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Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.
Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.
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2021-10-13 04:52:07 Neues aus dem Gerichtssaal #VerbrechengegendieMenschlichkeit #Versammlungsfreiheit

Ob die Angeklagte durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sei, fragt der Richter. „Nein“, antwortet die. Sie könne aber keine tragen, da sie vor Jahren missbraucht worden sei.
Den Richter beeindruckt die Ausführung nicht. „Wenn Sie kein Attest haben, müssen Sie die Maske tragen“, stellt er klar und verweist auf die geltenden Bestimmungen
.“

Was der Journalist wohl nicht weiß: Die geltenden Bestimmungen sehen in § 176 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Öffentlichkeit und Sitzungspolizei auch weiterhin ein Maskierungsverbot für Verfahrensbeteiligte Personen vor.

Wie mittlerweile nicht unüblich, hat das Gericht aber den gesetzlich vorgesehenen Regelfall in sein Gegenteil verkehrt. Im Sitzungssaal waren die Verfahrensbeteiligten zwar bereits mehrfach durch trübe Plastikfolie voneinander abgetrennt. Menschen mit Attest, die also keine Maske tragen konnten, durften der Verhandlung nicht als Zuschauer beiwohnen.

Der Hinweis auf einen Missbrauch in der Vergangenheit, sichtbarer Würgereiz unter der aufgezwungenen Maske, Übergeben auf der Toilette - das war dem Gericht alles nicht Glaubhaftmachung genug dafür, dass die Angeklagte keine Maske tragen konnte.

Was wird ihr eigentlich vorgeworfen?

Sie soll die ca. 20 Teilnehmer einer Versammlung im Januar gefragt haben, ob diese einen [angemeldeten] Aufzug durchführen wollen. Die Stadt hatte den Aufzug verboten und verfügt, dass die Versammlung unter freiem Himmel nur als stationäre Kundgebung stattfinden dürfe - wegen der Ansteckungsgefahr.

Das Verwaltungsgericht hatte damals rechtsfehlerhaft den Eilantrag, den ich für den Veranstalter eingelegt hatte, zu Unrecht abgelehnt, obwohl es in der Begründung schrieb, dass es das Aufzugsverbot für rechtswidrig hielt. Diese Rechtsauffassung lag der Stadt und Polizei also vor.

Zwei Tage danach gab uns der Verwaltungsgerichtshof Recht: Das Aufzugsverbot war rechtswidrig. Seit dem werden die Versammlungsteilnehmer wohl in Ruhe gelassen.

Das alles interessiert die Staatsanwaltschaft aber nicht… Sie möchte weiterhin wegen Aufrufens zu einer vollziehbar verbotenen Versammlung bestrafen.

Fortsetzung folgt.

https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/amtsgericht-karlsruhe-querdenker-richter-angeklagte-verlaesst-saal
@RA_Friede

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2021-10-12 18:52:47
Das ging ja schnell...

Youtube hat vor Gericht eine Klatsche bekommen! Die Löschung der #AllesAufDenTisch-Videos war rechtswidrig!

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/allesaufdentisch-youtube-haette-corona-videos-laut-gericht-nicht-loeschen-duerfe-77931544.bild.html

Bämm.

#fckzensur

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2021-10-12 14:33:41 KARLSRUHE - Durfte der Bundestag den Parteien 25 Millionen Euro pro Jahr mehr genehmigen mit Verweis auf Ausgaben infolge der Digitalisierung? Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob die umstrittene Erhöhung im Jahr 2018 verfassungswidrig und ihre Begründung ausreichend war.

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2021-10-12 14:03:58 KARLSRUHE - Bei der Verhandlung über die staatliche Parteienfinanzierung betritt das Bundesverfassungsgericht nach den Worten von Richter Peter Müller verfassungsrechtliches Neuland.

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2021-10-12 13:13:52 KARLSRUHE - Die staatliche Parteienfinanzierung ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ein Thema von großer öffentlicher Bedeutung.

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2021-10-12 09:13:47 KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag (10.00 Uhr) über eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro.

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2021-10-08 05:34:43 Pressemitteilung: Bayrischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Ausgangssperren waren verfassungswidrig

Stuttgart/07.10.2021
Querdenken-711 Gründer Michael Ballweg begrüßt die erste Hauptsacheentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zu den Corona-Maßnahmen. Der BayVGH hat bestätigt, dass die Maßnahme der Ausgangssperre verfassungswidrig war. Menschen durften ihre Wohnungen nicht oder nur unter sehr begrenzten Umständen verlassen.

https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/bayrischer-vgh-bestaetigt-ausgangssperren-waren-verfassungswidrig/

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2021-10-07 20:49:54 Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge von Bewohnern am Tagebau ab

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2021-10-07 19:43:50 Polens Verfassungsgericht hat Teile des EU-Rechts für verfassungswidrig erklärt.

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2021-10-07 19:43:48 Diese Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel weiter verschärfen.

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