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Björn Höcke

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Beschreibung vom Kanal

Dies ist der offizielle Kanal von Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

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Die neuesten Nachrichten 60

2021-11-26 15:36:00
4.8K views12:36
Öffnen / Wie
2021-11-24 18:23:43 Wenn ich Immunitätsaufhebung höre, kann ich mittlerweile kaum mehr tun, als müde zu lächeln.

Was soll ich zu einem Immunitätsrecht sagen, das den Rechteträger nicht schützt, sondern ihm offenkundig schadet? Denn regelmäßig wird die Immunitätsaufhebung von den Medien mit großem Tamtam begleitet und der unbedarfte Mitbürger verwechselt diese nicht selten mit einem Schuldspruch.

Das historische Immunitätsrecht war demgegenüber tatsächlich eine gute Sache, denn die Abgeordneten der neu entstandenen Volksvertretungen im 19. Jahrhundert wurden von den obrigkeitsstaatlichen Regierungen immer wieder mit unlauteren Mitteln attackiert und in ihrer Arbeit behindert.

Im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder ist die Immunität gerade für Oppositionspolitiker sinnlos geworden, denn die regierungsbildende Mehrheit stellt auch jene im Justizausschuß des Landtages, der mit einfacher Mehrheit über die Aufhebung der Immunität entscheidet. In Thüringen haben wir zwar gegenwärtig eine Minderheitsregierung, aber die CDU als »verlässlicher Partner« (Bodo Ramelow) der umbenannten SED wird sich nicht verwehren, wenn es gegen die AfD geht.

Im konkreten Fall bietet mal wieder der sogenannte »Volksverhetzungsparagraph« dem Establishment die Gelegenheit, gemeinsam gegen mich vorzugehen. Über diesen Paragraphen sind schon ganze Bücher geschrieben worden, denn er gilt als Sonderrecht, das grundsätzlich nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen ist. Der ursprünglich 1871 entstandene Paragraph 130 war in seiner Kürze – bedenkt man die Spaltung der Gesellschaft durch das Corona-Regiment – recht aktuell:

»Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.«

Zu einem weit auslegbaren »Gummiparagraphen« wurde er erst ab 1960, als allerlei neue Straftatbestände in ihn aufgenommen wurden, die ihn leicht auf jeden kritisch denkenden Bürger anwendbar machen. Im Rechtsstaat gilt allerdings noch immer gleiches Recht für alle Staatsbürger, jedoch die aktuelle Rechtsprechung weicht immer häufiger davon ab: Wenn ich als deutscher Paßinhaber mit türkischen Wurzeln am Ende einer in Deutschland gehaltenen Rede emphatisch ausrufe »alles für unsere Heimat, alles für Anatolien, alles für die Türkei«, dann ist das aus dem Blickwinkel des linken Establishments selbstverständlich keine Volksverhetzung. Genauso wie es keine Volksverhetzung ist, uns Deutsche in Deutschland als »Köterrasse« zu bezeichnen.

Wenn ich aber im Wahlkampfeinsatz in Sachsen-Anhalt eine Rede - unter indirekter Bezugnahme auf den Wahlkampfslogan der dortigen Parteifreunde - mit dem rhetorischen Dreiklang »alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland« schließe, dann könnte das Volksverhetzung sein, so die Vermutung der Staatsanwaltschaft, die jetzt die Aufhebung meiner Immunität beim Thüringer Landtag beantragt hat. Daß mich ein antideutscher Grüner wegen dieser Passage angezeigt hat, verwundert mich nicht – der Selbsthaß treibt wundersame Blüten. Daß aber eine Staatsanwaltschaft, die generell als chronisch überlastet gilt und in diesem Land mit seiner erodierenden Sicherheitslage viel Sinnvolles tun könnte, wertvolle Arbeitszeit in sogenannten Vorermittlungen verbrät, ist ärgerlich.

Was bleibt als Resümee?

1. Das Immunitätsrecht muß dringend reformiert werden.

2. Die Staatsanwaltschaften müssen unabhängig arbeiten dürfen. Ihre Weisungsgebundenheit muß beendet werden.

3. Was in anderen Ländern als Patriotismus bezeichnet wird, heißt in Deutschland nicht selten Volksverhetzung. Die Deutschen müssen sich gut überlegen, wie lange sie sich noch am Nasenring durch die Manege führen lassen wollen, denn aus der Manege geht es auf die Schlachtbank.

