Get Mystery Box with random crypto!

Heinz Raschein

Logo des Telegrammkanals heinzraschein - Heinz Raschein H
Logo des Telegrammkanals heinzraschein - Heinz Raschein
Adresse des Kanals: @heinzraschein
Kategorien: Blogs
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 11.80K
Beschreibung vom Kanal

Juristischer Beistand

Ratings & Reviews

4.00

2 reviews

Reviews can be left only by registered users. All reviews are moderated by admins.

5 stars

1

4 stars

0

3 stars

1

2 stars

0

1 stars

0


Die neuesten Nachrichten 3

2023-04-19 20:31:05 Mit Fr. 10.— pro Abonnent haben wir es geschafft!

Verein Zämähäbä
Linthstrasse 42
8856 Tuggen

CH70 0680 7710 0872 5140 9

BIC: RBABCH22807
1.9K views17:31
Öffnen / Wie
2023-04-17 19:40:20
Wegen Unstimmigkeiten zwischen der UBS und RASCHEIN, HEINZ wurde seitens der UBS die Hypothek auf Heinz Eigenheim gekündigt. Zur Überprüfung der Gläubigerrechte hätten entweder die UBS oder das «angebliche» Betreibungsamt das Vorliegen der Original-Gläubigerschuldscheine bestätigen müssen.
Beide taten dies nicht!!

Um die bevorstehende Zwangsversteigerung noch abwenden zu können, ruft der Verein Zamähäbä kurzfristig (bis Mitte Mai 2023) zur finanziellen Unterstützung auf. Mit einem Gesamtbetrag von ca.
SFr. 120'000.00 kann Zämähäbä die Schuldbriefforderung tilgen.

Gem. Art. 853 ZGB müssen die Schuldbriefe nach erfolgter Tilgung unmittelbar an den Verein Zämähäbä herausgegeben werden. Die Gläubiger erhalten im Nachgang bei vorab angekündigtem Wunsch nach Grundpfandsicherung entsprechende Anteile am Schuldbrief.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte teilen & hier unterstützen:

https://zaemaehaebae.ch/raschein-heinz/
2.6K views16:40
Öffnen / Wie
2023-04-14 20:26:49
Bitte teilen teilen teilen
3.7K views17:26
Öffnen / Wie
2023-04-14 18:16:22 NATIONALRAT RINO BÜCHEL (SVP SG) BEI PHILIPP GUT: „Die Impfung (richtig wäre ‚Injektion‘) ist tot.“ Die Einsicht kommt etwas spät, aber immerhin besser als nie.

https://hoch2.tv/sendung/230413-polit-talk/
3.3K viewsedited  15:16
Öffnen / Wie
2023-03-30 12:03:33 DER FUCHS AM KRÖTENTEICH - Cabaret-Abend mit MARCO CAIMI in Landquart am 6. Mai 2023

Liebe Leute, diese Veranstaltung lege ich Euch ans Herz! Besorgt Euch Eintrittskarten bei info@maennerpraxis.ch und kommt mit mir, Marcos Geistreichtum auf der Bühne zu erleben. Ich freue mich darauf, viele liebe alte Bekannte zu treffen!

https://coronainfoschweiz.com/event/marco-caimi-comedy-megaschwiizer-der-fuchs-am-kroetenteich-06-05-2023/
3.2K views09:03
Öffnen / Wie
2023-03-30 10:36:46

6.1K views07:36
Öffnen / Wie
2023-03-28 18:25:54 GEFAHREN DES PANDEMIE-VERTRAGES DER WHO - Philipp Kruse läuft zur Hochform auf



1.8K views15:25
Öffnen / Wie
2023-03-27 20:00:37 ANFRAGE DES OG ZH ZUR ANSCHLUSSBERUFUNG ANITA BIONDI (09. März 2023) UND ANTWORT

Liebe Anita

Verwende das Formular nicht.

Schreib stattdessen mit Deinem Absender und Angabe des Datums an: OG Zürich, Hirschengraben 15, Postfach, 8021 Zürich:

"Ihr Schreiben vom 20. März 2023



Guten Tag

Das vorstehend erwähnte Schreiben habe ich erhalten. Ich beanstande eine mangelhafte Unterzeichnung. Von Ihnen vorbereitete Formulare werde ich nicht unterzeichnen und keinerlei Vertragsbeziehungen anerkennen.

Mit freundlichen Grüssen



Anita Biondi"

LG
Heinz Raschein
heinz.raschein@spin.ch
1.4K views17:00
Öffnen / Wie
2023-03-19 07:06:09 Urkunde und Zertifikat

Angesichts der Vielzahl von fragwürdigen Urkundefälschungs-Vorwürfen, mit denen zur Zeit ahnungslose Schweizerinnen und Schweizer überzogen werden, lohnt es sich, den gestrigen Gedanken dazu noch etwas zu vertiefen.

