Get Mystery Box with random crypto!

Wenn man glaubt, es geht nicht mehr irrsinniger... ...dann | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

Wenn man glaubt,
es geht nicht mehr irrsinniger...



...dann kennt man Bayern nicht.

Heute Termin in München beim Landgericht München I.
Berufungsverhandlung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Was war geschehen?

Meine Mandantin hat angeblich ihre FFP2-Maske beim Karl-Hilz-Gedenkmarsch nicht richtig getragen. Die Polizeizeugen sagen, dass sie einmal auf den Verstoß hingewiesen haben, beim zweiten Mal wurde sie mit unmittelbaren Zwang in eine sogenannte Bearbeitungsstraße verbracht. Sie habe sich dagegen gewehrt.

So weit, so unproblematisch. Das wirkliche Problem:

Das Bundesverfassungsgericht urteilt regelmäßig über die Polizeifestigkeit von Versammlungen (vgl. 1 BvR 1090/06). Demnach dürfen polizeiliche Maßnahmen nur dann angewendet werden, wenn zuvor mittels Auflösung oder Platzverweis der Schutz der Versammlung aufgehoben ist, und dem Versammlungsteilnehmer dies ausdrücklich mitgeteilt worden ist.

Unstreitig ist meiner Mandantin kein Platzverweis erteilt worden. Sie war Teilnehmerin der Versammlung und ist dennoch in die Bearbeitungsstraße (mittels aneinander geparkter Autos abgeschirmter Bereich zur Identitätsfeststellung) gebracht worden.

Ein klarer Fall für Einstellung oder Freispruch.

Was sagt die Staatsanwaltschaft:

Das Verbringen in die Bearbeitungsstraße sei nur ein milder Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewesen. Dadurch würde ja nur ein Teil der Versammlung verpasst.

Da denkt der Verteidiger:
Mit Verlaub. Das ist völliger Blödsinn. Wir sind auf dem Weg zum Freispruch.

Doch dann das kreative Urteil des bayerischen Strafgerichts:

Die Bearbeitungsstraße ist Teil der Versammlung. Eine Identitätsfeststellung in einem räumlich von der Versammlung getrennten Bereich sei noch immer als Teilnahme an der Versammlung zu werten. Während die Polizisten die Sachen meiner Mandandin durchwüh... - Verzeihung - durchsuchen, bei ihr eine körperliche Untersuchung mit vier Beamten durchführen, sei sie weiterhin Teilnehmerin der Versammlung.

Noch Fragen?

Was nicht passt, wird passend gemacht. Dieser "Rechtsstaat" delegitimiert sich selbst. Die strafrechtliche Sanktionierung völlig unbescholtener, friedlicher Bürger zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer das Versammlungsrecht delegitimiert, delegitimiert die demokratischen Gestaltungsrechte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 in der oben verlinkten Entscheidung gesagt:

"In Versammlungen entstehen häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Könnten Versammlungsteilnehmer nicht wissen, ab wann der Schutz der Versammlungsfreiheit endet und dürften sie gleichwohl wegen eines ihrer Ansicht nach von der Versammlungsfreiheit geschützten Verhaltens negativ sanktioniert werden, könnte diese Unsicherheit sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten."

Bleibt die Verurteilung meiner Mandantin auch in der Revision aufrecht erhalten, ist das Ziel der gerichtlichen Maßnahmen klar:

Die Menschen sollen abgeschreckt werden, an Demonstrationen gegen staatliche Maßnahmen teilzunehmen. Die Freiheitsrechte sind damit dejure abgeschafft.

---
Mein Kanal:
t.me/RA_ludwig

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
https://zaavv.com/de-de/fallerfassung

Hier kann man dem ZAAVV Spenden:
https://zaavv.com/de-de/spenden

Hier unterschreiben gegen Kriminalisierung:
https://www.wir-fordern.eu/