noch nicht geklärt sind.

Zunächst einmal ist es gut, dass der Schuster hier bei seinen Leisten bleibt und die Warnung des Rates rein aus rein fachlichen und eben nicht politischen oder gar ideologischen Gründen ausspricht. Das lässt hoffen, dass noch sachlich entschieden wird.

Allerdings ist damit die Verwendung nicht für alle Zeiten vom Tisch. Der Rechtschreibrat wird nach eigenen Angaben die weitere Entwicklung beobachten.

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2023-07-13 16:56:00
Skandalurteil des LG München I

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Das heutige Urteil des Landgerichts München I und die Erfahrungen des Kollegen Ludwig ( hier nachzulesen) zum „Passendmachen“, was nicht passt, decken sich leider auch mit meinen Erfahrungen der letzten 3 Jahre vor zahlreichen deutschen Strafgerichten.

Hier wird trotz einer höchstrichterlichen Entscheidung wie dem des BVerfG das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG und vor allem dessen Schutzbereich mit Füßen getreten, sodass am Ende hiervon nur eine leere Hülle und dementsprechende Phrasen in den Entscheidungen verbleiben.

Sollte am Ende dieses Urteil und die Begründung, dass eine von der Polizei errichtete „Bearbeitungsstrasse“ (m. E. übrigens ein fürchterlicher Begriff) Teil einer Versammlung ist, Bestand haben, ist dies der Anfang vom Ende des Schutzbereiches des Art. 8 GG und der sog. Polizeifestigkeit, welche das BVerfG als Schutz der Teilnehmer in seinen früheren Entscheidungen geschaffen hat.

Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Berufungsentscheidung handelt, bleibt zu hoffen, dass diese am Ende lediglich eine durch was auch immer ausgelöste verwirrte Begründung eines Einzelrichters darstellt. Denn vergessen wir nicht: Kleine Strafkammern sind mit lediglich einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die keinerlei juristische Ausbildung besitzen, besetzt.

Das OLG MUSS dieses Urteil in der Revision aufheben, damit der Schutz des Versammlungsrechts bestehen bleibt.

Alles andere wäre zustiefst beängstigend und eine Schande für den Rechtsstaat.

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2023-07-13 16:15:13 Wenn man glaubt,
es geht nicht mehr irrsinniger...



...dann kennt man Bayern nicht.

Heute Termin in München beim Landgericht München I.
Berufungsverhandlung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Was war geschehen?

Meine Mandantin hat angeblich ihre FFP2-Maske beim Karl-Hilz-Gedenkmarsch nicht richtig getragen. Die Polizeizeugen sagen, dass sie einmal auf den Verstoß hingewiesen haben, beim zweiten Mal wurde sie mit unmittelbaren Zwang in eine sogenannte Bearbeitungsstraße verbracht. Sie habe sich dagegen gewehrt.

So weit, so unproblematisch. Das wirkliche Problem:

Das Bundesverfassungsgericht urteilt regelmäßig über die Polizeifestigkeit von Versammlungen (vgl. 1 BvR 1090/06). Demnach dürfen polizeiliche Maßnahmen nur dann angewendet werden, wenn zuvor mittels Auflösung oder Platzverweis der Schutz der Versammlung aufgehoben ist, und dem Versammlungsteilnehmer dies ausdrücklich mitgeteilt worden ist.

Unstreitig ist meiner Mandantin kein Platzverweis erteilt worden. Sie war Teilnehmerin der Versammlung und ist dennoch in die Bearbeitungsstraße (mittels aneinander geparkter Autos abgeschirmter Bereich zur Identitätsfeststellung) gebracht worden.

Ein klarer Fall für Einstellung oder Freispruch.

Was sagt die Staatsanwaltschaft:

Das Verbringen in die Bearbeitungsstraße sei nur ein milder Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewesen. Dadurch würde ja nur ein Teil der Versammlung verpasst.

Da denkt der Verteidiger:
Mit Verlaub. Das ist völliger Blödsinn. Wir sind auf dem Weg zum Freispruch.

Doch dann das kreative Urteil des bayerischen Strafgerichts:

Die Bearbeitungsstraße ist Teil der Versammlung. Eine Identitätsfeststellung in einem räumlich von der Versammlung getrennten Bereich sei noch immer als Teilnahme an der Versammlung zu werten. Während die Polizisten die Sachen meiner Mandandin durchwüh... - Verzeihung - durchsuchen, bei ihr eine körperliche Untersuchung mit vier Beamten durchführen, sei sie weiterhin Teilnehmerin der Versammlung.

Noch Fragen?

Was nicht passt, wird passend gemacht. Dieser "Rechtsstaat" delegitimiert sich selbst. Die strafrechtliche Sanktionierung völlig unbescholtener, friedlicher Bürger zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer das Versammlungsrecht delegitimiert, delegitimiert die demokratischen Gestaltungsrechte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 in der oben verlinkten Entscheidung gesagt:

"In Versammlungen entstehen häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Könnten Versammlungsteilnehmer nicht wissen, ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten."

Bleibt die Verurteilung meiner Mandantin auch in der Revision aufrecht erhalten, ist das Ziel der gerichtlichen Maßnahmen klar:

Die Menschen sollen abgeschreckt werden, an Demonstrationen gegen staatliche Maßnahmen teilzunehmen. Die Freiheitsrechte sind damit dejure abgeschafft.

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