2022-02-21 08:28:18
Hilfe bei Normenkontrollklage gegen 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern
Völlig unmenschlich sind die aktuellen Besuchsregelungen in Krankenhäusern. In 8 Bundesländern dürfen Patienten nur von Angehörigen besucht werden wenn diese geimpf oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen können.
Selbst beim Besuch und bei der Begleitung von Sterbenden wird an der 2G-Plus Besuchsregelung festgehalten.
Diese Besuchsregelung ist rechtswidig und völlig unverhältnismäßig. Jeder normal denkende Mensch versteht, dass es nicht sein kann, dass Angehörige im Krankenhaus nicht besucht werden dürfen nur weil man nicht geimpft ist.
Jeder von uns kann von diesem Unrecht betroffen sein. Es kann jeder Zeit passieren, dass ein von uns geliebter Mensch erkrank und im Krankenhaus behandlet werden muss.
Zusammen mit zwei Rechtsanwälten haben wir die Rechtslage und die Verhältnismäßigkeit geprüft. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Normenkontrollklage erfolreich sein wird.
Die 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern ist offensichtlich und eindeutig rechtswidrig.
Wir möchten die 2G-Plus Besuchsregelung daher im Wege einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht NRW aufheben lassen. Ein befreundeter Rechtsanwalt hat sich dazu bereit erklärt die Normenkontrollklage einzureichen und auf sein Honorar zu verzichten.
Die Gebühren für die Normenkontrollklage beim Oberverwaltungericht NRW belaufen sich auf 750 Euro.
Ich selber kann 250 Euro übernehmen.
Daher fehlen jetzt noch 500 Euro. Ich bitte Euch deshalb um Hilfe. Wir haben jetzt die Möglichkeit die 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern aufheben zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind in dieser Sache extrem hoch und wenn wir in NRW erfolgreich sind wird die Klage auch Auswirkungen auf die 2G-Plus Besuchsregelungen in den anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen usw. ) haben und zur Aufhebung führen.
Bitte unterstützt deshalb die Normenkontrollklage mit einer Spende.
Wer die Normenkontrollklage unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Ich bedanke mich bei euch schon einmal im Voraus. Gemeinsam können wir uns gegen die stataatlichen Repressalien und gegen diese Unmenschlichkeit wehren.
Sollten nicht genug Spenden eingehen werde ich natürlich die geleisteten Spenden zurück überweisen.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
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