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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles

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Die neuesten Nachrichten 52

2021-11-26 20:05:11 Strafbarkeitslücke nun geschlossen

https://t.me/RASattelmaier

Mit der Verabschiedung des neues Gesetzespaketes am Donnerstag der vorigen Woche sind nun das

„unbefugte“ Ausstellen (also kein Arzt oder approbierte Medizinalperson - § 277 StGB),

das Ausstellen unrichtiger (also inhaltlich falsch durch Arzt oder approbierte Medizinalperson - § 278 StGB) sowie

der Gebrauch (durch den Empfänger - § 279 StGB ) unbefugt ausgestellter oder unrichtiger

Impfnachweise strafbar, wenn dies zur „Täuschung im Rechtsverkehr“ dienen soll.

Dabei ist das bereits in anderen Straftatbestände enthaltene Tatbestandsmerkmal „Zur Täuschung im Rechtsverkehr“ von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt worden. Es reicht bereits das Vorzeigen, um Zugang zu einer Einrichtung wie einem Restaurant oder die Betriebsstätte zu erhalten.

Nicht hierunter dürfte das Gebrauchen im rein privaten Bereich fallen, wenn man also z.B. Menschen in seinem Umfeld „beruhigen“ möchte.

Wer bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24.11.2021) Gebrauch davon abseits von Behörden und Versicherungen gemacht hat, geht vermutlich straffrei aus.

Es gab allerdings in einigen Coronaverordnungen der Länder entsprechende Bußgeldtatbstände.

Bisher sind über 3000 Verfahren wegen „Impfpassfälschungen“ bei den Staatsanwaltschaften anhängig. Die Dunkelziffer scheint jedoch höher zu sein.

(Quelle ntv.de)

Letztlich ist hierzu festzustellen, dass viele bislang vollkommen unbescholtene Bürger auf Grund des extrem hohen gesellschaftlichen und neuerdings auch finanziellen (Angst vor möglichem Arbeitsplatzverlust) Drucks zu Straftätern werden.

Dies kann in einer Strafverhandlung als möglicher Einwand geltend gemacht werden, der im Rahmen einer Einzelfallprüfung zumindest zu einer Strafmilderung oder sogar noch mehr führen könnte.
14.6K views17:05
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2021-11-26 12:58:59 Und täglich grüßt die Virusvariante

https://t.me/RASattelmaier

Es wird wieder in den Panikmodus geschaltet.

Zahlreiche Länder setzen den Flugverkehr aus (Süd)Afrikanischen Ländern aus, da eine weitere Virus-Variante entdeckt wurde.

Deutsche Rückkehrer müssen unabhängig vom Impfstatus in Quarantäne.

(Quelle ntv.de)

Es sei daran erinnert, dass die Pandemie im Frühjahr 2022 als wohl überwunden gelten sollte, falls, ja falls nicht noch eine neue Variante auftreten wird.

"Wenn keine neue Virusvariante auftaucht, gegen die eine Impfung nicht schützt, was sehr unwahrscheinlich ist, dann haben wir die Pandemie im Frühjahr überwunden und können zur Normalität zurückkehren“

(Quelle tagesschau.de)

Kommt da schon die nächste Rechtfertigung für das Versagen der Politik ?

Die Panik wird weiter geschürt und der Blindflug sowie die Traumatisierung der Menschen geht weiter.

So hört das Ganze niemals auf.
19.5K views09:58
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2021-11-26 12:33:09
Es geht um Alles!
Studenten stehen auf
Erlangen, 20. November 2021


Als erste Uni hat Erlangen die "2G"- Pflicht eingeführt und weitere Universitäten in Deutschland werden vermutlich folgen. Das ist eine indirekte Impfpflicht, ein Zwang, sich impfen zu lassen, um damit den Vorlesungsbesuch, die Benutzung der Unibibliothek, die Teilnahme an Seminaren zu ermöglichen. Das ist und bleibt eine unzulässige Zwangsmaßnahme!

