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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten | Björn Höcke

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten »Bundesnotbremse« zeigt sich immer deutlicher, daß die Gewaltenteilung als konstitutives Element der Rechtsstaatlichkeit unter die Räder zu kommen droht. Mit der Gewaltenteilung fällt der Rechtsstaat, fällt die Freiheit. Mit seiner Corona-Politik erstrebt das Establishment offenkundig chinesische Verhältnisse und gefährdet ganz konkret und unmittelbar unsere Freiheit. Langfristig ist die Freiheit des deutschen Volkes vor allen Dingen durch millionenfache illegale Einwanderung bedroht. Denn ein Volk, das zur Minderheit im eigenen Land geworden ist, hat seine Freiheit unwiederbringlich verloren.

Auch unter diesem Aspekt haben wir Polen in diesen Tagen viel zu verdanken – das entschiedene Durchgreifen an der Grenze zu Weißrußland hat Deutschland vor einem neuerlichen Ansturm von illegalen Migranten bewahrt. Deutschland – das ist vor allem für junge Männer aus dem Nahen Osten nach wie vor der »Sehnsuchtsort«, an dem sie sich ein besseres Leben, oder – besser gesagt – Rundumversorgung erhoffen. Von Perspektivlosigkeit in den Heimatländern ist die Rede, wenn unsere regierungsnahen Medien über sogenannte »Fluchtgründe« sprechen, von Arbeitslosigkeit und schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen. [1] Mit derlei mitleiderregenden Schilderungen soll die deutsche Bevölkerung auf die Aufnahme weiterer illegaler Migranten vorbereitet werden. Unbeabsichtigt bestätigen die Medien mit dieser Schilderung aber vor allem eins: Deutschland ist allein deshalb attraktiv für die Einwanderer, weil hier die im europäischen Vergleich höchsten Sozialleistungen gezahlt werden [2]. Vor allem, wer außerhalb staatlicher Unterkünfte untergebracht ist, bekommt bares Geld auf die Hand – das ist ein unwiderstehlicher Anreiz, sich auf den Weg ins »gelobte Land« Deutschland zu machen. Von hier aus wird dann die Familie zu Hause gleich mitversorgt, zulasten unseres Sozialsystems und der Steuerzahler. Während Migranten in anderen europäischen Ländern nur ein Taschengeld erhalten, werden sie in Deutschland gemäß des Sozialhilfesatzes versorgt, sobald sie eine eigene Wohnung bezogen haben.
Was aber ist mit der Gefahr durch Verfolgung und Krieg, die weiterhin als Fluchtgründe genannt werden? Man könnte annehmen, ein Mensch, der vor einem Krieg geflohen ist, wäre zufrieden damit, sich an einem sicheren Ort zu befinden, an dem er mit Unterkunft und Sachleistungen versorgt wird.

Mitnichten: Dieses Narrativ bricht mit den Ereignissen an der polnisch-weißrussischen Grenze nun endgültig in sich zusammen, denn die EU zeigt sich diesmal unbeeindruckt von der angeblichen »Flüchtlingskrise«, wohl auch, um sich durch den weißrussischen Präsidenten Lukaschenko nicht länger erpressbar zu machen. [3] Die polnische Grenzsicherung erweist sich zudem als effektiv und undurchlässig, darüber hinaus bot der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki schon vor zehn Tagen finanzielle Hilfe bei der Rückführung von Migranten an: »Wir sind jeden Moment in der Lage, die Rückkehr der Migranten in ihre Herkunftsländer zu finanzieren, wir haben auch eine Menge diplomatischer Aktivitäten im Irak und in anderen Ländern des Nahen Ostens entwickelt«, erklärte er bei einem Treffen mit der Ministerpräsidentin Estlands, Kaja Kallas Ende November. Aktueller entschied nun die EU in einem Anflug von Vernunft: Asyl darf nur in Weißrußland, Polen, Lettland und Litauen beantragt werden. Damit ist nicht nur ein Strich durch Lukaschenkos Rechnung gemacht, auch die illegalen Migranten sind von ihrem Traumziel Deutschland abgeschnitten.