2022-06-11 10:20:30
Alle News aus dem Ressort FürthFürth: Wo das Baden in der Rednitz jetzt erlaubt ist - und wo nicht
Fürth - Lange war es verboten, in der Rednitz zu schwimmen – gingen die Fürtherinnen und Fürther dennoch ins Wasser, drückte die Stadt Fürth ein Auge zu und duldete es. Nun aber ist es erlaubt, in Teilen der Rednitz auf eigene Gefahr zu schwimmen – eine entsprechende Verordnung hat der Stadtrat verabschiedet. Eigentlich hätte das schon früher passieren können, aber man wartete noch darauf, dass das Landratsamt die Zustimmung erteilt, das geltende Badeverbot aufzuheben. Diese Erlaubnis wurde jüngst gegeben, unter Auflagen.Schwankende WasserqualitätSo fordert das Gesundheitsamt in erster Linie von der Stadt, Bürger auf die schwankende Wasserqualität hinzuweisen, so dass insbesondere auch vulnerable Gruppen ein etwaiges Gesundheitsrisiko einschätzen können – die Wasserqualität ist zwar bei trockenem Wetter gut, bei stärkerem Regen aber nimmt die Keimbelastung in der Rednitz deutlich zu. Genauere Infos gibt es unter www.fuerth.de/baden-rednitz.Das generelle Badeverbot gilt nur noch bei Hochwasser. Wer aber meint, er dürfte bei gutem Wetter nach Belieben in den Fluss springen, irrt. Denn die neue „Verordnung zur Regelung des Gemeindegebrauchs der Rednitz im Stadtgebiet Fürth“ sieht an der Uferpromenade zwei Ausnahmen vor, an denen auch künftig nicht gebadet werden darf.Zum einen den Abschnitt zwischen Interkulturellem Garten und Maxbrücke; dort kann es für Schwimmer gefährlich werden, da im Bereich der Stauanlage Foerstermühle immer wieder Strudel und starke Strömungen auftreten. Zum anderen jenen zwischen Siebenbogenbrücke und Badstraße 8, in dem sich auch der beliebte Grillplatz und verschiedene Freizeitanlagen befinden.OB bedauert erneutes BadeverbotDass gerade an jener Stelle, an der die Bürger bislang schon gern schwimmen, das Badeverbot erneuert wird, bedauerte Oberbürgermeister Thomas Jung zuletzt in der Stadtratssitzung. „Es war immer mein Wunsch, dass das Schwimmen in der Rednitz legalisiert wird. Nun legalisieren wir es, verbieten es aber genau dort, wo die Leute schwimmen.“ Zumal: Die Begründung, die dafür in der Beschlussvorlage genannt werde, habe ihn nicht überzeugt.Tatsächlich führt die Verwaltung insbesondere den Lärmschutz an. „Es gibt heute schon Konflikte mit Anwohnern“, erklärte Rechtsreferent Mathias Kreitinger. Ohne Badeverbot, so befürchtete er, würden zu Grillenden noch Badegäste kommen und eine Freibadatmosphäre entstehen, die die Lärmproblematik verschärft. Das wolle man vermeiden.Stellenweise spielen aber auch Sicherheitsgründe eine Rolle. Denn im Umfeld des Badstegs befinden sich alte Betonquader im Flussbett, die nicht ohne Weiteres zu entfernen sind, sagt Jürgen Tölk, Leiter des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, im Gespräch mit den FN.Wassertiefe nimmt rasch zuZudem gebe es eine Spundwand, die entlang des Ufers verläuft, mit Holzbohlen, die senkrecht nach oben stehen, aber im trüben Wasser nicht ohne Weiteres zu sehen sind; und unmittelbar nach dieser Wand nehme auch noch die Wassertiefe rasch zu. Mit alledem rechne man als Schwimmer nicht. Kurzum: Eine Flussbettsäuberung ist zwar angedacht, derzeit aber gibt es aus Verwaltungssicht Gefahren, die Badebetrieb nicht sinnvoll erscheinen lassen.In der Gesamtschau lenkten der OB, aber auch viele Ratsmitglieder unterschiedlicher Couleur ein, die es lieber gesehen hätten, wenn man kein neues Badeverbot hätte aussprechen müssen – der Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig angenommen. Wie geht es nun weiter? Wird das neue Badeverbot – anders als das alte – tatsächlich durchgesetzt?Bußgeld bis 5000 EuroRein rechtlich könnte ja bei Verstößen im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe bis 5000 Euro drohen. „In diesem Sommer beobachten wir und sammeln Erfahrungen“, sagt Tölk. Werden Verstöße gegen das Badeverbot festgestellt, will man „mit Augenmaß und Umsich[...]
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