Get Mystery Box with random crypto!

Anwälte-für-Aufklärung

Logo des Telegrammkanals anwaelte_fuer_aufklaerung - Anwälte-für-Aufklärung
Themen aus dem Kanal:
Ист
Hass
Sprache
Das
Ungeimpfte
Impfdruck
Austauschbar
Spaltungdergesellschaft
Auszugrenzen
Beschimpfen
All tags
Logo des Telegrammkanals anwaelte_fuer_aufklaerung - Anwälte-für-Aufklärung
Themen aus dem Kanal:
Ист
Hass
Sprache
Das
Ungeimpfte
Impfdruck
Austauschbar
Spaltungdergesellschaft
Auszugrenzen
Beschimpfen
All tags
Adresse des Kanals: @anwaelte_fuer_aufklaerung
Kategorien: Darlehen, Steuern und Gesetze
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 66.83K
Beschreibung vom Kanal

Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles

Ratings & Reviews

2.33

3 reviews

Reviews can be left only by registered users. All reviews are moderated by admins.

5 stars

0

4 stars

0

3 stars

1

2 stars

2

1 stars

0


Die neuesten Nachrichten

2022-02-12 22:18:18 Podcast neueste Folge
Impfpflicht in medizinischen Berufen? ++ Folge 9: Der Wind dreht sich... ++


Wurde eine Impfpflicht für medizinische Berufe beschlossen? Nein, lediglich eine eingeschränkte Nachweispflicht. Was genau gilt ab 12. Dezember 2021 und bis wann genau gelten die neuen Regelungen?

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ klärt auf. In der Folge 9 geht es um die aktuelle Lage und um den Begriff des "Tätigwerdens" in Paragraph 20a IfSG - und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungen im IfSG, dem Infektionsschutzgesetz, um die möglicherweise kommende allgemeine Impfpflicht und um vieles mehr...

bei Anchor
https://anchor.fm/alexander-christ9/episodes/1-9-Impfpflicht-in-medizinischen-Berufen--Folge-9-Der-Wind-dreht-sich-e1e8bi0

auf Spotify
https://open.spotify.com/episode/4bgMPrO7Xqmalj8aH91UM0?si=0EKIhE3VTDKYlfwMGCbSAg


DIE ROTE LINIE
IST
ÜBERSCHRITTEN!

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: https://twitter.com/acundp
Gettr: https://gettr.com/user/drchrist
11.4K views19:18
Öffnen / Wie
2022-02-12 18:42:49 GENESENENZERTIFIKATE aus der Apotheke: Jetzt wieder 180 Tage gültig

"Apotheken dürfen Genesenenzertifikate nun wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen und nicht mehr wie zwischenzeitlich nur mit 90 Tagen ausstellen. So wie es auch den EU-Vorgaben entspricht. Das Portal wurde laut DAV entsprechend angepasst. Hintergrund ist, dass das RKI die Gültigkeit von 90 Tage nur für gänzlich Ungeimpfte empfiehlt, für alle anderen gelten die 180 Tage. Eine solche Differenzierung gibt es bei der Ausstellung der Zertifikate allerdings nicht."

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/02/11/genesenenzertifikate-aus-der-apotheke-nbsp-jetzt-wieder-180-tage-gueltig

Kommentar: Die Verkürzung des GENESENENSTATUS soll ein technisches Problem gewesen sein. Sie sollte eigentlich nur für völlig Ungeimpfte gelten, wird aber im Genesenenzertifikat jetzt nicht mehr abgebildet. Eine Regelung so klar und logisch wie die restliche Coronapolitik.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:
https://www.paypal.com/paypalme/afaev
IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf unseren anderen Sozial-Mediakanälen:

Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/
Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa
Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de
Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
12.3K views15:42
Öffnen / Wie
2022-02-12 18:26:29 Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales an alle Leiter der Gesundheitsämter vom Februar 2022

Im Pflege- und Gesundheitsbereich Tätige dürfen über den 15.3 hinaus weiter tätig sein, und es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Hier noch einmal eine amtliche Bestätigung vom Hessischen Gesundheitsministerium.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:
https://www.paypal.com/paypalme/afaev
IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf unseren anderen Sozial-Mediakanälen:

Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/
Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa
Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de
Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
13.6K viewsedited  15:26
Öffnen / Wie
2022-02-12 13:55:27 Klageaktion der Anwälte für Aufklärung mit Beate Bahner

Tödliche Gerinnungsstörungen und anaphylaktischer Schock. Durch Autoimmunerkrankungen kann es zu Herzversagen, Myokardinfarkt, Lungeninfarkt oder Multiorganversagen kommen.

Auskunft der Impfstoffhersteller über Impffolgen

Corona-Rechtsexpertin RA Beate Bahner klagt mit Hilfe des AfA e.V. gegen „Big Pharma“

„Die Impfung“ soll seit Anbeginn der Corona-Maßnahmen-Krise das Allheilmittel der Bekämpfung von CoViD-19 sein. Deshalb wurde die Entwicklung von Impfstoffen weltweit intensiv vor allem dadurch gefördert, dass „Big Pharma“ weltweit von aufwendigen Zulassungsverfahren – und damit auch von substantiellen Research & Development Bemühungen und Kosten – und (vermeintlich auch von) Haftungen freigestellt wurde.

