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Beschreibung vom Kanal

Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles

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Die neuesten Nachrichten 50

2021-12-03 16:01:32 MoPo in Hamburg erstaunt über das Anwachsen von Demonstrationen

Da soll eine Impfpflicht eingeführt werden, mit einer experimentellen Gentherapie, die bereits etwa 80% der Bevölkerung Ü12 "genossen" haben, und die Boulevard-Zeitungen wundern sich, dass Menschen dagegen demonstrieren.

shorturl.at/ceuwL

Aus Sicht der Geimpften:
Trotz einer Quote von mehr als 80 Prozent plus Genesene lässt sich die "Pandemie" nicht in den Griff bekommen.

Was ist das Problem?
Das Problem steckt im Narrativ.
Denn die Behauptung ist, dass SARS-CoV-2 (Virus) bei einer so großen Zahl an Menschen eine Erkrankung (Covid-19) auslöst, dass nicht-medizinische Maßnahmen notwendig wären.
Um dieses Narrativ zu belegen, braucht es Zahlen.
Nun ist die Situation aber so, dass es 2020 (ohne Impfung) weder mehr Erkrankungen der Atemwege, noch eine höhere Belastung der Krankenhäuser, noch mehr Tote (altersbereinigt) als in den Vorjahren gegeben hat.
2021 mit Impfung das gleiche Bild.

Würde man aufhören zu testen, fände das Leben normal statt. Es gäbe Meldungen, dass es einen Pflegekraftmangel gibt. Es gäbe Meldungen, dass deswegen nicht alle Intensivbetten betreut werden könnten. Man würde eine Bertelsmannstudie bei Monitor zerreißen, die von weiteren Einsparungen träumt. Die Grünen würden über Zuwanderung in Pflegeberufe dabattieren und einige wenige gegen Zuwanderung demonstrieren.
Würde die Impfung (als experimentelle Gentherapie aufgrund der Nebenwirkungen) ausgesetzt, würde ebenfalls nichts Auffälliges in der Gesellschaft passieren.

Diesen Weg können die Politiker, Richter und (beratenden) Wissenschaftler aber nicht mehr gehen. Denn sie haben entweder fehlerhaft oder aufgrund (korrupter) Lobbyinteressen als Entscheider, Dulder oder Berater nicht-medizinische Maßnahmen angeordnet, zugelasen oder empfohlen, die quasi nichts zum Gesundheitsschutz bewirken, aber volkswirtschaftiche und persönliche Schäden bewirkt haben und weiter bewirken, die in ihrem Ausmaß nur mit einem Weltkrieg vergleichbar sind.
Damit haben sie sich alle vieler Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Völkerrechts (z.B. Art. 7 Völkerstrafgesetzbuch) schuldig gemacht. Daraus gibt es keinen Ausweg.

Deswegen wird jetzt versucht, die eigene Verantwortung zu vertuschen.

Aber - und das ist die positive Nachricht:
Menschen beginnen das Ganze, was passiert auf sich selbst zu beziehen. Das Mantra "sei solidarisch mit anderen Menschen" verblasst, da die eigene "Solidarität" offensichtlich keinerlei Erfolg bringt. Einige radikalisieren sich und wollen "Ungeimpfte" am liebsten in Lager stecken (das sind diejenigen, die sich am moralisch überlegensten gefühlt haben) andere beginnen zu zweifeln:
Soll ich mich jetzt alle 6 Monate impfen lassen?
Ist meine Freiheit dauerhaft beschränkt, auch wenn ich nicht geimpft bin?
Darf in einem Land, das sich freiheitlich-demokratisch nennt, mein ungeimpfter Freund verfolgt und bestraft werden?
Was passiert, wenn ich einmal keine Booster-Impfung will, weil ich immer so heftige Nebenwirkungen habe?

Gegen diese Fragen kommen auch nicht mehr die Panikmeldungen der großen (zumeist nur noch durch die Lobbyisten am Leben gehaltenen) Medien an. Die Versuche mit neuen Varianten und Panikmeldungen die Menschen in Angst zu halten, werden immer hilfloser, da Menschen psychisch durch Abstumpfung vor einer Dauerpsychose geschützt sind.

Der Wind beginnt sich also zu drehen. Inzwischen ist es sogar erforderlich Umfragen zu fälschen, um politische Macht zu erhalten. Mir sei der Kalauer erlaubt, das hält nur "kurz".

Die Erklärung, warum immer mehr Menschen auf die Straße gehen, liegt also mMn an dem hier beschriebenen Phänomen.
22.9K views13:01
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2021-12-03 14:43:17 Einschätzung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zum Generalstreik

„Grundsätzlich ist der Streik zur Durchsetzung politischer Ziele (insb. wenn er gegen gesetzgebende Körperschaften gerichtet ist) nach herrschender Meinung unzulässig.

Ein rechtlicher Schutz kann sich, wie oben erwähnt, allenfalls als Ausübung des Widerstandsrechts unter den Voraussetzungen des Art. 20 IV GG ergeben. Voraussetzung ist, dass die verfassungsmäßige Ordnung bedroht ist.

