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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-

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Die neuesten Nachrichten 3

2022-02-20 01:23:08 Erfolgreiche Verteidigung in 13 Bußgeldverfahren

In 13 Bußgeldverfahren ist es mir gelungen die jeweiligen Bußgeldbescheide aufheben zu lassen. Den Betroffenen wurden Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung vorgeworfen. In mehreren Verfahren konnte das zuständige Ordnungsamt nicht einmal ansatzweise einen Tatnachweis erbringen. Aus dem Inhalt der Akten ergab sich, dass überhaupt kein Fehlverhalten vorgelegen hat aber trotzdem haben einige Ordnungsämter einen Bußgeldbescheid erlassen. Ich gehe davon aus, dass diese Ordnungsämter gehofft haben, dass die Betroffen keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und dadurch der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Diese Vorgehensweise habe ich schon in mehreren Fälle beobachten können.

Ich kann jedem Betroffenem wirklich nur raten immer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben und gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen. So kann man den Inhalt der Akte prüfen und anschließend gefahrlos entscheiden ob man am Einspruch festhält.

Jeder der einen Bußgeldbescheid erhalten hat kann mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com 

oder

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Ich helfe dann gerne beim Verfassen der notwenigen Schriftsätze und stelle einen entsprechen Einspruch als Mustervorlage zur Verfügung.

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
1.0K views22:23
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2022-02-15 13:57:46 Einstweilige Anordnung gegen den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wegen 3G Regelung

Aktuell ist es ja so, dass im Nah - und Fernverkehr die 3G Regelung besteht. Um die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren setzen die jeweiligen Verkehrsbetriebe eigene Angestellte ein. So auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Im Dezember 2021 wurde einem Fahrgast die Weiterfahrt untersagt weil das von ihm vorgezeigte Testzertifikat von den Kontrolleuren nicht anerkannt wurde. Das Testzertifikat wurde von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt und war natürlich gültig. Die Kontrolleure wollten das Testzertifikat jedoch nicht anerkennen.

Da der Fahrgast täglich mit dem Bus fahren muss bestand die Gefahr, dass er erneut von der Weiterfahrt ausgeschlossen wird.

Deshalb haben wir beim Amtsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige  Anordnung beantragt. Mit der einstweiligen Anordnung wollten wir bis zur Entscheidung im Klageverfahren erreichen, dass es den Angestellten des Verkehrsverbundes untersagt wird den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn er ein gültiges Testzertifikat von der Onlineteststelle vorzeigt.

In dem Antrag habe ich zudem argumentiert, dass die Angestellten zwar die Testzertifikate kontrollieren dürfen jedoch nicht dazu berechtigt sind die Weiterfahrt zu untersagen wenn ein gültiges Testzertifikat vorgezeigt wird da die jeweiligen Angestellten keine Prüfungskompetenz besitzen. Die Angestellten sind nicht einmal geschult worden und daher überhaupt nicht in der Lage die Testzertifikate auf Gültigkeit zu prüfen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist es nun bis zur Entscheidung in dem Klageverfahren verboten den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen wenn dieser ein Testzertifikat vorzeigt welches von einer zugelassen Onlineteststelle ausgestellt wurde.

Diese Entscheidung kann auch weitreichende Auswirkungen auf andere Verkehrbetriebe haben denn auch in den anderen Verkehrsbetrieben besitzen die Angestellten keine Prüfungskompetenz.