Studenten machen da nicht mit und sind am vergangenen Samstag auf die Straße gegangen. Ich war eingeladen und wäre gerne dabei gewesen, denn ich unterstütze die Forderungen der Studenten in vollem Umfang! Leider konnte ich nicht in Erlangen sein, da wir zeitgleich das ZAAVV gegründet haben. Ich fordere freien Zugang für Geimpfte wie Ungeimpfte zu den Universitäten, kein "2G/3G"!

Studenten stehen auf
Entfesselte Kamera

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Mein Telegram Kanal: t.me/RA_Christ
NEU: Folge mir auf Twitter: Rechtsanwalt Dr. Christ
20.4K views09:33
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2021-11-26 12:33:02
Es geht um Alles!

Studenten stehen auf
am 20. November 2021

Nun ist es soweit, die erste Uni in Erlangen hat die 2G Pflicht eingeführt und viele weitere in Deutschland werden folgen. Das ist eine indirekte Impfpflicht! Aber nicht mit uns, da machen wir nicht mit!

https://t.me/Studenten_Stehen_Auf
https://t.me/dominikstapf

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DANKE an ALLE
17.3K views09:33
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2021-11-25 23:40:03
Impfdurchbrüche gemäß RKI-Wochenberichten (Stand: 25.11.2021)

Deutliche Anstiege im 4-Wochen-Durchschnitt. Mittlerweile 71,37% Impfdurchbrüche bei den über 60-Jährigen, 48,38% bei den 18- bis 59-Jährigen.

Läuft...

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html

https://t.me/corona_nachgedacht
9.3K views20:40
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2021-11-25 21:54:52 DIE EPIDEMINOLOGISCHE RELEVANZ DER COVID-19- GEIMPFTEN BEVÖLKERUNG NIMMT ZU

"Es wurde erwartet, dass hohe COVID-19-Impfraten die Übertragung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung reduzieren, indem die Anzahl der möglichen Übertragungsquellen verringert und dadurch die Belastung durch die COVID-19-Krankheit verringert wird. Neuere Daten deuten jedoch darauf hin, dass die epidemiologische Relevanz von COVID-19-geimpften Personen zunimmt."
"In Deutschland wird seit dem 21. Juli 2021 wöchentlich die Rate symptomatischer COVID-19-Fälle bei vollständig Geimpften („Durchbruchsinfektionen“) gemeldet und lag zu diesem Zeitpunkt bei Patienten ab 60 Jahren bei 16,9 % [[2]]. Dieser Anteil steigt von Woche zu Woche und lag am 27. Oktober 2021 bei 58,9 % ( Abbildung 1 ), was die zunehmende Relevanz von Vollgeimpften als mögliche Übertragungsquelle deutlich macht."

https://www.thelancet.com/journals/lanepe/article/PIIS2666-7762(21)00258-1/fulltext

Kommentar: Auch aus dieser Veröffentlichung in der renommierten Fachzeitschrift " The Lancet" wird wieder deutlich, dass die Diskriminierung der Ungeimpften wissenschaftlich keinesfalls haltbar ist. DIESE POLITIK MUSS SOFORT GESTOPPT WERDEN


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20.0K views18:54
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2021-11-24 19:07:00 Schreiben ans Gesundheitsamt mit Fragen zum PCR-Test von unser Kollegin Christiane Ringeisen zur weiteren Verwendung

"Dieses Schreiben habe ich erstellt und gebe es für jeden frei, der sich mit seinem örtlich zuständigen Gesundheitsamt auseinander setzen will und muss. Eine Kopie davon, kann man natürlich auch dem Arbeitgeber, der Berufsgenossenschaft, der Gewerkschaft zur Kenntnisnahme etc. vorlegen.Der Text kann selbstverständlich erweitert werden."

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23.8K viewsedited  16:07
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2021-11-24 13:51:54 ÜBERLASTUNG DER INTENSIVSTATIONEN NICHT WEGEN CORONAPATIENTEN

https://www.epochtimes.de/politik/analyse-politik/datenanalyst-corona-ist-nicht-fuer-ueberlastung-verantwortlich-a3645227.html?telegram=1

Datenanalyst:„Corona ist nicht für Überlastung verantwortlich“

"Am 16. November 2021 wurden 3.280 Corona-Patienten intensivmedizinisch behandelt, über 150 weniger als am gleichen Tag des Vorjahrs. Allerdings gibt es dieses Jahr rund 3.300 Intensivbetten weniger."

