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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-

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Die neuesten Nachrichten 2

2022-07-01 03:56:39 Strafverfahren gegen Michael Ballweg

Sicher ist allen bekannt, dass gegen Michael Ballweg ein Strafverfahren geführt wird und er sich aktuell wegen angeblicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft befindet.

Michael Ballweg wird vorgeworfen finanzielle Zuwendungen, sogenannte Schenkungen von Impfgegnern und Sympathisanten der Querdenker-Bewegung zweckwidrig verwendet zu haben.

Da mir die vorliegenden Fakten und Beweise in dem Strafverfahren nicht bekannt sind kann ich leider keine Angaben zur Rechtmäßigkeit des Ermittlungsverfahren machen.

Ungeachtet dessen habe ich jedoch erhebliche Zweifel ob eine zweckwidrige Verwendung bei Schenkungen überhaupt vorliegen kann denn Schenkungen habe naturgemäß keinen Verwendungszweck.

Eine Schenkung bzw. ein Geschenk ist die freiwillige Eigentumsübertragung einer Sache oder eines Rechts an den Beschenkten ohne Gegenleistung.

Aus diesem Grund tendiere ich zum aktuellen Zeitpunk eher dazu, dass von Seiten des Staates (Verfassungsschutz) und mit Hilfe der zuständigen Staatsanwaltschaft ein unliebsamer Gegner kaltgestellt werden soll damit er im kommenden Herbst und im November bei der Fußball-Weltmeisterschaft keine Probleme verursachen kann.

Natürlich handelt es sich lediglich um eine Vermutung die rein spekulativ ist.

Aktuell können wir nur abwarten wie sich das Strafverfahren entwickeln wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-06-22 23:02:16 Bundesgesundheitsministerium plant Corona-Impfung für Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahre

Das Bundesgesundheitsministerium schließt sich dem Vorhaben der US-Regierung an und empfiehlt eine Impfung von Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahre. Begründet wird dieses Vorhaben damit, dass man so die angebliche Infektions-Welle im Herbst mindern könnte.

Die Impfung von Kindern und nun von sogar Kleinkindern erfüllt den Tatbestand einer Kindeswohlgefährdung. Kindern ein Medikament zu spritzen welches überhaupt nicht auf seine Langzeitwirkung untersucht wurde ist fahrlässig, inakzeptabel und nicht hinnehmbar.

Sobald in Kindergärten die Impfung empfohlen oder sogar angeboten werden sollte müssen die Eltern sich dagegen wehren. Es gibt zwar keine Zwangsimpfung aber Eltern die sich gegen die Impfung entscheiden werden oft benachteiligt, gemobbt und sogar schikaniert. Dieses Vorgehen soll die Eltern massiv unter Druck setzen damit sie sich doch noch zu einer Impfung bereit erklären.

Damit so eine Situation nicht entstehen kann müssen sich die betroffene Eltern direkt am Anfang dagegen wehren und klar machen, dass sie eine Impfung unter keinen Umständen zulassen werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
4.8K views20:02
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2022-06-21 21:02:38 Maskenpflicht rechtswidrig

Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.

Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht in einem Eilverfahren als rechtswidrig erachtet. Es gibt damit dem Eilantrag des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger statt, mit dem dieser sich gegen die Hausordnung gewendet hat, im Gerichtsgebäude eine Maske zu tragen.

(Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).  

Alle die zukünftig an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen oder einen Termin bei einer Behörde haben sollten vorab das jeweilige Gericht oder die jeweilige Behörde auffordern von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung abzusehen. Mittlerweile gibt es keine Rechtsgrundlage mit welcher die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen (Gerichtsgebäude und öffentliche Einrichtungen wie Behörden) angeordnet werden kann.

Ein entsprechendes Musterschreiben/Vorlage mit welcher ihr euch gegen die Maskenpflicht schützen könnte werde ich verfassen und dann hier veröffentlichen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-05-11 13:54:03 Kurze Info

Am 25.04.2022 habe ich einen Magendurchbruch erlitten und wurde für 3 Tage ins künstliche Koma versetzt. Bis zum 09.05.2022 musste ich deshalb auch im Klinikum stationär behandelt werden. Einige haben sicher mitbekommen, dass es mir schon seit mehreren Monaten gesundheitlich schlecht ging. Durch die jetzt erfolgte stationäre Behandlung gehen die Ärzte und auch ich davon aus, dass es nicht wieder zu einem Magendurchbruch kommen wird. Zudem wurden bei der Operation auch einige Geschwüre genäht. Sodass auch im Magen eine Heilung erfolgen kann.

In den letzte zwei Wochen sind einige E-Mails eingetroffen die ich leider nicht beantworten konnte. Ich werde aber ab Morgen und in den kommenden Tagen alle eingegangen E-Mails beantworten bzw. bearbeiten. Mir ist es wirklich sehr wichtig Menschen mit juristischen Problem zu helfen die ansonsten der staatlichen Willkür ausgeliefert wären. Ihr könnt euch deshalb darauf verlassen, dass ich euch gerne helfe und eure Anliegen so gut wie möglich bearbeite.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-04-14 13:00:07 Kurz zur Info:

Bezüglich noch nicht beantworteter Anfragen werde ich das kommende Osterwochenende nutzen um alle ausstehenden Anfragen zu beantworten.