Mehrfach wurde meine Immunität bereits aufgehoben, mehrfach wegen des Verdachts auf angebliche Volksverhetzung. In einem Land, das Kopf steht, kommt man als Patriot daran wohl nicht vorbei.
4.0K views15:23
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2021-11-24 18:23:27
3.2K views15:23
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2021-11-23 19:54:49 https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=Af3lGs48r9I&fbclid=IwAR0vDZ3wAlI2vHXxjpPrdmXBGjPeEDGBTPX7Jprcf4Fc8GSk79Q6trNvvag
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2021-11-22 10:04:16
Der struwwelige Klabauterkarl und seine Freunde

Es steh'n in diesem Büchlein hier
Sechs Märlein mit schöner Bilderzier:
Vom bitterbösen Söderich,
Und wie er um den »Lockdown« schlich;
Vom kohlpechschwarzen Kretschmer dann;
Vom wilden Wilfried Kretschemann,
Wie er sein Land zum Impfen zwang;
Vom Lobbyisten-Raffzahn Spahn;
Dann wie’s dem Bodo-Kaspar ging;
Wie Impfkritiker der Schneider fing;
Und endlich auf dem letzten Bild
Vom Struwwel-Karlchen, wüst und wild.
Das alles — fein gemalt — beschreibt
Wie man das Land in Willkür treibt.
14.1K views07:04
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2021-11-20 19:06:36 Bayern verhängte soeben den Lockdown über Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 1000. Österreich schickt seine Bürger am kommenden Montag in den Lockdown - ob geimpft oder ungeimpft. Außerdem hat die Regierung unseres Nachbarlandes eine generelle Impfpflicht ab Februar 2022 angekündigt.

Dies alles geschieht, ohne daß die überstürzte Impfung gegen eine herbeigeredete Pandemie in Frage gestellt würde. Deshalb unbedingt anschauen: Ellen Kositzas neue Video-Rezension über Beate Bahners Buch "Corona-Impfung".



5.1K views16:06
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2021-11-19 17:36:51 Mit massiv beworbenen Schaubildern mischt sich das zwangsfinanzierte WDR-»Wissenschafts«-Format in den sozialen Netzwerken in die politische Impfdebatte ein. Weit verbreitete Kritik an Regierungsmaßnahmen soll so auf vermeintlich »sachliche« Weise widerlegt werden. Oft wirken die Beiträge auch auf dem ersten Blick überzeugend — bis man genauer hinschaut.

Beispielsweise soll in einem Beitrag vom 16.11. erklärt werden, warum die 2G-Regel effektiver sei als die 3G-Regel. [1]

Grundlage für das »Argument« ist die Annahme, daß ein infizierter Geimpfter bis zu 65 % weniger Menschen ansteckt. Im Kleingedruckten findet man die Einschränkung, daß dieser Wert vom jeweiligen Impfstoff abhängt. Selbstverständlich verwendet man den für die gewünschte Botschaft günstigsten Wert und keine Aufschlüsselung gemäß der tatsächlichen Verbreitung der Impfstoffe.

Aber während dieses Detail noch als Erbsenzählerei abgetan wird, ist die visuelle Botschaft um so eindringlicher: Die Ansteckung eines infizierten Geimpften bei der 2G-Regelung wird dem angeblichen Effekt bei der 3G-Regelung gegenübergestellt. Allerdings wird für die Graphik nicht der Musterfall eines Geimpften, Genesenen oder Getesteten dargestellt, sondern ein infizierter Ungeimpfter.

Das Manipulative daran fällt vielen gar nicht auf. Dabei spielt ein infizierter Ungeimpfter in dem Vergleich der beiden Zugangsregelungen gar keine Rolle, denn der wäre schließlich nach der 3G-Regel ausgeschlossen — vorausgesetzt, die Testergebnisse sind zutreffend. Hier werden also sprichwörtlich Äpfel mit Birnen verglichen und es sieht auf dem ersten Blick so aus, als sei die 2G-Regelung dreimal sicherer.

Das Gegenteil ist der Fall: Erst wenn alle Teilnehmer einer Veranstaltung getestet sind, besteht nach jetziger Lage eine gewisse Sicherheit. Die 2G-Regelung führt dagegen zu einer Scheinsicherheit und stellt damit sogar eine größere Gefährdung dar.

— — —

[1] https://www.facebook.com/quarks.de/photos/10165618813845564/
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2021-11-19 17:36:22
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2021-11-18 20:09:29 Meine Rede zur Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag »Keine weitere Spaltung der Thüringer Gesellschaft durch die Corona-Maßnahmenpolitik!«



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2021-11-17 16:04:27
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