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Björn Höcke

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Beschreibung vom Kanal

Dies ist der offizielle Kanal von Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

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Die neuesten Nachrichten 59

2021-12-06 16:25:42 ​​ Die Jugend steht auf! SAMSTAG • 15 UHR • BERLIN

Den Regierenden geht es längst nicht mehr um das Wohl unserer Gesundheit. Es geht ihnen um Macht. Wenn der zukünftige Bundeskanzler Olaf Scholz sagt, für ihn gebe es keine roten Linien mehr, überschreitet die Politik endgültig ihre Kompetenzen.

Der Souverän, das ist nicht der Bundestag, nicht der auf Linie gebrachte Ethikrat, das sind nicht die Virologen, Journalisten und Pharmakonzerne – und schon gar nicht ein Verfassungsrichter, der mit der Kanzlerin gern mal zu Mittag isst.

Der Souverän ist das Volk. Das sind Wir – das seid Ihr!

Seit zwei Jahren ist die regierende Politik planlos. Die Pflegekräfte leiden. Die Wirtschaft leidet. Die Jugend leidet. Nun will man Teile des Volkes endgültig brechen: Impfpflicht, Bußgelder, Beugehaft, alle sechs Monate boostern?

Aber nicht mit uns: Es reicht!

Schließt euch unserem friedlichen Protest an:

11. Dezember 2021, 15:00 Uhr

Berlin (der genaue Ort der Demonstration wird kurzfristig bekanntgegeben!)

Teilt unseren Aufruf!
https://t.me/ImpfstreikDE
3.6K views13:25
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2021-12-05 15:20:58
In Dresden gehen Bürger und Aktivisten seit nun schon sieben Jahren(!) jeden Montag für Montag auf die Straße.

Für unsere Freunde von #AUF1 haben wir ein #Feature über #PEGIDA gedreht.

Anschauen und verbreiten: https://auf1.tv/nachrichten-auf1/pegida-vorbild-fuer-patriotische-buergerbewegungen

Dieser Film erscheint zuerst bei #AUF1, unterstützt diesen ersten alternativen Sender! In einigen Wochen werden wir noch eine »Filmkunstkollektiv-Version« veröffentlichen. Ihr wisst, was das heißt: Ultrabreites Breitbild in 4K, Grain, Grain und noch mehr Grain.
6.6K views12:20
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2021-12-04 23:59:50
COTTBUS LÄSST SICH NICHT SPALTEN! WIR STEHEN ZUSAMMEN!

Nein zum Impfzwang. Weg mit den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung!
6.1K views20:59
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2021-12-03 13:59:13 Tatsächlich haben schon die ersten die Heimreise angetreten. Nur an Schutz waren sie offensichtlich nicht interessiert, den hätten sie in Weißrußland bekommen. Aber wer in der Heimat über 5000 Euro bezahlt hat, um ein Touristenvisum für Europa zu bekommen, gibt sich nicht mit einem Aufenthalt in Osteuropa zufrieden. [4] Angeblich sind viele der Rückkehrer inzwischen wieder mittellos in ihren Heimatländern gestrandet. Allerdings wissen wir aus unseren Erfahrungen von anderen Einwanderungsrouten, wie etwa der über das Mittelmeer, daß dies nicht die Aufgabe der Migrationspläne bedeuten muß. Viele Familien werden weiterhin versuchen, ihre Söhne nach Deutschland zu schicken, denn sie wissen: Hier ist die Aufnahmebereitschaft groß, egal, wie hoch die sozialen und gesellschaftlichen Belastungen für die deutsche Bevölkerung geworden sind. Auch wenn die Ära von »Mama Merkel« – der Ikone der Einwanderungswilligen – offiziell beendet ist, können wir auch von der sich neu bildenden Bundesregierung keine Verbesserung der Lage erwarten. Im Gegenteil: Rot-Grün wird die Türen noch weiter für illegale Einwanderung öffnen und der »kleine« Koalitionspartner FDP seine Pläne zu deren Eindämmung rasch über Bord werfen. [5]

Dem entschlossenen Handeln der Polen haben wir es zu verdanken, dass wir diesmal von einem neuen 2015 verschont geblieben sind. Allerdings wird nur ein entschiedener Zusammenhalt der Europäer bei der Sicherung der Außengrenzen auch in Zukunft weitere Einwanderungswellen verhindern. Sonst heißt es auch weiterhin: Traumziel Deutschland mit Vollversorgung. Niemand hat ein Anrecht darauf, in andere Länder zu reisen und sich von der dortigen Bevölkerung rundumversorgen zu lassen.

