Get Mystery Box with random crypto!

Heinz Raschein

Logo des Telegrammkanals heinzraschein - Heinz Raschein H
Logo des Telegrammkanals heinzraschein - Heinz Raschein
Adresse des Kanals: @heinzraschein
Kategorien: Blogs
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 11.80K
Beschreibung vom Kanal

Juristischer Beistand

Ratings & Reviews

4.00

2 reviews

Reviews can be left only by registered users. All reviews are moderated by admins.

5 stars

1

4 stars

0

3 stars

1

2 stars

0

1 stars

0


Die neuesten Nachrichten 7

2022-12-04 21:42:15 VORWURF URKUNDENFÄLSCHUNG MIT COVID-ZERTIFIKAT

Am 02.12.2022 um 11:29 schrieb E.A. (eMail):
Guten Tag Herr Raschein

Gerne würde ich Ihnen ein paar Fragen stellen zu meiner momentanen Situation.
Gestern have ich einen Anruf bekommen, dass ich eine Anzeige bekommen habe von der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung. Es ginge um ein gefälschtes Covid Zertifikat.
Nun frage ich mich wie ich in diesem fall vorgehen soll. Soll ich alleine an diese Befragung oder mit einem Anwalt?
Was kann mich dort erwarten? Können die beweisen das ich nich geimpft bin?
Würden sie evt jemanden kennen der solche Mandate noch übernimmt?

Ich bedanke mich für ihre Zeit und Auskunft, ich würde mich freuen von Ihnen zu hören auch gerne im Telegramkanal.

Mit freundliche Grüssen
E. A.

Von meinem iPhone gesendet


Sehr geehrte Frau A.

Sie vertrauen dem Internet die Aussage an, dass Sie nicht geimpft sind. Ob das klug ist, muss ich Ihnen zur Beurteilung überlassen. Dass "die„ andere Beweise haben, als aus dem Internet aufgefischte, glaube ich nicht, aber ich weiss es nicht. Sind Sie mündlich zur Aussage aufgefordert worden?

Schreiben Sie: „Wenn Sie mich anhören wollen, teilen Sie es mir schriftlich mit. Ich werde aber ohne vorherige Akteneinsicht keine Aussage machen. Bei Verweigerung der Akteneinsicht können wir uns also beide den Zeitaufwand sparen.“ Für eine Verweigerung der Aussage brauchen Sie keinen Anwalt, später wahrscheinlich schon. Falls Sie Akteneinsicht bekommen, schicken Sie mir oder Frau Rechtsanwältin Meyer Kopien davon. Weder Silja Meyer noch ich können ohne Akteneinsicht weitere Fragen beantworten.

meyer-recht.ch - Kanzlei für solche Fälle.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
7.6K views18:42
Öffnen / Wie
2022-10-25 22:10:41 ANTWORTSVORSCHLAG AUF DIESEN ELTERNBRIEF

Sehr geehrter Herr H.

Sie möchten ein „professionelles Schreiben“, das ist eine hohe Erwartung, die ich dämpfen muss. Immerhin können wir solchen völlig unprofessionellen Texten, wie Sie mir vorlegen, den Standpunkt entgegensetzen, den wir unsererseits als professionell erachten. Nachstehend ein Formulierungsvorschlag von mir, den Sie nach Belieben verwenden oder abändern können.


Elternbrief vom 21. Oktober 2022



Sehr geehrter Herr Perry


Sie begründen Ihre „Empfehlung“ mit kühlerer Jahreszeit und „gestiegenen Fallzahlen“. Dazu ist folgendes festzuhalten:


1. Mit kühlerer Jahreszeit müssen unsere Kinder seit Jahrtausenden klarkommen. Die Verantwortung dafür lag bisher nie bei Schulleitern wie Ihnen, sondern bei den Eltern. Dass die Eltern ihrer Verantwortung auf breiter Front nicht gerecht worden wären, dafür gibt es - im Gegensatz zu den eingriffigen Vorkehren von Schulleitern in Familienangelegenheiten - keinerlei Hinweise.


2. Heute noch von „gestiegenen Fallzahlen“ zu schreiben, zeugt für einen Schulleiter von sträflicher Ignoranz. Das Bundesgericht hat bereits am 23. November 2021 im Urteil
2C_228/2021 (https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=+2C_228%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-11-2021-2C_228-2021&number_of_ranks=69) festgehalten:

"Indessen ist es gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist (vgl. Urteil 2C_941/2020 vom 8. Juli 2021 E. 3.3.4, zur Publikation vorgesehen)."

