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Rein juristisch gesehen mag die Urteilsfindung korrekt verlauf | Björn Höcke

Rein juristisch gesehen mag die Urteilsfindung korrekt verlaufen sein, die Diskussion darüber hat unter Verfassungsrechtlern bereits begonnen. Allerdings ging das Bundesverfassungsgericht dabei von der Grundlage aus, es habe tatsächlich eine existentielle gesundheitliche Bedrohung der deutschen Bevölkerung existiert. Diese Einschätzung basierte unter anderem auf den vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten, dessen Unabhängigkeit aufgrund seiner engen Verflechtung mit Regierungsbehörden ebenfalls nicht eindeutig gegeben ist. Auch wurde nicht die Frage nach der tatsächlichen Relevanz der festgelegten Grenzwerte für das Inkrafttreten der Beschränkungen gestellt, sondern diese als gegeben hingenommen: Eine Inzidenz von 100 etwa bedeutet nichts anderes, als daß 0,1 Prozent der getesteten Bevölkerung ein Corona-positives Ergebnis erhalten hatten. Wie wir aber inzwischen wissen, bedeutet das weder, daß die positiv getesteten Personen tatsächlich Symptome zeigen, noch daß sie das Virus auf andere übertragen können. Bekanntlich weisen die gängigen Tests nur Virusfragmente im Körper nach und sagen nichts über die Aktivität derselben aus. [4] Nur genauere Laboruntersuchungen ergeben, ob die Viruslast im Körper hoch genug ist, um den »Infizierten« auch infektiös zu machen. Um ein möglichst beängstigendes Szenario zu entwerfen, verzichtete die Bundesregierung zudem darauf, aus den bestehenden Daten weitere Erkenntnisse etwa über besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen abzuleiten, die gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ermöglicht hätten, ohne nach dem Gießkannenprinzip die Gesamtbevölkerung ihrer Rechte zu berauben. Ein Interesse daran, Verbreitungswege genauer zu untersuchen, bestand ebenfalls nicht, sonst wäre uns die Maskenpflicht im Freien schon seit Monaten erspart geblieben, als führende Aerosolexperten ihre Forschungsberichte vorlegten [5]. Nicht eingeleitet wurden hingegen Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung auf den Intensivstationen, im Gegenteil, man schaute tatenlos zu, wie der Bettenbestand weiter verringert wurde und das Pflegepersonal vergrault. All das ist in der Lageeinschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt.

Darf man dahinter eine Methode vermuten? Wenn das Bundesverfassungsgericht so kritiklos der Darstellung regierungsnaher Behörden und der Bundesregierung selbst folgt, dann ist Skepsis angebracht. Sicherlich kann man von den Richtern keine medizinische Expertise erwarten, allerdings jedoch das Be-streben, sich diese bei unabhängigen Experten einzuholen. In der letzten Konsequenz bedeutet das die Entlassung der Bundesregierung aus jeder Nachweispflicht für die Existenz einer bestehenden Notlage. Das wird auch in Zukunft von Bedeutung sein: Zwar ist ein Ende der Corona-Maßnahmen noch nicht in Sicht – aber die nächste Krise kommt bestimmt. Ob Klimawandel oder Energiewende – die künftige Bundesregierung weiß jetzt, daß sie bei Zwangsmaßnahmen kaum noch Widerstand vom obersten Gericht zu befürchten hat.

[1] https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-nickt-merkels-bundeslockdown-ab/

[2] https://www.anwalt24.de/fachartikel/kaufrecht/54573

[3] https://www.focus.de/politik/deutschland/vor-prozess-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-zum-essen-spaeter-sollen-diese-ueber-sie-urteilen_id_13485292.html

[4] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article230407507/Ct-Wert-Wir-muessen-die-Ergebnisse-der-PCR-Tests-genauer-auswerten.html

[5] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-aerosol-forscher-ansteckungen-brief-merkel-100.html