Arrogantes und beleidigendes Verhalten von Seiten der Kontrolleure ist leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Fahrgäste die nicht geimpft sind von Kontrolleuren herabwürdigend behandelt werden. Genau deshalb ist die Entscheidung des Amtsgericht Gelsenkirchen für mich auch eine persönliche Genugtuung.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
4.0K viewsedited  10:57
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2022-02-07 12:50:07 Auf Grund einer schweren Magenerkrankung und einem erneuten stationären Aufenthalt im Krankenhaus war es mir die letzten Wochen nicht möglich E-Mails zu beantworten. Ich werde aber alle ausstehenden E-Mails ab heute beantworten bzw. bearbeiten. Wahrscheinlich wird es zwei bis drei Tage dauern bis ich alle E-Mail beantwortet habe.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
1.6K views09:50
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2022-01-10 10:00:26 Strafanzeige oder Strafantrag

Wenn ihr den Verdacht habt, dass Polizeibeamte oder Behördenmitarbeiter eine Straftat begangen haben oder sich euch gegenüber strafrechtlich relevant verhalten haben stellt sich die Frage wie man am besten weiter vorgeht. Es besteht die Möglichkeit Strafanzeige zu erstatten oder einen Strafantrag zustellen.

Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 S. 1 StPO, die umgangssprachlich häufig auch nur Anzeige genannt wird, ist lediglich die Mitteilung des Verdachts einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden. Sie ist praktisch gesehen eine bloße Wissensmitteilung. Sie kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag hingegen ist der geäußerte Wunsch der Strafverfolgung. 

Im Gegensatz zu der Strafanzeige hat der Strafantrag rechtsgestaltende Wirkung und stellt eine Prozessvoraussetzung dar.  

Zudem kann sie nur von Berechtigten gestellt werden. In § 77 StGB ist bestimmt, wer das Recht hat, einen Strafantrag zu stellen. Primär Berechtigter ist grundsätzlich der Geschädigte. Die Stellung eines Strafantrags stellt die Erklärung dar, dass der Berechtigte die Strafverfolgung wegen einer Tat wünsche. 

Ich persönlich bevorzuge daher den Strafantrag denn die Staatsanwaltschaft ist dann gezwungen sich mit der Sache zu befassen. Zudem muss auch eine Bescheidung des Strafantrages erfolgen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmanm

t.me/DahlmannChristian
5.2K views07:00
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2021-12-26 16:51:03 Frohe Weihnachtsfeiertage wünsche ich Euch allen

Gerade in der aktuellen Zeit sind familiäre und freundschaftliche Beziehungen sehr wichtig. Ich wünsche Euch allen daher eine schöne gemeinsame Weihnachtszeit.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann
1.9K views13:51
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2021-12-17 04:11:04 Hilfe bei Normenkontrollklage gegen 2G-Regelung im Einzelhandel

Gestern hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben. Die 2G-Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist nicht geeignet die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Andere Maßnahmen wie das Tragen einer FFP2 Maske sind ausreichend.

Die 2G-Regelung in NRW ist identisch mit der bisherigen 2G-Regelung in Niedersachsen weshalb ich mich dazu entschieden habe auch hier in NRW beim Oberverwaltungsgericht eine Normenkontrollklage einzureichen. Dazu habe ich direkt Gestern noch mit einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht telefoniert und vereinbaren können, dass er nur die Gebühren für das Verfahren berechnen wird. Er selber wird auf sein Honorar verzichten.

Die Gebühren für eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht NRW belaufen sich auf 750 Euro. Ich selber kann davon 200 Euro übernehmen.

Daher fehlen jetzt noch 550 Euro. Ich bitte euch deshalb um eure Hilfe. Wir haben jetzt die Möglichkeit die 2G-Regelung aufheben zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind in dieser Sache besonders hoch und wenn wir erfolgreich sind können wir die 2G-Regelung bundesweit aufheben lassen.

Bitte unterstützt deshalb die Normenkontrollklage mit einer Spende.

Wer die Normenkontrollklage unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Ich bedanke mich bei euch schon einmal im Voraus. Gemeinsam können wir uns gegen die staatlichen Repressalien wehren.

Sollten nicht genug Spenden eingehen werde ich natürlich die geleisteten Spenden zurück überweisen.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
3.6K views01:11
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2021-12-15 01:19:22 Bußgeldverfahren eingestellt

In den letzten 3 Wochen haben wir es geschafft, dass 5 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung eingestellt wurden.