Mit diesem Satz ist die Berufung auf „Fallzahlen“ ein für alle Mal ins Reich der Fabeln verwiesen, da solche „Fallzahlen“ ja nur auf nichtssagenden PCR-Testungen beruhen. Fabeln dürfen in Schulen zwar erzählt werden, aber nur deutlich als solche gekennzeichnet. Ich (wir Eltern) erwarte(n) von Ihnen daher eine klare Berichtigung Ihres Schreibens an alle Adressaten desselben.

3. Dass Masken nichts nützen, sondern schaden, ist inzwischen ebenfalls ein Gemeinplatz. Sie haften persönlich, unbeschränkt und unverjährbar für Empfehlungen, wie die von uns beanstandete, und können sich nicht auf „Befehle von oben“ berufen. Das war im Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg auch so. Deshalb raten wir Ihnen dringend, sie umgehend zurückzunehmen.


Mit freundlichen Grüssen



----------------------------------------------



Ich hoffe, Ihnen damit dienen zu können.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
6.9K viewsedited  19:10
Öffnen / Wie
2022-10-25 22:07:12 ELTERNBRIEF ADAM PERRY, ERLENBACH ZH
6.1K views19:07
Öffnen / Wie
2022-10-25 20:06:24 NICHT LEISTBARE STEUERFORDERUNG

Sehr geehrte Frau S.

Innerhalb des Systems riskieren Sie Betreibung und deren Fortsetzung in Richtung Pfändung. Dabei muss Ihnen das für Sie und Ihre Kinder Lebensnotwendige belassen werden. In der kantonalen Steuergesetzgebung finden Sie überdies die gesetzlichen Bestimmungen zu möglichen Steuer-Erlassgesuchen (Suchwort bei startpage.com : „Steuererlassgesuch Kanton ….“). Für eine eventuelle Bundessteuerabrechnung gilt Entsprechendes.

Ausserhalb des Systems übe ich keine Beratungstätigkeit aus, weil ich diesbezüglich nur in eigener Sache meine eigenen Versuche mache. Ohne jegliche Gewähr können Sie (auf Ihre alleinige eigene Verantwortung) den Versuch unternehmen mit der Mitteilung: „Zu keinem Zeitpunkt habe ich Bereitschaft dazu bekundet, mit Ihnen einen Vertrag einzugehen. Dadurch entfällt jegliche Forderungsgrundlage.“ Vielleicht finden Sie Hilfe beim Verein SIPS ( https://hot-sips.com ). Erst wenn etwas verstanden ist, kann es weiterverwendet werden, das ist wichtig.

Freundliche Grüsse
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch


Am 21.10.2022 um 11:10 schrieb M.S.
Guten Tag Herr Raschein

Soeben habe ich die Abschlussrechnung Staats- und Gemeindesteuer 2021 erhalten CHF 6’228.-

Es ist richtig, dass ich die Steuererklärung nicht eingereicht habe, aber dass ich bei meinem Verdienst und bei 4 Kinder diesen Betrag erhalte, habe ich nicht damit gerechnet.

Es sind davor schon ein paar Schreiben, Einschätzungsentscheide, Bundessteuerabrechnung gekommen, auf die ich leider nicht reagiert habe, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass so eine hohe Rechnung kommt.

An die Steuerbehörde hatte ich davor auch zwei Eingeschriebene Briefe geschrieben, wegen Mensch und Person, aber aus meiner Sicht, war das nicht sehr erfolgreich.

Auf Ihrem Telegram Kanal habe ich auch Ihr Statement - nach dem Statement von Herr Kurse - gelesen. Leider habe ich das nicht ganz verstanden.

Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit wegen der Steurrechnung etwa zu tun? Oder wissen Sie, an wen ich mich noch wenden könnte?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse
M.S.
5.9K views17:06
Öffnen / Wie
2022-10-04 21:56:42 MEINE BESCHRÄNKUNG AUF CORONA-MASSNAHMEOPFER

Liebe Leute, bitte kommt mir nicht mit Scheidungs-, Pensions-, Verkehrs-, Erbteilungs-, Versicherungs-, Mietrechts-, Baurechtssachen und dergleichen - beim allerbesten Willen, ich kann es rein zeitlich nicht, so leid es mir tut.

