Am Tag 2 nach dem Verlust der Grundrechte bin ich persönlich, | Anwälte-für-Aufklärung
Am Tag 2 nach dem Verlust der Grundrechte bin ich persönlich, offen gestanden, noch immer im Schockzustand. Auch wenn man ja tatsächlich damit hatte rechnen müssen, erschreckend ist die Art, mit der das BVerfG die Entscheidung begründet hat, nämlich inhaltlich gar nicht. Einziger Bezugspunkt: die große Gefahr...
t.me/RA_Christ
Drei Kommentare nehmen genau darauf Bezug und stellen fest:
Das BVerfG ist zum Erfüllungsgehilfen der Regierung verkommen.
Die Entscheidung läßt jede sachliche Abwägung vermissen und fokussiert sich nur auf die große Gefahr der vorgeblichen Pandemie.
Hier geht es zum Kommentar in der Neuen Züricher Zeitung
Hier geht es zum Kommentar in der Wochenzeitung DIE ZEIT
Kommentar in der WELT
Nochmal zur Klarstellung: Die Entscheidung des BVerfG gibt die Rechtsauffassung des Ersten Senates wieder. Nur weil das BVerfG, ein parteipolitisch besetztes Gericht, dessen Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen mit dem Bundeskabinett der Kanzlerin zu Abend essen, diese Rechtsansicht äußert, bedeutet dies nicht, daß das Regierungshandeln als rechtmäßig oder mit den Menschenrechten im Einklang zu qualifizieren ist. Dies wird an anderem Ort zu entscheiden sein, vor einem internationalen Gericht etwa, das sich mit den Verbrechen gegen die Menschheit befassen wird.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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