[1] https://www.schwaebische.de/ueberregional/politik_artikel,-sehnsuchtsort-deutschland-krisen-treiben-menschen-zur-flucht-_arid,11440879.html

[2] https://www.dw.com/de/leistungen-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlinge-im-eu-vergleich/a-44287802

[3] https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-12/fluechtlinge-belarus-eu-asylregeln-aufhebung

[4] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/auf-facebook-werben-schleuser-fuer-flucht-ueber-belarus-17661833.html (Hinter der Bezahlschranke, das Entscheidende steht im ersten Absatz)

[5] https://www.dw.com/de/ampelkoalition-einwanderung-wird-leichter-gemacht/a-59946490
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2021-12-03 13:59:13 Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten »Bundesnotbremse« zeigt sich immer deutlicher, daß die Gewaltenteilung als konstitutives Element der Rechtsstaatlichkeit unter die Räder zu kommen droht. Mit der Gewaltenteilung fällt der Rechtsstaat, fällt die Freiheit. Mit seiner Corona-Politik erstrebt das Establishment offenkundig chinesische Verhältnisse und gefährdet ganz konkret und unmittelbar unsere Freiheit. Langfristig ist die Freiheit des deutschen Volkes vor allen Dingen durch millionenfache illegale Einwanderung bedroht. Denn ein Volk, das zur Minderheit im eigenen Land geworden ist, hat seine Freiheit unwiederbringlich verloren.

Auch unter diesem Aspekt haben wir Polen in diesen Tagen viel zu verdanken – das entschiedene Durchgreifen an der Grenze zu Weißrußland hat Deutschland vor einem neuerlichen Ansturm von illegalen Migranten bewahrt. Deutschland – das ist vor allem für junge Männer aus dem Nahen Osten nach wie vor der »Sehnsuchtsort«, an dem sie sich ein besseres Leben, oder – besser gesagt – Rundumversorgung erhoffen. Von Perspektivlosigkeit in den Heimatländern ist die Rede, wenn unsere regierungsnahen Medien über sogenannte »Fluchtgründe« sprechen, von Arbeitslosigkeit und schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen. [1] Mit derlei mitleiderregenden Schilderungen soll die deutsche Bevölkerung auf die Aufnahme weiterer illegaler Migranten vorbereitet werden. Unbeabsichtigt bestätigen die Medien mit dieser Schilderung aber vor allem eins: Deutschland ist allein deshalb attraktiv für die Einwanderer, weil hier die im europäischen Vergleich höchsten Sozialleistungen gezahlt werden [2]. Vor allem, wer außerhalb staatlicher Unterkünfte untergebracht ist, bekommt bares Geld auf die Hand – das ist ein unwiderstehlicher Anreiz, sich auf den Weg ins »gelobte Land« Deutschland zu machen. Von hier aus wird dann die Familie zu Hause gleich mitversorgt, zulasten unseres Sozialsystems und der Steuerzahler. Während Migranten in anderen europäischen Ländern nur ein Taschengeld erhalten, werden sie in Deutschland gemäß des Sozialhilfesatzes versorgt, sobald sie eine eigene Wohnung bezogen haben.
Was aber ist mit der Gefahr durch Verfolgung und Krieg, die weiterhin als Fluchtgründe genannt werden? Man könnte annehmen, ein Mensch, der vor einem Krieg geflohen ist, wäre zufrieden damit, sich an einem sicheren Ort zu befinden, an dem er mit Unterkunft und Sachleistungen versorgt wird.