Kommentar: Der Datenanalyst Tom Lausen bringt es auf den Punkt. Der permanente Bettenabbau in den Krankenhäusern ist der wahre Grund für Überbelastungen. Um dies zu verheimlichen, wird medial die "Pandemie der Umgeimpften" ausgerufen.
Es handelt sich bei der Überbelastung von Krankenhäusern um politisches Versagen, das nichts mit Corona und der Impfung zu tun hat.


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48.8K viewsedited  10:51
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2021-11-24 12:32:47 Merz fordert „2G“ am Arbeitsplatz

https://t.me/RASattelmaier

Das ist der bisherige Gipfel der Menschenverachtlichkeit

Der CDU-Politiker Merz spricht sich für eine radikale Einführung der 2G-Regelung aus:

So könnten Ungeimpfte dann auch nicht mehr arbeiten, denn „mit konsequenter 2G-Regelung wäre der Zugang zum Betrieb und zur Arbeitsstelle auch nur noch für Geimpfte und Genese möglich – mit allen Konsequenzen“

„Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“


(Quelle: rnd.de)

Eine absolut menschenverachtende Forderung, die alles bisherige in den Schatten stellt. Denn selbst wenn sich nun alle impfen lassen (was derzeit sowieso nicht auf einen Schlag möglich wäre), so müssten diese mindestens 6 Wochen warten, um wieder ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Mit „allen Konsequenzen“ heißt sicherlich auch Lohnausfall. Das birgt größten sozialen Sprengstoff.

Darüber hinaus dürfte es ökonomischer Unsinn sein, Millionen Arbeitnehmer von heute auf morgen aus den Unternehmen zu treiben.

Also:
Was für ein schlimmer, unmenschlicher und absolut populistischer Vorschlag.

Herz Merz gießt im Hinblick auf seine CDU-Kandidatur gesellschaftliches Öl ins Feuer und ist ein Menschenverachter !
3.9K views09:32
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2021-11-24 10:49:50
IMPFPFLICHT ? VERFASSUNGSWIDRIG!


Eine direkte wie auch eine indirekte Impfpflicht wären verfassungswidrig, da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt wäre. Die COV19-Impfstoffe schützen nicht vor Weitergabe des Virus SARS-CoV-2.

Eine Impfpflicht ist auch nicht erforderlich, da das Vorliegen einer epidemischen (Not-)Lage äußerst zweifelhaft ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist lt. gerichtl. Gutachten von Prof. Dr. Schrappe nicht aussagekräftig hinsichtlich des Vorliegens eines Infektionsgeschehens. Impfungen sind nicht erforderlich, da Studien eine bereits vorhandene Immunität der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 in Form von Antikörpern oder T-Zellen belegen. Darüber hinaus ist eine Durchimpfung der Bevölkerung nicht erforderlich, da ein bereits seit 30 J. zugelassenes Medikament (Ivermectin) existiert, mit dem eine COVID-19-Erkrankung wirksam behandelt werden kann.

Schließlich ist eine Impfpflicht auch nicht angemessen, da die COVID-19-Impfstoffe zwölfmal so viele Nebenwirkungen, bleibende Schäden und Todesfälle aufweisen als bei den bisherigen Impfstoffen. Ferner sind die Langzeitwirkungen der COVID-19-Impfstoffe nicht bekannt. Geimpfte sind zudem dem Risiko eines Überschießens des Immunsystems (ADE) ausgesetzt, was nicht selten zum Tod führt.

Der Staat kann darüber hinaus eine Impfpflicht nicht mit dem Schutz des Einzelnen vor einer COVID-19-Erkrankung rechtfertigen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nach Art. 2 Abs. 1 GG reicht so weit, dass dieser sogar etwaig medizinisch notwendige Behandlung ablehnen kann.

Der Staat trägt die Beweislast für die Verhältnismäßigkeit einer angedachten Impfpflicht ebenso wie aller anderen Maßnahmen.

Zum Fachartikel beim Netzwerk der kritischen Staatsanwälte und Richter geht es hier


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