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Heinz Raschein

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Adresse des Kanals: @heinzraschein
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Beschreibung vom Kanal

Juristischer Beistand

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Die neuesten Nachrichten 19

2021-10-09 20:27:34 SACH- UND RECHTSATTEST:

Lieber Herr S.

Das Attest ist jetzt mehr als ein Jahr alt, seither hat sich einiges getan. Es hat für viele Leute und während Monaten seine Funktion einer Rückenstärkung, guter Kenntnis der Rechtslage und Stärkung des Selbstbewusstseins erfüllt. Es nennt Artikel der Schweizer Bundesverfassung und müsste für DB, BRD angepasst werden.

Heute machen wir es indessen ein bisschen anders, hauptsächlich verbal (gesprächsweise, immer höflich!): „Könnten Sie mir bitte Ihre Kontrollbefugnis zeigen? Ich darf keine Maske tragen aus höchstpersönlichen Gründen, über die ich Ihnen Auskünfte weder geben will, noch muss, weil sie eben höchstpersönlich sind. Bitte zwingen Sie mich nicht, denn dann würden Sie schadenersatzpflichtig und strafbar. Das wollen wir doch beide nicht. Für den Fall, dass Sie mich anzeigen wollen, habe ich hier meinen Adresszettel bereit und händige ihn Ihnen gerne aus.“ - Gilt international, braucht nur ein ganz winziges Papier und ein bisschen Charakterstärke.

Können Sie mit diesem Vorschlag etwas anfangen?

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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2021-10-09 15:17:08 „PANDEMIE“: Die uniforme Behauptung von offensichtlich völlig rat- und orientierungslosen Politikern, wir hätten hier eine „Pandemie der Ungeimpften“, ist gequirlter Humbug, um es sehr höflich auszudrücken. Was wir wirklich haben, ist eine masslose Massnahmen- und Propagandapandemie. Der Bundesrat bringt im „Abstimmungskampf“ für den 28. November keinerlei Argumente vor, sondern nur neue Massnahmedrohungen, für die überhaupt keine Pandemie als Schuldige benannt werden kann, sondern in seiner alleinigen Verantwortung liegt. Leute, macht es Euch klar: Einige von uns lassen sich von sieben Witzfiguren (ja, auch der letzte Feigling gehört eindeutig dazu!) in Bern an der Nase herumführen.

Ich fordere jetzt die bedingungslose Wahrnehmung dieser Verantwortung: Rücktritt und Einsetzung einer ausserparlamentarischen Untersuchungskommission. Ausser nutzlosen Papierzetteln produziert der Bundesrat nämlich seit bald zwei Jahren gar nichts mehr.
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2021-10-09 10:46:26 BEERDIGUNG:

Sehr geehrte Frau D.

Wenn Sie so vorsichtig sein möchten, empfehle ich die Erstellung einer tabellenartigen Liste mit den Namen und Adressen aller Teilnehmer. Darauf kann jeder ankreuzen: Zertifikat „ja“ oder „nein“ und - ganz wichtig - „Grund“, nämlich bei „ja“ „freiwillig“ und bei „nein“ „mangelnde Verfassungsgrundlage“. Auch eine Unterschrifts-Spalte würde ich vorsehen. - Sollten Blockwarte in Polizeiuniform aufkreuzen, können Sie einfach die Liste aushändigen mit den Worten: „Diese Liste ist von meinem Anwalt. Gestützt darauf können Sie Ihre Anzeigen erstatten. Bitte stören Sie die Beisetzungsfeier nicht.“

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
10.2K viewsedited  07:46
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2021-10-08 18:33:00 HIERARCHIE ist die richtige Schreibweise (mein orthographisch falscher Eintrag vom 16. September).

Darauf hat mich eine sehr liebenswürdige und sehr aufmerksame Leserin dieses Kanals per Post (!) aufmerksam gemacht. Ich danke ihr herzlich dafür und werde sie für ihre ÜBERSETZUNGSDIENSTE weiterempfehlen. (Ehrlich gesagt hatte ich schon selbst meine Zweifel, ob ich richtig liege, aber jetzt einigen wir uns auf diese Schreibweise!).
9.9K views15:33
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2021-10-08 14:08:43 WARUM TRITT ALAIN BERSET NICHT ZURÜCK? Wenn es Alain Berset darum ginge, infektionsfrei zu leben, würde er keinen ausserehelichen Geschlechtsverkehr treiben.
12.4K views11:08
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2021-10-07 14:50:23 ANFRAGE VON NAU.CH

Sehr geehrter Herr Würgler

Wenn ich wie Sie hinter farbig bedruckten, aber durch nichts hinterlegten Papierzetteln herjagen würde, müsste ich mir die Antwort wohl gut überlegen. Da dies jedoch nicht der Fall ist, lautet meine Antwort auf Ihre Frage JA.