Mitnichten: Dieses Narrativ bricht mit den Ereignissen an der polnisch-weißrussischen Grenze nun endgültig in sich zusammen, denn die EU zeigt sich diesmal unbeeindruckt von der angeblichen »Flüchtlingskrise«, wohl auch, um sich durch den weißrussischen Präsidenten Lukaschenko nicht länger erpressbar zu machen. [3] Die polnische Grenzsicherung erweist sich zudem als effektiv und undurchlässig, darüber hinaus bot der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki schon vor zehn Tagen finanzielle Hilfe bei der Rückführung von Migranten an: »Wir sind jeden Moment in der Lage, die Rückkehr der Migranten in ihre Herkunftsländer zu finanzieren, wir haben auch eine Menge diplomatischer Aktivitäten im Irak und in anderen Ländern des Nahen Ostens entwickelt«, erklärte er bei einem Treffen mit der Ministerpräsidentin Estlands, Kaja Kallas Ende November. Aktueller entschied nun die EU in einem Anflug von Vernunft: Asyl darf nur in Weißrußland, Polen, Lettland und Litauen beantragt werden. Damit ist nicht nur ein Strich durch Lukaschenkos Rechnung gemacht, auch die illegalen Migranten sind von ihrem Traumziel Deutschland abgeschnitten.
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2021-12-03 13:59:07
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2021-12-02 15:33:31 Rein juristisch gesehen mag die Urteilsfindung korrekt verlaufen sein, die Diskussion darüber hat unter Verfassungsrechtlern bereits begonnen. Allerdings ging das Bundesverfassungsgericht dabei von der Grundlage aus, es habe tatsächlich eine existentielle gesundheitliche Bedrohung der deutschen Bevölkerung existiert. Diese Einschätzung basierte unter anderem auf den vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten, dessen Unabhängigkeit aufgrund seiner engen Verflechtung mit Regierungsbehörden ebenfalls nicht eindeutig gegeben ist. Auch wurde nicht die Frage nach der tatsächlichen Relevanz der festgelegten Grenzwerte für das Inkrafttreten der Beschränkungen gestellt, sondern diese als gegeben hingenommen: Eine Inzidenz von 100 etwa bedeutet nichts anderes, als daß 0,1 Prozent der getesteten Bevölkerung ein Corona-positives Ergebnis erhalten hatten. Wie wir aber inzwischen wissen, bedeutet das weder, daß die positiv getesteten Personen tatsächlich Symptome zeigen, noch daß sie das Virus auf andere übertragen können. Bekanntlich weisen die gängigen Tests nur Virusfragmente im Körper nach und sagen nichts über die Aktivität derselben aus. [4] Nur genauere Laboruntersuchungen ergeben, ob die Viruslast im Körper hoch genug ist, um den »Infizierten« auch infektiös zu machen. Um ein möglichst beängstigendes Szenario zu entwerfen, verzichtete die Bundesregierung zudem darauf, aus den bestehenden Daten weitere Erkenntnisse etwa über besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen abzuleiten, die gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ermöglicht hätten, ohne nach dem Gießkannenprinzip die Gesamtbevölkerung ihrer Rechte zu berauben. Ein Interesse daran, Verbreitungswege genauer zu untersuchen, bestand ebenfalls nicht, sonst wäre uns die Maskenpflicht im Freien schon seit Monaten erspart geblieben, als führende Aerosolexperten ihre Forschungsberichte vorlegten [5]. Nicht eingeleitet wurden hingegen Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung auf den Intensivstationen, im Gegenteil, man schaute tatenlos zu, wie der Bettenbestand weiter verringert wurde und das Pflegepersonal vergrault. All das ist in der Lageeinschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt.

Darf man dahinter eine Methode vermuten? Wenn das Bundesverfassungsgericht so kritiklos der Darstellung regierungsnaher Behörden und der Bundesregierung selbst folgt, dann ist Skepsis angebracht. Sicherlich kann man von den Richtern keine medizinische Expertise erwarten, allerdings jedoch das Be-streben, sich diese bei unabhängigen Experten einzuholen. In der letzten Konsequenz bedeutet das die Entlassung der Bundesregierung aus jeder Nachweispflicht für die Existenz einer bestehenden Notlage. Das wird auch in Zukunft von Bedeutung sein: Zwar ist ein Ende der Corona-Maßnahmen noch nicht in Sicht – aber die nächste Krise kommt bestimmt. Ob Klimawandel oder Energiewende – die künftige Bundesregierung weiß jetzt, daß sie bei Zwangsmaßnahmen kaum noch Widerstand vom obersten Gericht zu befürchten hat.