Inzwischen dürfte feststehen, dass sämtliche Impfstoffe erhebliche empfindlichere und sehr viel verbreitetere Nebenwirkungen haben, als sämtliche anderen Impfstoffe der letzten 20 Jahre zusammen genommen.

https://t.me/Anwaelte_fuer_Aufklaerung

https://afaev.de/news/klageaktion-der-anwaelte-fuer-aufklaerung-mit-beate-bahner/

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:
https://www.paypal.com/paypalme/afaev
IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf unseren anderen Sozial-Mediakanälen:

Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/
Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa
Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de
Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
34.4K viewsedited  10:55
Öffnen / Wie
2022-02-11 21:53:51 VG Ansbach kippt Verkürzung des Genesenenstatus

https://t.me/RASattelmaier

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller.

(Quelle welt.de)


Auch dieses Gericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit wegen der Verweisung auf eine Internetseite und das somit fehlende Bestimmtheitsgebot.

Leider scheint diese Entscheidung des VG Ansbach nicht so eindeutig begründet zu sein wie die des VG Osnabrück (siehe hier)

So fehlen hier beispielsweise Ausführungen zur wissenschaftlichen Evidenz. Letztlich war es eher einer formaler Aspekt, der hier den Ausschlag gab.

Aber dennoch:
Die Verwaltungsgerichte scheinen sich wenigstens in der Frage der Verkürzung des Genesenenstatus auf ihre Kontrollfunktion zu besonnen zu haben.

Dies musste bei der offentsichtlichen Rechtswidrigkeit dieser RKI-Entscheidung (!) über Grundrechte aber auch so passieren.

Mein Kanal:
13.2K views18:53
Öffnen / Wie
2022-02-11 17:42:06 Das ist quasi die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts an alle Pflegekräfte, Ärzte und sonstigen Mitarbeiter im medizinischen Bereich, die sich nicht injizieren lassen wollen, sich umgehend eine andere Beschäftigung zu suchen oder ihre Tätigkeit in der Schweiz, in Skandinavien, in Spanien, in Großbritannien oder in anderen menschenrechtsachtenden Ländern fortzuführen.
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts ist überdies völlig widersprüchlich und nicht zu Ende gedacht (unterstellt man keinen bewussten Plan):
Jede Person, die medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, kann selbst entscheiden, ob sie sich injizieren lässt oder nicht. Somit ist für Eigenschutz gesorgt. Ein Argument, dass jemand eine Injektion dulden müsse, um andere zu schützen, existiert schlicht nicht. Kein ernstzunehmender Wissenschaftler würde heute noch behaupten, dass Impfungen "Fremdschutz" bedeuten.
Insofern schützt der "Geimpfte" keinen einzigen anderen Menschen, setzt sich selbst aber einer (eventuell bis zum Tode führenden) Gefahr aus.
Der Hinweis auf den Berufswechsel müsste berücksichtigen,wieviel Menschen im medizinischen Bereich nicht mRNA-behandelt sind. Denn wenn ca. 10 - 15 Prozent des medizinischen Personals ihre Tätigkeit aufgeben, dann sind erheblich mehr Menschen gefährdet als die - sich selbst schützenden - vulnerablen Menschen, die das Gericht ins Zentrum seiner Überlegungen setzt. Eine dahingehende Abwägung hat das Gericht nicht einmal im Ansatz vorgenommen.
Jeder Jurastudent würde bei einer Prüfung durchfallen, würde er diese Frage nicht unter dem Prüfungspunkt "Geeignetheit" der gesetzlichen Maßnahme prüfen.

Ich würde es sehr begrüßen, würde das Bundesverfassungsgericht in Zukunft mit Juristen und nicht mit Politikern besetzt werden.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Für Unterstützer:

https://t.me/RA_Ludwig/4660
15.5K views14:42
Öffnen / Wie
2022-02-11 17:42:06 Bundesverfassungsgericht gibt auch Hinweis zu allgemeiner Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht (in Twitter nannte es jemand Bundesabendessengericht) hat in der heute veröffentlichten Entscheidung vom 10. Februar 2022 sich implizit auch zur allgemeinen Impfpflicht geäußert. Das Gericht hat nämlich zu den Wirkungen der Injektion das Folgende festgestellt:

"Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (vgl. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 7. Februar 2022 – Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 – S. 5, 8 f., 28 ff.). Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel."

Damit sagt der Senat, dass eine Impfpflicht ein potenziell tödlicher staatlicher Zwang ist. Das ist ein Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das damalige Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden:

"Dem Staat ist es im Hinblick auf dieses Verhältnis von Lebensrecht und Menschenwürde einerseits untersagt, durch eigene Maßnahmen unter Verstoß gegen das Verbot der Missachtung der menschlichen Würde in das Grundrecht auf Leben einzugreifen. Andererseits ist er auch gehalten, jedes menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 56, 54 <73>)."

