2021-11-24 17:20:45
Auch in Thüringen werden nun die verschärften 2G-Regeln angewandt, die vor allem die Teilnahme ungeimpfter Bürger am öffentlichen Leben stark einschränken. So wird es nächtliche Ausgangssperren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr und neue Kontaktverbote geben, nur noch zwei Besucher sind erlaubt. Die Einkaufsmöglichkeiten für Ungeimpfte werden ebenfalls stark eingeschränkt: Im Einzelhandel gilt grundsätzlich 2G, nur noch Supermärkte und Geschäfte für den täglichen und medizinischen Bedarf – so z.B. Apotheken, Drogerien oder auch Tankstellen - dürfen aufgesucht werden.
In Erfurt droht der Abbau des traditionellen Weihnachtsmarktes, wenn keine alternative Lösung gefunden wird – ein schwerer Schlag für die Händler und Kunsthandwerker, die schon im letzten Jahr starke Umsatzeinbußen zu beklagen hatten. Einziger Profiteur der Maßnahmen wird auch in Thüringen der Online-Handel sein, der Einzelhandel wird – wie auch schon im letzten Lockdown – im Stich gelassen.
Noch weiter geht die Thüringer Landesregierung nur noch beim Freizeitsport und bei Fitnessstudios – dort soll sogar die 2G-plus-Regel gelten, die auch Geimpften nur den Zutritt mit zusätzlichem Negativ-Test erlaubt.
Sie möchten sich diese neuen Einschränkungen nicht gefallen lassen? Die Thüringer Landesverfassung gibt den Bürgern das Recht, mit einem Volksbegehren einen Volksentscheid einzufordern. Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie dieses Volksbegehren und können selbst etwas tun, um eine Wende in der Corona-Politik herbeizuführen.
Volksabstimmung jetzt! Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!
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