2022-08-10 20:17:40
FEHLERHAFTE STRAFMANDATELiebe I.
Du kannst ohne für mich derzeit erkennbare Risiken einfach abwarten, was weiter geschieht.
Ich an Deiner Stelle würde per Einschreiben Frau „Oberstaatsanwältin" Laffranchi in Aarau mitteilen:
„Sehr geehrte Frau Laffranchi
Ihr Einschreiben vom 9. August 2022 habe ich erhalten.
Diesem entnehme ich, dass Sie Ihren mit meiner Einsprache behafteten Strafbefehl
als fehlerhaft zurücknehmen und durch einen korrigierten neuen ersetzen wollen. Das korrekte Gesetzeszitat für dieses Vorgehen lautet,
anders als von Ihnen angegeben: Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO. Da Sie es mit Laien zu tun haben, ersuche ich Sie, solche Details bei Ihrer zukünftigen Arbeit zu beachten.
Mit freundlichen Grüssen"
Wenn der neue Strafbefehl bei Dir eintrifft, schick ihn mir per Post, zusammen mit dem alten. Dann sehen wir weiter.
LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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