2021-10-29 13:35:33
STAATSANGEHÖRIGKEIT HEUTE
Wir setzen die gestern eröffnete Debatte über das Thema "Staatsangehörigkeit" mal fort...:
Im alten RuStAG (Reichs- und Staatsangeh.-Gesetz) aus der Kaiserzeit hieß es:
Deutscher ist, wer Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Es gab da zwei verschiedene Dinge: Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat, und die unmittelbare Reichsangehörigkeit, die ein "Ausländerparagraph" war und sich auf die Kolonien bezog, welche keine eigenen Staaten waren.
Die "Reichsangehörigkeit" war nur ein Rechtsstatus, die aus der Angehörigkeit zu einem Bundes-Staat folgte, und der gewisse Privilegien zur Folge hatte (Freizügigkeit, Gewerbefreiheit innerhalb des Reichsgebiets etc). Die Reichsangehörigkeit war aber keine Staatsangeörigkeit. Das sollte genau unterschieden werden. "Deutscher" im Sinne des RuStAG bedeutet also nicht notwendigerweise: "Staatsangehöriger".
Das wurde 1934 geändert. Da hieß es dann wörtlich:
"Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort", und es gab dann nur noch eine "deutsche" Staatsangehörigkeit, nämlich die "Reichsangehörigkeit". Der dazu gehörige Staat war das Deutsche Reich, mit Territorium, Staatsvolk und (fragwürdiger) verfassungsgebender Gewalt. Die Erfinder der Staatsangehörigkeit "deutsch" bzw. "Deutsches Reich" waren die Nazis.
Heute heißt das RuStAG nur noch "StAG". Es spricht etwas vage vom "Deutscher im Sinne dieses Gesetzes". Das sei derjenige, der die "Deutsche Staatsangehörigkeit" besäße. Diese wird aber nicht definiert, es geht im Weiteren nur darum, wie sie zu erwerben sei. Der Staat, der damit gemeint ist ("Deutschland"), bleibt im Dunklen.
Was also ist heute der Staat "Deutschland"?
Eine Staatstangehörigkeit zur 'Bundesrepublik Deutschland' als Staat gibt es jedenfalls nicht. Das sagen alle öffentlichen Stellen. Offenbar handelt die Bundesrepublik als Agent für dieses "Deutschland". Aber für welches Deutschland?
* die Alliierten, deren Konstruktion die Bundesrepublik ja ist, verstehen unter "Germany" das Deutsche Reich in den Grenzen von '37.
* das BVerfG schreibt einiges Widersprüchliches, hat aber zB in den Siebzigern in einem bekannten Gutachten ausgeführt, dass das Deutsche Reich weiter fortbestehe, aber handlungsunfähig sei. Die BRD sei "teilidentisch" mit dem Deutschen Reich.
Heißt das, dass ich als "deutscher Staatsbürger" Angehöriger eines handlungsunfähigen Staates bin?
Überhaupt, kann die BRD eine Staatsangehörigkeit "deutsch" überhaupt verleihen, wenn sie doch nur "teilidentisch" ist?
Hat sich durch die 4+2-Verträge 1990 da irgendetwas verändert?
Ich verstehe wirklich nicht, unter der Obhut welches Staates ich stehe. Über erhellende (und wohltemperierte) Kommentare würde ich mich freuen.
#deutschland #staatsangehörigkeit #dasIstMeinLand
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