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Geplante Änderung zur Schöffenwahl https://t.me/RASattelmaie | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Geplante Änderung zur Schöffenwahl

https://t.me/RASattelmaier

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten.

Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht neben der Vorschrift zur Verfassungstreue der Schöffen auch eine Regelung vor, die es leichter machen soll, Berufsrichter bei schuldhaftem Fehlverhalten außerhalb des Dienstes in den Ruhestand zu versetzen. In dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes soll klargestellt werden, dass dieser Schritt parallel zu einem Disziplinarverfahren gegen den Richter oder die Richterin vollzogen werden kann.


(Quelle merkur.de)

Diese Änderung des Richtergesetzes steht wohl im Zusammenhang mit der allgemeinen Hysterie des AfD-Höhenfluges.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob und wieviel Verfahren gehen amtierende Schöffen nach der bisherigen Regelung in den letzten Jahren geführt und mit der Absetzung der Laienrichter beendet wurden. Ist die Tendenz steigend ?

Die neue (oben zitierte) beabsichtigte Änderung der Voraussetzung für eine Nichtzulassung ist aus mehreren Gründen nämlich problematisch:

• Wer führt diese Prüfung unter welchen Kriterien vorab durch ?

• Ein Rechtsmittel hiergegen ist langwierig und u.U. kostenintensiv.

• Die Formulierung dürfte im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des GG bedenklich sein („Gummiparagraph“)

• Werden AfD-Symphatisanten ggf. unter Generalverdacht gestellt ?

Bei letzteren würden nach den derzeitigen Umfragen ca. ein Fünftel der Bürger von vornherein nicht als Schöffen in Betracht kommen. Damit würde sich der Rechtsstaat weiter von den Bürgern dieses Landes entfernen.

Hier besteht dringender Diskussionsbedarf.

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