Beste Grüsse aus dem Bündnerland
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch


Am 02.10.2021 um 13:16 schrieb Heinz Raschein :
Danke für Ihre Zusendung. In der Zwischenzeit hat der nach meiner Meinung schwer narzisstische Zürcher Regierungsrat eine neue und meiner Meinung nach völlig verrückte Verordnung erlassen, völlig willkürlich die Anfechtungsfrist auf zehn Tage verkürzt und die aufschiebende Wirkung entzogen. Ich muss das anfechten und bin damit in der zeitlichen Bedrängnis, welche die Behörden bezwecken.

Auf Ihr Anliegen komme ich zurück, sobald alle Fristen eingehalten sind. Das kann dauern. Denn ich habe täglich auch noch persönliche Anfragen. Da muss sich Ihr nicht wirklich meinungsbildendes Blatt gedulden. Als Schuldigen müssen Sie den ZH-Regierungsrat bezeichnen, niemanden anders.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch


Am 30.09.2021 um 11:49 schrieb Sven Würgler :
Guten Tag Herr Raschein

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die für den Fall relevanten Erwägungen des Gerichts als Bilder dem Anhang beigefügt. Angaben, die einen Rückschluss auf Personen zulassen, sind rausgenommen - ich hoffe Sie verstehen das.

Sie werden in den Erwägungen des Bezirksgerichts direkt erwähnt. Ihr Attest ist aber laut dem Gericht «ungeeignet und enthält lediglich Behauptungen zur Rechtslage».

Wollen Sie dazu Stellung beziehen?

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

S. Würgler | Junior Redaktor

Direct: +41 79

Nau media AG
Waldeggstrasse 37
CH-3097 Liebefeld

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Von: Heinz Raschein
Gesendet: Donnerstag, 30. September 2021 10:05
An: Sven Würgler
Betreff: Re: Medienanfrage Nau.ch

Könnten Sie mir bitte den Original-Wortlaut des von Ihnen erwähnten Urteils zukommen lassen? Danke im voraus dafür!

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch



Am 30.09.2021 um 08:21 schrieb Sven Würgler :

Guten Morgen Herr Raschein

Wie ich auf Telegram sehe, haben Sie immer noch viel zu tun. Vl. haben Sie trotzdem fünf Minuten, um eine kleine Stellungsnahme abzugeben?

Ihr Sach und Rechtsattest erfreute sich ja im letzten Jahr grosser Beliebtheit. Wir hatten dort schon Kontakt und Sie schrieben mir, dass Gerichtsurteile noch fehlen würden.

Nun ist ein Gerichtsurteil da. Und das sieht nicht so gut aus. Zusätzlich zur Busse (die aus finanziellen Gründen etwas herabgesetzt wurde) muss ein Nutzer Ihres Attests nun noch die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen. Anstatt 400.- sind jetzt 800.- weg: https://www.nau.ch/news/schweiz/walliser-29-muss-800-franken-busse-bezahlen-66012953


Wollen Sie dazu Stellung beziehen? Und raten Sie weiter zum Gebrauch Ihres Attests?


Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse


S. Würgler | Junior Redaktor

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2021-10-07 11:21:26 GESPRÄCHSBEREITSCHAFT BEKUNDEN (Arbeitsverhältnis, Alters- und Plegeheime usw.):

Liebe C.

Danke für Deinen willkommenen Zuspruch.

Alles, was ich veröffentliche, darf ohne Rückfrage auch für den eigenen Bedarf weiterverwendet werden. „Von Gesetzes wegen gezwungen“? - welches Gesetz bitte? Das Epidemiengesetz etwa? Nie und nimmer! Vielleicht das Covid-Gesetz? Auch da nichts zu finden. Kennen Sie vielleicht den Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung gar nicht? Dann sollten Sie sich in dieser Frage aber schleunigst kundig machen! Verordnungen müssen sich an die Verfassung halten, und genau das tut der Bundesrat seit Februar 2020 in keiner Art und Weise mehr.

Ich bin ein gradliniger und bestimmter Anwalt, aber immer auch von Konzilianz geprägt gewesen. Was Du vorschlägst, finde ich deshalb gut. Wenn die Fahrzeit nicht wäre, würde ich Dich am liebsten begleiten.

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
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2021-10-05 16:04:58 VERFÜGUNGSERFORDERNIS: Brief an Schulleiter Daniel Lauber, Russikon
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2021-10-05 15:38:26 PERSÖNLICHE ERGÄNZUNG ZUR VORSTEHENDEN VERWALTUNGSGERICHTSBESCHWERDE ZH: Der Entzug einer aufschiebenden Wirkung ist ungültig. Das Verwaltungsgericht ZH hat dies schon zu einem früheren Zeitpunkt bestätigt und damit den ZH-Regierungsrat des Rechtsirrtums überführt. Error iuris nocet, Rechtsirrtum befreit von Strafe nicht. Dass sich der Regierungsrat ZH diesbezüglich erneut geirrt hat, ist nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher.

Deshalb ist diese Verordnung für alle unbeachtlich bis zum letztinstanzlichen Gerichtsurteil.
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