<< Sehr geehrte Frau C.

Wie Ich Ihnen telefonisch mitteilte, leitet die Polizei nicht bezahlte Ordnungsbussen immer an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann einen Strafbefehl ausstellt und ihre Kosten draufschlägt. Innerhalb des Systems ist die einzige Abwehrmöglichkeit eine Einsprache dagegen, die Sie dann vor Gericht führt und hohe Kostenrisiken hat. Das möchten Sie, wie Sie mir sagten, nicht auf sich nehmen.

Bitte verbreiten Sie die Kunde, dass ich nur Corona-Massnahmefälle betreue, weil ich sonst überschwemmt würde und geradezu ein neues (übrigens gutgehendes) Anwaltsbüro mit der gesamten Infrastruktur eröffnen müsste. Das aber möchte ich nicht.

Freundliche Grüsse
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch >>
1.7K views18:56
Öffnen / Wie
2022-09-27 10:54:51 Die Klage bis und mit Inhaltsverzeichnis folgen im Laufe des Tages.
1.2K views07:54
Öffnen / Wie
2022-09-27 10:44:57 SCHWEIZER SAMMELKLAGE - KLAGE BEIM BUNDESGERICHT


26.09.2022 Bundesgericht
Liebe Unterstützer und Vollmachtgeberinnen
Unsere Bemühungen waren zwei Mal erfolglos: Diejenigen gegen den manipulativen Abstimmungstext in der Abstimmung über das Covid-Gesetz und die Feststellungsbegehren beim Berner Kantonsgericht gegen die Schweizer Eidgenossenschaft, wo uns formelle Gründe entgegengehalten wurden.
Danach sind wir nach Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes ans Eidgenössische Finanzdepartement gelangt. Der Bundesrat hat auch diese Eingabe nach gesetzlich zugestandenen drei Monaten Bedenkfrist abgelehnt. Damit war der Weg offen für eine Klage ans Bundesgericht.
Die Bearbeitung war dornenvoll, viele Meinungsverschiedenheiten mussten bereinigt werden, die Beteiligten haben Grossartiges geleistet, für das wir uns in Eurem und unserem Namen im höchsten Mass bedanken.
Am 26.09.2022 haben wir die Eingangsbestätigung vom Bundesgericht erhalten, zusammen mit der Aufforderung zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 2000.—. Dieser Forderung kommen wir nach. Auf Anraten unserer beiden Frontanwälte veröffentlichen wir den Klagetext nicht, um keinen unnötigen Druck auf die Richterinnen und Richter auszuüben. Wir zeigen Euch aber die Eingangsseiten inklusive Inhaltsverzeichnis unserer beim Bundesgericht jetzt hängigen Klage mit nahezu 15’000 Klägerinnen und Klägern.
Dokumente Bundesgericht

An dieser Stelle danken wir auch vielmals für Euer Vertrauen und Eure Geduld.

Franz Stadelmann, Richard Menzer und Heinz Raschein


Interview 27.07.2022
3.3K views07:44
Öffnen / Wie
2022-09-20 23:17:47 DIGITALE UNTERSCHRIFTEN - ACHTUNG GEBOTEN!


Lieber Herr H.

Hierzulande haben wir keine brauchbaren Unterschriftsregelungen. Gegenüber Gerichtsbehörden beanstande ich immer wieder nichtssagende Schlenker und verlange als Buchstaben erkennbare Schriftzeichen - bisher vergeblich. Trotzdem beharre ich darauf. Sie haben es richtig erkannt: wenn „Behörden“ etwas von mir wollen, kann ich meine Bedingungen stellen, andernfalls eben leider sie. Prozessual ist eine digitale Unterschrift m.E. kaum verwendbar, dem wird dadurch ausgewichen, dass wirtschaftliche Ungleichgewichte zulasten einer Vertragspartei skrupellos ausgenützt und richterliche Eingriffe vermieden werden.

Immerhin hat Ihre Zuschrift mich dazu veranlasst, der Post in Zukunft folgendermassen gegenüberzutreten:







LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
5.0K views20:17
Öffnen / Wie
2022-09-20 12:15:05 STEFAN MILLIUS: DIE LAGE DER NATION

https://stefanmillius.ch/die-verlorene-gesellschaft/
5.9K views09:15
Öffnen / Wie