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Skandalurteil des LG München I https://t.me/RASattelmaier D | Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier


Skandalurteil des LG München I

https://t.me/RASattelmaier

Das heutige Urteil des Landgerichts München I und die Erfahrungen des Kollegen Ludwig ( hier nachzulesen) zum „Passendmachen“, was nicht passt, decken sich leider auch mit meinen Erfahrungen der letzten 3 Jahre vor zahlreichen deutschen Strafgerichten.

Hier wird trotz einer höchstrichterlichen Entscheidung wie dem des BVerfG das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG und vor allem dessen Schutzbereich mit Füßen getreten, sodass am Ende hiervon nur eine leere Hülle und dementsprechende Phrasen in den Entscheidungen verbleiben.

Sollte am Ende dieses Urteil und die Begründung, dass eine von der Polizei errichtete „Bearbeitungsstrasse“ (m. E. übrigens ein fürchterlicher Begriff) Teil einer Versammlung ist, Bestand haben, ist dies der Anfang vom Ende des Schutzbereiches des Art. 8 GG und der sog. Polizeifestigkeit, welche das BVerfG als Schutz der Teilnehmer in seinen früheren Entscheidungen geschaffen hat.

Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Berufungsentscheidung handelt, bleibt zu hoffen, dass diese am Ende lediglich eine durch was auch immer ausgelöste verwirrte Begründung eines Einzelrichters darstellt. Denn vergessen wir nicht: Kleine Strafkammern sind mit lediglich einem Berufsrichter und zwei Schöffen, die keinerlei juristische Ausbildung besitzen, besetzt.

Das OLG MUSS dieses Urteil in der Revision aufheben, damit der Schutz des Versammlungsrechts bestehen bleibt.

Alles andere wäre zustiefst beängstigend und eine Schande für den Rechtsstaat.

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