[1] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-nickt-merkels-bundeslockdown-ab/

[2] https://www.anwalt24.de/fachartikel/kaufrecht/54573

[3] https://www.focus.de/politik/deutschland/vor-prozess-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-zum-essen-spaeter-sollen-diese-ueber-sie-urteilen_id_13485292.html

[4] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article230407507/Ct-Wert-Wir-muessen-die-Ergebnisse-der-PCR-Tests-genauer-auswerten.html

[5] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-aerosol-forscher-ansteckungen-brief-merkel-100.html
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2021-12-02 15:33:31 Wer schützt uns noch vor den Beschützern? Können wir noch sicher von einer gewährleisteten Gewaltenteilung in Deutschland ausgehen? Seit dem »Klimaurteil« ahnten wir es, nun dürfen wir uns wohl endgültig von der Vorstellung verabschieden, das oberste Gericht unseres Landes stünde noch als Schutzwall zwischen der Bundesregierung und unseren Grundrechten. Was bisher durch die Verzögerungstaktik bei wichtigen Urteilen nur erahnt werden konnte, wird nun zur Gewißheit: Das Bundesverfassungsgericht scheut nicht davor zurück, den Regierenden einen Blankoscheck für Willkür auszustellen. [1]

Am Dienstag, den 30. November 2021 erklärte dieses Bundesverfassungsgericht die »Bundesnotbremse«, gegen die immerhin rund 900 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren, als mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ging hierbei um den sogenannten »Osterlockdown«, der von April bis Juni 2021 erhebliche Grundrechtseinschränkungen bedeutete: Ab einer Inzidenz von 100 wurden unter anderem Schulen und Freizeiteinrichtungen geschlossen, nächtliche Ausgangssperren verhängt und Kontaktverbote erlassen. Zwar bezieht sich das Urteil vordergründig auf eine am 30. Juni beendete »Notlage«, aber es bereitet den juristischen Boden für zukünftige Freiheitseinschränkungen. Die sehr allgemein gehaltene Begründung lässt auch der neu gewählten Bundesregierung einen breiten Spielraum für die Aufhebung der Bürgerrechte: »Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Gesetzeszwecke. Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.«

Es scheint, als hätte der letzte Garant der Gewaltenteilung in Deutschland nun endgültig seine unabhängige Stellung aufgegeben und sich ganz auf die Seite der noch im Amt befindlichen Kanzlerin Angela Merkel und ihres Gesundheitsministers Jens Spahn geschlagen, indem rückwirkend der Segen für in der Geschichte unserer Republik beispiellose Grundrechtsbeschränkungen erteilt wurde. Die Sorge, das Bundesverfassungsgericht könne nicht mehr neutral agieren, ist bekanntlich durchaus begründet: Mit Stephan Harbarth sitzt dem Gericht immerhin ein langjähriger politischer Weggefährte Merkels vor, ein CDU-Mitglied und ehemaliger Bundestagsabgeordneter, dessen hohe Nebeneinkünfte ihn schon damals der Kritik aussetzten. [2] Unvergessen ist auch das gemeinsame »dienstliche« Abendessen der Verfassungsrichter mit der Kanzlerin, kurz bevor sie über die Rechtmäßigkeit ihrer Einmischung in die Thüringer Ministerpräsidentenwahl im Frühjahr 2020 zu entscheiden hatten. [3] Als illegal kann dieses Treffen nicht bezeichnet werden – aber, dem allgemeinen Verständnis dafür, was recht und billig ist, folgend, wirft es durchaus einige Fragen auf. Man darf sich zurecht wundern, ob der Schutz unserer Grundrechte noch in guten Händen liegt, wenn deren Beschützer einen derart trauten Umgang mit jenen pflegen, welche sie uns potentiell entziehen können.
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2021-12-02 15:33:26
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2021-11-28 14:07:51
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