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Heinz Raschein

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Beschreibung vom Kanal

Juristischer Beistand

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Die neuesten Nachrichten 4

2023-03-18 12:19:30 ÜBERSTERBLICHKEIT SEIT DER IMPFKAMPAGNE, parlamentarischer Vorstoss im Kanton FR (mit herzlichem Dank an die Räte Susanne Aebischer und Ivan Thévoz)

Wir, Susanne Aebischer und Ivan Thévoz, haben gestern einen parlamentarischen Vorstoß an den Staatsrat des Kantons Freiburg eingereicht

Was sind die Gründe für die Übersterblichkeit im Jahr 2022 im Kanton Freiburg, die fast mit den Zahlen für den Beginn der Pandemie im Jahr 2020 übereinstimmen?  Laut Gesprächen mit Bestattungsinstituten berichten sie über zunehmende Todesfälle unbestimmter Ursache (plötzliche oder unerwartete Todesfälle).
Und, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Falle eines Todes aus ungeklärter Ursache kaum noch eingehalten werden (gemäss Art. 253 Abs.1 und Abs.3 StPO ist die Staatsanwaltschaft  verpflichtet, die Todesursache durch eine gerichtsmedizinische Untersuchung und gegebenenfalls eine Autopsie klären zu lassen).

Wie kann ein Zusammenhang mit dem Beginn der Impfkampagne mit ARNm im Jahre 2022 ausgeschlossen werden und was unternimmt der Kanton, um die Gründe und Ursachen dieser Übersterblichkeit zu klären?

Vielleicht ist dies für Sie und Ihre Telegram Kanal Mitglieder von Interesse. 

Ganz herzlichen Dank Ihnen für Ihre Arbeit in Bezug auf die Pandemie. 

Mit freundlichen Grüssen 

Susanne Aebischer & Ivan Thévoz
Grossräte des Kantons Freiburg 



https://www.parlinfo.fr.ch/dl.php/de/ax-64146eceac88f/de_DDE_2023-GC-75_Question_Surmortalit.pdf
1.5K views09:19
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2023-03-15 23:33:15 Zwei Jahre alt, zufällig wiederentdeckt, aber vielleicht immer noch oder wieder von Interesse:

https://freespirit-tv.ch/wehrt-euch-aber-legal-heinz-raschein/
1.8K views20:33
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2023-03-13 12:28:28 Im Zusammenhang mit dem Video mit Raik Garve: Liebe Leute, streicht das Wort „Angst“ aus Eurem Sprachgebrauch. Verwendet stattdessen, soweit überhaupt notwendig, „Befürchtung“. Davon werdet Ihr nicht gelähmt, sondern zu Analyse und Suche nach Abhilfekräften ermutigt.
2.6K views09:28
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2023-03-13 11:31:22 DIE WECHSELWIRKUNG ZWISCHEN PLACEBO- UND NOCEBO-EFFEKT. GLAUBENSSÄTZE DÜRFEN NICHT OHNE SKEPSIS ÜBERNOMMEN WERDEN, SONDERN MÜSSEN KRITISCH ERARBEITET WERDEN. NOTWENDIGKEIT DER FLEXIBILITÄT UND SELBSTBEZOGENHEIT SEINES EIGENEN WELTBILDES. DIE UNZULÄNGLICHKEIT EINER PHYSISBESCHRÄNKTEN MEDIZIN. DIE MACHT DES GEISTES (UND DER SEELE). - Raik Garve