In 2 der Bußgeldverfahren ging es darum, dass auf einer Demonstration zwei Personen gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen haben sollen. In einem dieser Verfahren lag keine Ordnungswidrigkeit vor da der Betroffene zwar die Mund-Nasen-Bedekung zeitweise abgenommen hat jedoch nur weil es ihm an diesem Tag gesundheitlich nicht gut ging und er das Gefühl hatte sich übergeben zu müssen. In dem anderen Bußgeldverfahren konnte die Polizeibehörde den Tatnachweis nicht erbringen.

Die anderen 3 Bußgeldverfahren wurden nach Hinweis von mir direkt vom Ordnungsamt eingestellt weil die Betroffenen nicht einmal 14 Jahre alt waren.

Es ist sehr wichtig, dass man als Betroffener in einem Bußgeldverfahren sich richtig verhält und erst Angaben zur Sache macht wenn man den Inhalt der Akte kennt. Sobald man den Bußgeldbescheid erhält muss man innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben. Gleichzeitig sollte man auch direkt Akteneinsicht beantragen.

Da es aktuell wieder vermehrt zu Bußgeldverfahren kommt werde ich die kommenden Tage eine aktualisierte Anleitung zum Verhalten in einem Busgeldverfahren erstellen damit jeder weiß wie er sich gegen Bußgeldbescheide verteidigen kann.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
1.3K views22:19
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2021-11-09 18:02:43 Bitte um etwas Geduld

Da es mir die letzten zwei Wochen fast durchgehend gesundheitlich sehr schlecht ging ist es zu einem Rückstand bei der Beantwortung der eingehenden E-Mails gekommen.

Ich werde aber auf jeden Fall alle E-Mails beantworten.

Denke, dass ich spätestens bis Freitag den Rückstand abgearbeitet haben werde.

Die lange Wartezeit tut mir leid.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Lieben Gruß
Christian Dahlmanm

t.me/DahlmannChristian
1.9K views15:02
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2021-10-07 19:22:23 Große Impfaktion an Schulen beschlossen

Die zuständigen Ministerien der jeweiligen Bundesländer haben nun beschlossen Schüler direkt in der Schule impfen zulassen. Ab Mitte Oktober wird Niedersachsen mit der Impfung von Schüler beginnen.

Zur Durchführung der Impfungen werden Ärzte an die Schulen geschickt um dort dann die Schüler zu impfen. Zusätzlich wird Niedersachsen seine bereits bestehenden 135 mobilen Impfteams einsetzen.

Die anderen Bundesländer werden sich der Maßnahme anschließen und in den kommenden Wochen flächendeckend Schüler in den jeweiligen Schulen impfen.

Es ist davon auszugehen, dass in den Schulen die Kinder massiv unter Druck gesetzt werden damit diese der Impfung zustimmen. Es wird auch zu einem Gruppenzwang kommen.

Eltern die ihre Kinder vor einer Impfung schützen möchten können dies nur wenn sie der Schulleitung explizit die Impfung auf dem Schulgelände und wärend der Schulzeit verbieten.

Um Eltern zu helfen habe ich eine Verbotserklärung verfasst mit welcher die jeweiligen Eltern ihre Kinder vor einer Impfung schützen können.

Die von mir verfasste Verbotserklärung erfüllt alle juristischen Anforderung.

Eltern welche die Verbotserklärung nutzen möchten können mich gerne über meine nachfolgende E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Es ist notwendig, dass wir jetzt auf die Bedrohung durch die Impfung reagieren und unsere Kinder schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

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Meine Arbeit und Hilfe ist kostenlos aber sie lebt nur durch deine Spende. Wer meinen Einsatz und die Hilfsprojekte unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Vielen lieben Dank.

t.me/DahlmannChristian
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2021-10-06 17:36:04 Verwaltungsgerichtshof erklärt Ausgangsbeschränkungen für rechtswidigrig

Juristische Niederlage für die Staatsregierung: Die Ausgangsbeschränkung in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof "unverhältnismäßig" und damit unwirksam.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ

t.me/DahlmannChristian
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