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Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht

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Kategorien: Darlehen, Steuern und Gesetze
Sprache: Deutsch
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Beschreibung vom Kanal

Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.
Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.
Chatgruppe @Gerichtsbarkeit

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Die neuesten Nachrichten 74

2021-10-13 17:52:19
URTEIL: VIER BZW. FÜNF JAHRE HAFT FÜR LINKSEXTREMISTEN PETZOLDT UND AKPINAR

Paukenschlag in Stuttgart: Die beiden Linksextremisten Petzoldt und Akpinar wurden heute zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr:
https://t.me/Prozessbeobachter/289

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

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2.0K viewsedited  14:52
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2021-10-13 10:55:31 #eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf

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89 viewsedited  07:55
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2021-10-13 10:51:39
Freispruch in Aue: fragwürdige Polizei-Prügel darf zurecht als „kriminell“ benannt werden!

Wieder einmal stand heute Stefan Hartung wegen eines Videos vor Gericht. Diesmal ging es darum, dass er am 2. Mai 2020 eine Aufnahme veröffentlichte, in der zu sehen war, wie am Tag zuvor ein Polizist grundlos und sehr wahrscheinlich rechtswidrig einen Demonstranten schubste und auf ihn einschlug. Dabei ging auch noch ein unbeteiligter Senior zu Boden. Dieses Verhalten bewertete der Demo-Anmelder und Stadtrat Stefan Hartung in der Nachbetrachtung der 1. Mai-Demo als unhaltbare Tat eines „kriminellen Polizisten“.

Zurecht, wie das Amtsgericht Aue – ebenso zurecht – heute in seiner Urteilsbegründung darlegte! Der Richter führte korrekt aus, dass nach gängiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung derartige Meinungskundgaben durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt sind hier nur ein Freispruch in Betracht kommen kann.

FREIE SACHSEN im Erzgebirgskreis: https://t.me/freie_erzgebirger

Herleit.
https://t.me/Prozessbeobachter/284
146 viewsedited  07:51
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2021-10-13 10:51:08
1. Mai 2020 in Aue: Prügelnder Polizist oder darüber berichtender Kreisrat - wer landet am Ende vor Gericht?

Schaut euch das Video an (die Antwort auf die Frage könnt ihr euch wahrscheinlich schon denken): So läuft es in einem Land, in dem Staatsanwaltschaften der Politik weisungsgebunden sind.

Umso erfreulicher ist es, dass viele mutige Menschen diesem Wahnsinn Tag für Tag Widerstand leisten und sich mit allen Mitteln, auch juristisch, dagegen wehren!

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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Ausgang
https://t.me/Prozessbeobachter/285

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13.9K viewsedited  07:51
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2021-10-13 10:49:57 „Urteil verdeutlicht eine offenkundige Gewaltenteilungslücke in Pandemie und Krise“

In Telegramgruppen und Demos meinen viele, dass Politiker wegen unrechtmäßiger Handlungen ins Gefängnis gehen würden, doch haben sie unser Rechtsystem überhaupt verstanden? Haben Söder und Co. sich mit ihren strengen Corona-Maßnahmen wegen einer Freiheitsberaubung strafbar gemacht?

Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern gelten nun amtlich als "unverhältnismäßig", doch die Staatsregierung zeigt sich von dieser völlig Gerichtsentscheidung unbeeindruckt.
Sie haben nichts zu befürchten.

Folgt uns auf
@huerdenflug
@elefant007
@Team_Info_Kanal_Berlin

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83 viewsedited  07:49
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2021-10-13 10:43:50
3G-REGELN AN HOCHSCHULEN
Nach Studenten-Klage:
Land muss reagieren!

Quelle: SWR Aktuell
Beitrag vom 12.10.2021

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2021-10-13 07:03:37 KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht setzt am Mittwoch (10.00 Uhr) seine Verhandlung über eine umstrittene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um jährlich 25 Millionen Euro fort.

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63 viewsedited  04:03
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2021-10-13 07:03:36 Zwei Tage lang erörtert das Bundesverfassungsgericht die komplexen Regeln der Parteienfinanzierung.

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60 viewsedited  04:03
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2021-10-13 06:50:40 „Urteil verdeutlicht eine offenkundige Gewaltenteilungslücke in Pandemie und Krise“

In Telegramgruppen und Demos meinen viele, dass Politiker wegen unrechtmäßiger Handlungen ins Gefängnis gehen würden, doch haben sie unser Rechtsystem überhaupt verstanden? Haben Söder und Co. sich mit ihren strengen Corona-Maßnahmen wegen einer Freiheitsberaubung strafbar gemacht?

Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern gelten nun amtlich als "unverhältnismäßig", doch die Staatsregierung zeigt sich von dieser völlig Gerichtsentscheidung unbeeindruckt.
Sie haben nichts zu befürchten.

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@huerdenflug
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682 viewsedited  03:50
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2021-10-13 06:50:26 #eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf

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