2.9K views08:31
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2023-03-09 21:27:39 VERWEIGERUNG EINES GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANGES IM HB ZÜRICH
460 views18:27
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2023-03-06 20:42:36 WER MAG MITKOMMEN? KURZFRISTIG UND SPONTAN! DAS WIRD EIN RICHTIGES ERLEBNIS

https://www.die-enthusiasten.ch/aktuell/
136 views17:42
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2023-03-06 11:36:22 ZUR KOMBINATION VON WIRKUNGSLOSIGKEIT UND GEFÄHRLICHKEIT DER mRNA-SPRITZEN

https://uncutnews.ch/von-fachleuten-gepruefte-wissenschaftliche-literatur-wurde-veroeffentlicht-die-mrna-impfstoffe-sind-weder-sicher-noch-wirksam-sondern-geradezu-gefaehrlich/
2.5K views08:36
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2023-03-03 15:22:08 VERFÜGUNG BILDUNGSDIREKTION ZH (SILVIA STEINER) ZUM GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG AN SCHULEN UNZULÄSSIG (zweieinhalb Jahre Verfahrensdauer)


Rekursentscheid des Regierungsrates ZH zu unserem Rekurs vom 08. November 2020 gegen Gesichtsverhüllungszwang in der Schule

Liebe Nicole

Anbei sende ich Dir den fünfseitigen Entscheid zuhanden der übrigen Rekurrentinnen und Rekurrenten, Eingang bei mir am 3. März 2023.

Die wichtigsten Erwägungen finden sich erstens auf S. 2: Das Anfechtungsobjekt ist nach Auffassung der Regierung weder Verfügung, noch Allgemeinverfügung, sondern ein Erlass („generell-abstrakt“). Zweitens habe die somit nicht allein zuständige „Bildungsdirektorin“ Silvia Steiner im Zuge eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die angefochtene Massnahme zwischenzeitlich zurückgenommen (S. 3); damit sei unser aktuelles Rechtsschutzinteresse erloschen. S. 4: Ein virtuelles Rechtsschutzinteresse (gegen die Wiederholungsgefahr solcher Massnahmen) sei nicht gegeben, weil für Erlasse nur die Gesamtregierung zuständig sei. Immerhin hätten wir im Falle eines Eintretens „mutmasslich obsiegt“; deshalb wird uns eine ausseramtliche Entschädigung in der Höhe von Fr. 1500.— zugesprochen. Im übrigen wird der Rekurs zufolge während des Verfahrens eingetretener Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden (S. 5).

Von einem solchen Weiterzug rate ich ab. Die Anerkennung des Anfechtungsobjektes als Erlass und die Zusprechung einer Entschädigung ist nach meiner Einschätzung das Maximum dessen, was wir realistisch erreichen können. Die Entschädigung bitte ich beanspruchen zu dürfen.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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2023-03-01 21:49:46 FÜR MICH UNGEEIGNETE FÄLLE, bitte daran denken!

Sehr geehrter Herr B.

Der Mensch, der Ihnen an der Basler Fasnacht empfahl, sich an mich zu wenden, hat wohl nicht gewusst oder vergessen, dass ich seit 2009 im Ruhestand bin und diesen nur verlasse, um Covid-Massnahmegeschädigten im Rahmen meiner Möglichkeiten zu Hilfe zu kommen. Dazu gehören Leute nicht, die per eVelo am Hallwilersee auf reinen Fussgängerpfaden unterwegs sind, sich von der Polizei nicht anhalten lassen und deshalb bestraft werden.

Da ich die mir zugesandten Akten (leider) ohnehin lesen musste, empfehle ich Ihnen in diesem Fall: Einlenken.

Mit freundlichen Grüssen
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
1.5K viewsedited  18:49
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2023-03-01 16:03:06 BITTE BERICHTET MIR VON EUREN ERFOLGEN UND AUCH VON MISSERFOLGEN

Wenn ich meinen eigenen Kanal durchforste, sehe ich, dass ich oft mit Textvorschlägen Hilfe bei Gerichten und „Behörden“ anzubieten versucht habe. Weil ich es für den Kanal anonymisierte, habe ich den Überblick bezüglich von Ergebnissen verloren. Viele von Euch haben sich nicht mehr gemeldet. Deshalb möchte ich Euch ermuntern, mir auf elekronischem Weg unter Beilage der Entscheidunterlagen darüber zu berichten. Das Volk wartet, wie ich meine händeringend, darauf. Vielen Dank und liebe Grüsse!
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