Also versetze ich mich (Gott behüte) in die Rolle einer Schweizer „Strafbehörde“, der die Zuständigkeit zur Untersuchung einer solchen Urkundenfälschung zugeschoben wurde. Was brauche ich denn jetzt? Ja, zuerst einmal eine „rechtlich erhebliche Tatsache“ (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB).

Beim Zertifikat kommt als Tatsache offensichtlich nur das Vorhandensein eines todbringenden Krankheitserregers in Frage. Das beweise ich anhand der koch’schen Postulate und bekomme dann wahrscheinlich einen Nobelpreis, weil dieser Nachweis bezüglich des angeblichen Corona-Virus in den letzten drei Jahren noch niemandem gelungen ist.

Ferner muss diese Tatsache rechtlich erheblich sein. Die vom Zertifikat nachzuweisende Injektion gegen den nun nachgewiesenen Erreger muss also nachweisbar wirksam sein. Wirksam bedeutet zweierlei: Die Injektion muss mich vor dem Erreger schützen und meine Mitmenschen vor einer Ansteckung durch mich. - Dieser Schutz wurde, vom Hersteller zugegeben, „aus Zeitmangel“ nicht getestet, kann nicht zugesichert werden und die Haftung dafür wurde aus genau diesen Gründen ausgeschlossen.

Sapperement! Wenn ich diesen Nachweis entgegen der mangelnden Testung doch noch erbringen will, dann muss ich doch nicht einen Natelbesitzer, sondern die für die Zulassung der Injektion verantwortliche Behörde und die letztlich verantwortlichen sieben Zipfelkappen im Bundeshaus einvernehmen. Aber da ich meine Aufgabe ernst nehme, gehe ich genau diesen Weg. Die Beschuldigten, welche die richtige Reihenfolge der Untersuchungsmassnahmen verlangen, haben Recht.

Bevor das alles nicht erledigt ist, lasse ich sie also am besten in wohlverdienter Ruhe. Die Fälschung einer Fälschung kann ich ja ohnehin nicht zur Anzeige bringen.
3.3K viewsedited  04:06
Öffnen / Wie
2023-03-18 21:55:31 VORWURF „URKUNDENFÄLSCHUNG“, angeblich gefälschte „Zertifikate“ sind keine Urkundenfälschung

<< Liebe Frau B.

Vielen Dank für das beidseitig erbauliche Telefongespräch von soeben.


Sie schauen für Akteneinsicht. Wenn man Ihnen die verweigert, braucht nur die Verweigerung in Akten festgehalten zu sein, wir brauchen sie nicht „gerichtlich zu erfechten“.


Sollten Sie einen Strafbefehl (oder „Strafmandat“) erhalten, erheben Sie innert 10 Tagen Einsprache. Ich schlage folgende Begründung vor:


„Der Begriff einer Urkunde wird im Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB bestimmt. Sie muss eine „rechtlich erhebliche Tatsache“ festhalten. Tut sie dies nicht, ist sie keine Urkunde. - Bei der Frage, ob das „Zertifikat“ eine Urkunde ist, sind Zweifel angebracht. Wenn es eine Urkunde wäre, hielte es keine Tatsachen fest. Denn es behauptet offensichtlich fälschlich, der Zertifikatsvorweisende sei vor Infektionen und vor Weitergabe eines aus Computermodellen errechneten Erregers geschützt. Darin liegt sein ganzer (Un-)Sinn; ohne (unmöglichen) Gegenbeweis zu dieser falschen Behauptung kann weder im strafrechtlichen noch im zivilrechtlichen Sinn von einer Urkunde gesprochen werden. Die notwendige Urkundenqualität des „Zertifikates“ fehlt, weil es die Wirksamkeit eines Injektionsstoffes nachweisen soll, von dem feststeht, dass:

1. weder eine Schutzwirkung für die Injizierten, noch ein Schutz vor Ansteckungsgefahr auch nur getestet wurde;

2. diese fehlenden Tests in der Zwischenzeit genau deren Mängel offenbart haben: die Injektion schützt weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe.

Das „Zertifikat“ weist also gerade die Wirksamkeit nicht nach, für die es zu einer mehr als zweifelhaften „Urkunde" gemacht wurde.


Als zwingender Schluss ergibt sich, dass die sogenannte „Urkunde“ keinerlei Tatsachen festhält. Die ursprüngliche Urkunde ist also gefälscht. Damit entfällt der Vorwurf, weil eine gefälschte Urkunde wertlos ist; sie kann nach den Ges
etzen der Logik nicht „gefälscht“ werden."

LG
Heinz Raschein

heinz.raschein@spin.ch <<
759 views18:55
Öffnen / Wie