Bezugnehmend auf Art. 20 IV GG bedeutet dies, dass ein Generalstreik nur gerechtfertigt sein kann, wenn
die verfassungsmäßig berufenen Organe die öffentliche Ordnung bei Gefährdung durch Dritte nicht aufrechterhalten oder wiederherstellen können, oder sich die verfassungsmäßig berufenen Organe selbst von der grundgesetzlichen Ordnung abwenden.

2.3. Rechtsfolgen bei rechtswidrigem Arbeitskampf

Ist der Arbeitskampf oder seine Durchführung rechtswidrig, kann der bekämpfte Gegenspieler einschließlich seiner Mitglieder die kämpfende Organisation und deren Mitglieder auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch kann im Wege der Klage oder im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden. Zuständig sind die Arbeitsgerichte.
Außerdem kommen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verband sowie dessen Funktionäre in Betracht, wobei ein Verschulden vorausgesetzt wird.

Dies wird dann verneint, wenn die Auseinandersetzung um tariflich regelbare Ziele geführt wird, deren Zulässigkeit in der Rechtswissenschaft umstritten ist."

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/411676/1d0739e54a2a47a77ccb8ac1500c271a/wf-vi-103-06-pdf-data.pdf
(Hervorhebungen durch mich)

Meine Rechtsauffassung dazu:
Die verfassungsmäßige Ordnung wird meines Erachtens durch die Bundes- und Landesregierungen, zusammen mit den Parlamenten, seit 20 Monaten angegriffen und ist in vielen Bereichen faktisch beseitigt. Die meisten Gerichte mögen das anders sehen, das ändert aber nichts an meiner Auffassung.

Wer sich deshalb zu einem Streik entschließt, hat gewichtige Argumente, dies mit Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz zu begründen, auch wenn zu erwarten ist, dass die Gerichte dem im Moment nicht folgen werden.

Die etwaigen Haftungsfragen und Unterlassungsansprüche richten sich vor allem an Gewerkschaften und deren Funktionäre. Eine Haftung, beziehungsweise ein Unterlassungsanspruch gegen eine Privatperson anzunehmen, halte ich für sehr weit hergeholt.

Strafrechtlich sehe ich hier keine Handhabe, ich wüsste nicht, welcher Straftatbestand hier einschlägig sein könnte. Vorausgesetzt, es finden keine Streiks dort statt, wo Menschenleben gefährdet werden, zum Beispiel in Notaufnahmen von Krankenhäusern. Das sollte sich aber von selbst verstehen.

Betrachtet das bitte als unverbindliche rechtliche Einschätzung meinerseits.


Unabhängig davon dürften die Globalisten etwaige Streiks natürlich eingeplant haben, wahrscheinlich wird versucht werden, den Streikenden die Schuld an allem Möglichen zu geben.

Trotzdem glaube ich, dass ein Streik/Boykott noch am ehesten etwas bewirken kann. Meine private Meinung dazu.
27.4K views11:43
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2021-12-02 22:46:51 Aktuelle Information
Arbeitnehmer können sich bis März 2022 telefonisch krankschreiben lassen

Befristet bis 31. März 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Wo kann man es nachlesen?
Gemeinsamer Bundesausschuß
Meldung bei n-tv

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: Rechtsanwalt Dr. Christ
8.8K views19:46
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2021-12-02 18:40:46 PRESSEMITTEILUNG UND EINLADUNG

Hier die offizielle Pressemitteilung zur 2. Pathologie-Konferenz

Am 4.12.2021 findet die 2. Pathologie-Konferenz in Berlin statt zum Thema "STEHEN TODESFÄLLE UND GESUNDHEITLICHE SCHÄDEN NACH IMPFUNGEN GEGEN COVID-19 IN EINEM PATHOLOGISCH NACHWEISBAREN ZUSAMMENHANG?".

Die Konferenz wird ab 17 Uhr im Live-Stream zu sehen sein. Der Link wird rechtzeitig veröffentlicht auf www.pathologie-konferenz.de und hier auf dem Kanal.

https://t.me/PathologieKonferenz
28.3K views15:40
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2021-12-02 18:13:45 NUR 9 % DER EINGESANDTEN SENTINELPROBEN ENTHALTEN DAS SARS-COV-2-VIRUS !!!

"Im Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Influenzaviren wurden in der 47. KW 2021 in insgesamt 116 (63 %) der 185 eingesandten Sentinelproben respiratorische Viren identifiziert, darunter 37 (20 %) mit humanen saisonalen Coronaviren (hCoV) des Typs OC43 bzw. 229E, 35 (19 %) Proben mit Respiratorischen Synzytialviren (RSV), 30 (16 %) mit Rhinoviren, 16 (9 %) mit SARS-CoV-2, neun (5 %) mit Parainfluenzaviren (PIV) und drei (2 %) mit humanen Metapneumoviren (hMPV). In der 47. KW wurden in einer Probe (0,5 %) Influenza A(H3N2)-Viren detektiert."

https://influenza.rki.de/
https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2021_2022/2021-47.pdf

Kommentar: Es wäre bei den neu beschlossenen grundrechtseinschränkenden und diskriminierenden Beschränkungen der Regierung ein weitaus höherer Wert zu erwarten gewesen. Auch hier zeigt sich, dass eine Fixierung auf das Sars-Cov-2 -Virus erfolgt, der jede Grundlage fehlt.