Jedes einzelne Leben hat den gleichen Wert. Der Staat darf nicht das Leben eines Menschen aktiv gefährden, um das Leben eines anderen Menschen zu retten. Eine solche Entscheidung als gesetzliche Entscheidung würde die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenseins vollständig zerstören.

Gibt das Bundesverfassungsgericht mithin zu, dass Injektionen mit mRNA-Stoffen tödlich sein können, kann niemand (!) dazu gezwungen werden, dies an sich und in sich zu dulden.

In Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat sich das Gericht eines Tricks bedient, der mEn gegen die Grundrechtecharta der EU und den Nürnberger Kodex verstößt. Das Gericht hat erklärt, dass ein "kurzfristiger" Arbeitsplatzverlust oder der Verlust der beruflichen Betätigungsmöglichkeit - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht so schwerwiegend sei.
14.5K views14:42
Öffnen / Wie
2022-02-11 17:11:20 Der Sieg der Propaganda über die Wissenschaft - AfA

Kommentar
unseres Mitgliedes
RA Tobias Gall
zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung einstweiliger Anordnungen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom 10.02.2022 (1 BvR 2649/21)

https://afaev.de/der-sieg-der-propaganda-ueber-die-wissenschaft/

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:

https://www.paypal.com/paypalme/afaev

IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf unseren anderen Sozial-Mediakanälen:

Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/

Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa

Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de

Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
37.1K viewsedited  14:11
Öffnen / Wie
2022-02-11 12:19:03 Eilanträge gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt

https://t.me/RASattelmaier

Das Bundesverfassungsgericht hat - leider erwartungsgemäß - die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.

Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“

Und:

Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.


(Quelle welt.de)

Mit dieser Entscheidung zeigt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts unter der Leitung von Präsident Harbarth einmal mehr seinen politisch motivierten Unwillen, Indiviualgrundrechte unter das vermeintliche Allgemeinwohl zu stellen.

Es stellt sich die Frage, woher das Gericht seine Thesen zum Schutz vulnerablen Gruppen durch Impfung und zu geringen Folgen von Nebenwirkung her nimmt. Es folgt ausnahmslos dem Regierungsnarrativ und hat sich als Hüter von Grundrechten abermals disqualifiziert.

Die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes drehen sich im Grabe um.

Deshalb:

Treten Sie zurück, Herr Harbarth !


Dieser Forderung werden wir kritischen Anwälte und Anwältinnen mit einer erneuten Demonstration in Karlsruhe Nachdruck verleihen.

Mein Kanal:
12.2K views09:19
Öffnen / Wie
2022-02-11 12:07:29 Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" ab

Pressemitteilung Nr. 12/2022 vom 11. Februar 2022
Beschluss vom 10. Februar 2022
1 BvR 2649/21

Mit heute veröffentlichtem Beschluß hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) („einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) vorläufig auszusetzen.

Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist.

Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das BVerfG sah vor allem Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären.

Zur Entscheidung

Kommentar: Der erste Senat stellt fest, daß eine Impfung das
"körperliche Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen" kann. Und weiter: "Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen."


Damit verweist das BVerfG die Betroffenen geradezu darauf, sich jetzt nicht impfen zu lassen, sondern abzuwarten. Im Umkehrschluß: wer sich impfen läßt, ist selbst schuld, wenn danach Impfschäden auftreten. Eine zynische Sichtweise.

Weiter geht es mit
Zynismus: "Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Daß die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen", hätten die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt. Dies sei auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich.

"Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen." Mit anderen Worten: wer im März seinen Job verliert, hat eben Pech.
Wirtschaftliche Schäden bis hin zur Existenzgefährdung? Alles erlaubt im Namen der "Pandemie"...

Wieder einmal duckt sich der Senat weg und beantwortet die für alle Bürger entscheidenden Fragen nicht. Klar bleibt aber: wer sich entschieden hat, sich nicht "impfen" zu lassen, tut gut daran, dabei zu bleiben. Da das BVerfG wieder einmal keine Hilfe im Grundrechtsschutz ist, müssen sich die Betroffenen durch Mut und Durchhaltevermögen selbst helfen.

Mitgeteilt von

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Telegram: t.me/RA_Christ
Twitter: Rechtsanwalt Dr. Christ
Gettr: https://gettr.com/user/drchrist

Anwälte für Aufklärung e.V.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen - Spendenkonto:
https://www.paypal.com/paypalme/afaev
IBAN DE22830654080004273567

Folgen Sie uns auch auf:
Instagram: https://www.instagram.com/anwaelte_afa/
Twitter: https://twitter.com/anwaelte_afa
Facebook: https://www.facebook.com/afaev.de
Telegram:www.t.me/anwaelte_fuer_Aufklaerung
28.4K views09:07
Öffnen / Wie