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Neues aus dem Gerichtssaal … #VerbrechengegendieMenschlichkeit | Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

Neues aus dem Gerichtssaal #VerbrechengegendieMenschlichkeit #Versammlungsfreiheit

Ob die Angeklagte durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sei, fragt der Richter. „Nein“, antwortet die. Sie könne aber keine tragen, da sie vor Jahren missbraucht worden sei.
Den Richter beeindruckt die Ausführung nicht. „Wenn Sie kein Attest haben, müssen Sie die Maske tragen“, stellt er klar und verweist auf die geltenden Bestimmungen
.“

Was der Journalist wohl nicht weiß: Die geltenden Bestimmungen sehen in § 176 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Öffentlichkeit und Sitzungspolizei auch weiterhin ein Maskierungsverbot für Verfahrensbeteiligte Personen vor.

Wie mittlerweile nicht unüblich, hat das Gericht aber den gesetzlich vorgesehenen Regelfall in sein Gegenteil verkehrt. Im Sitzungssaal waren die Verfahrensbeteiligten zwar bereits mehrfach durch trübe Plastikfolie voneinander abgetrennt. Menschen mit Attest, die also keine Maske tragen konnten, durften der Verhandlung nicht als Zuschauer beiwohnen.

Der Hinweis auf einen Missbrauch in der Vergangenheit, sichtbarer Würgereiz unter der aufgezwungenen Maske, Übergeben auf der Toilette - das war dem Gericht alles nicht Glaubhaftmachung genug dafür, dass die Angeklagte keine Maske tragen konnte.

Was wird ihr eigentlich vorgeworfen?

Sie soll die ca. 20 Teilnehmer einer Versammlung im Januar gefragt haben, ob diese einen [angemeldeten] Aufzug durchführen wollen. Die Stadt hatte den Aufzug verboten und verfügt, dass die Versammlung unter freiem Himmel nur als stationäre Kundgebung stattfinden dürfe - wegen der Ansteckungsgefahr.

Das Verwaltungsgericht hatte damals rechtsfehlerhaft den Eilantrag, den ich für den Veranstalter eingelegt hatte, zu Unrecht abgelehnt, obwohl es in der Begründung schrieb, dass es das Aufzugsverbot für rechtswidrig hielt. Diese Rechtsauffassung lag der Stadt und Polizei also vor.

Zwei Tage danach gab uns der Verwaltungsgerichtshof Recht: Das Aufzugsverbot war rechtswidrig. Seit dem werden die Versammlungsteilnehmer wohl in Ruhe gelassen.

Das alles interessiert die Staatsanwaltschaft aber nicht… Sie möchte weiterhin wegen Aufrufens zu einer vollziehbar verbotenen Versammlung bestrafen.

Fortsetzung folgt.

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