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26.8K views15:13
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2021-12-02 17:55:35 Am Tag 2 nach dem Verlust der Grundrechte bin ich persönlich, offen gestanden, noch immer im Schockzustand. Auch wenn man ja tatsächlich damit hatte rechnen müssen, erschreckend ist die Art, mit der das BVerfG die Entscheidung begründet hat, nämlich inhaltlich gar nicht. Einziger Bezugspunkt: die große Gefahr...

t.me/RA_Christ


Drei Kommentare nehmen genau darauf Bezug und stellen fest:
Das BVerfG ist zum Erfüllungsgehilfen der Regierung verkommen.
Die Entscheidung läßt jede sachliche Abwägung vermissen und fokussiert sich nur auf die große Gefahr der vorgeblichen Pandemie.

Hier geht es zum Kommentar in der Neuen Züricher Zeitung

Hier geht es zum Kommentar in der Wochenzeitung DIE ZEIT

Kommentar in der WELT

Nochmal zur Klarstellung: Die Entscheidung des BVerfG gibt die Rechtsauffassung des Ersten Senates wieder. Nur weil das BVerfG, ein parteipolitisch besetztes Gericht, dessen Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen mit dem Bundeskabinett der Kanzlerin zu Abend essen, diese Rechtsansicht äußert, bedeutet dies nicht, daß das Regierungshandeln als rechtmäßig oder mit den Menschenrechten im Einklang zu qualifizieren ist. Dies wird an anderem Ort zu entscheiden sein, vor einem internationalen Gericht etwa, das sich mit den Verbrechen gegen die Menschheit befassen wird.


WANN IST
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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15.9K views14:55
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2021-12-01 18:25:20 ENTWURF ANSCHREIBEN AN DEN ARBEITGEBER VON RECHTSANWÄLTIN CHRISTIANE RINGEISEN VOM 01.12.2021

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2021-12-01 18:24:46 ENTWURF ANSCHREIBEN AN DEN BETRIEBSRAT VON RECHTSANWÄLTIN CHRISTIANE RINGEISEN VOM 01.12.2021

https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung
22.8K views15:24
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2021-12-01 18:23:58 ENTWÜRFE FÜR ZWEI SCHREIBEN ZUR 3-G REGELUNG AM ARBEITSPLATZ - AN DEN BETRIEBSRAT UND AN DEN ARBEITGEBER

Diese folgenden beiden Schreiben von unserer Kollegin Rechtsanwältin Christiane Ringeisen sind als Anregungen für Beschäftigte gedacht, die mit ihrem Arbeitgeber und/oder dem Betriebsrat in Kontakt treten wollen.

Machen Sie auf Ihre rechtliche Situation hinsichtlich der 3-G Regel am Arbeitsplatz aufmerksam und bleiben Sie im Gespräch. Das ist meiner Erfahrung nach das Wichtigste, was wir aktuell tun können, um der gesellschaftlichen Spaltung am Arbeitsplatz entgegen zu treten.

Anmerkungen zu den beiden Schreiben:
1. Die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 (ArbSchG) hat der Arbeitgeber. Dieser kann sich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einer Betriebsärztin/ einem Betriebsarzt beraten lassen.
Beachten Sie jedoch: Das Recht zur Einsichtnahme in die Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Beschäftigten ist nicht im ArbSchG geregelt.
2. Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, ergo hat der Betriebsrat ein Einsichtsrecht in die Gefährdungsbeurteilung.
3. aus dem Arbeitsschutzrecht besteht für die Beschäftigten kein Anspruch auf Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung. Ein solches Recht zur Einsichtnahme kann sich aber aus anderen Vorschriften, dem Arbeitsvertragsrecht oder aus nebenvertraglichen Pflichten zum Arbeitsverhältnis aus den Regelungen des BGB ergeben.

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2021-11-30 21:17:14 JETZT, Dienstag um 19 Uhr Sondersendung zur Entscheidung BVerfG
Bundesverfassungsgericht winkt erwartungsgemäß die Bundesnotbremse durch

20:IV Live mit Ralf Ludwig - Corona aus Sicht des Juristen

Heute, den 30.11.21 um 19:04 Uhr, live auf DLive und später in unserer
Mediathek und im Archiv auf PeerTube.

Thema:

Diese Institution hat schon lange ihr Vertrauen verspielt, heute nun endgültig.
Das Signal an die Politik ist, wenn du einen dauerhaften Notstand auslösen möchtest, baue einfach die Krankenhauskapazitäten ab, führe dann autoritäre Maßnahmen ein und begründe diese mit fehlenden Krankenhauskapazitäten. Diese Vorgehen ist schlicht kriminell. Wie ich bereits seit Juni 2020 gesagt habe, ist von unseren hohen Gerichten nichts mehr zu erwarten. Sie werden jede relevante staatliche Maßnahme decken, so wie sie es immer getan haben.

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