Bis spätestens Ostermontag werde ich alle Anfragen beantwortet haben.

Wünsche euch allen schon einmal jetzt frohe Ostern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-04-01 19:56:20 Schulleitungen halten an Maskenpflicht und an der Testpflicht fest

Vermehrt wird berichtet, dass Schulleitungen planen an der Maskenpflicht und an der Testpflicht festzuhalten. Juritisch durchsetzen wollen sie dies im Wege des Hausrechts. Einige Ärzte haben den Schulleitungen empfohlen im Wege des Hausrechts die Maskenpflicht und bei Bedarf auch die Testpflicht weiterhin anzuwenden.

Sollte auch an ihrer Schulle weiterhin die Maskenpflicht bzw. Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen und/oder die Testpflicht weitergeführt werden dann wehren Sie sich bitte dagegen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass man im Wege des Hausrechts einiges festlegen kann aber bei der Maskenpflicht und der Testpflicht handelt es sich um Eingriffe in die grundrechtlichgeschütze Rechte einzelner Personen so dass dies nur durch eine Verordnung der Landesregierung erfolgen kann. Ohne eine entsprechende Verordnung handeln die jeweiligen Schulleiter rechtswidrig.

Falls die Schulleitung Ihres Kindes weiterhin an der Maskenpflicht und/oder an der Testpflicht festhalten sollte können Sie mich gerne über meine E-Mail Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

oder

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Ich werde Ihnen dann gerne helfen und der jeweiligen Schulleitung deren Grenzen aufzeigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-03-23 18:43:02
Klage gegen 3G-Plus Beschränkung im Nahverkehr abgelehnt

Meine Klage gegen die vom Kreis Lippe beschlossene 3G-Plus Zutrittsbeschränkung im öffentlichen Nahverkehr hat das Verwaltungsgericht Minden abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Minden ist der Auffassung, dass die 3G-Plus Zutrittsbeschränkung zulässig ist obwohl sie eine Verschärfung der aktuellen Verordnung des Landes NRW darstellt.

Das Verwaltungsgericht hat mir zudem die Kosten des Verfahrens in Höhe von 438 Euro auferlegt. Die Verfahrenskosten muss ich nun selber zahlen. Für mich sind 438 Euro sehr viel Geld und daher bitte ich Jeden der meine Arbeit und meinen Einsatz schätzt mir bei der Zahlung zu helfen. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar. 

Wer mir bei der Zahlung der Verfahrenskosten helfen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
9.7K viewsedited  15:43
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2022-03-20 22:54:44 Aufhebung der Beschränkungen nur eine Verarschung der Bürger

Zwar hat die Bundesregierung die Beschränkungen bezüglich der sogenannten Pandemie aufgehoben jedoch hat dies keine Auswirkungen auf die jeweiligen Bundesländer. Alle Bundesländer können selber darüber entscheiden welche Beschränkungen sie erlassen bzw. aufheben.

Fast alle Bundesländer haben bereits vor Tagen erklärt, dass sie an den meisten Beschränkungen bis mindestens 02.04.2022 festhalten werden.

Begründet wird dies mit dem Anstieg des Inzidenzwertes der ganz zufällig zum Ende der Beschränkungen angestiegen ist und auch weiter steigt.

Nutznießer diese angeblichen Lockerungen ist die Bundesregierung die nun behaupten kann, dass sie ja die Beschränkungen aufheben wollten aber die Landesregierungen sich weigerten und an den Beschränkungen festhalten wollen.

Fakt ist, dass die meisten Beschränkungen und Verbote bestehen bleiben. Die Politiker sind einfach nicht Willens die Beschränkungen endlich aufzuheben.

Deshalb müssen wir selber unsere Freiheiten zurückfordern. Alle Beschränkungen und Verbote bei denen eine Chance zur Aufhebung besteht müssen juristisch angegriffen werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
14.0K views19:54
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2022-03-19 21:20:42 2G-Besuchsregelung in mehreren Krankenhäusern aufgehoben

In den letzten beiden Wochen konnte ich für mehrere Familienmitglieder von Patienten die im Krankenhaus stationär behandelt wurden erreichen, dass die 2G-Besuchsregelung aufgehoben wurde. Das hatte zur Folge, dass auch Ungeimpfte ihre Angehörigen besuchen konnten. In den entsprechenden Krankenhäusen galt bis dahin, dass lediglich vollständig geimpfte Personen ein Besuchsrecht hatten. Alle nicht geimpften Personen, selbst wenn getest wurde der Besuch verboten.

Zusätzlich habe ich in NRW eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung über die Normenkontrollklage wird noch in diesem Monat erfolgen.

Nur wenn wir uns gegen die staatlichen Repressionen und die Willkür wehren können wir etwas verändern. Wir müssen in der aktuellen Zeit unsere Rechte verteidigen ansonsten werden sie uns einfach genommen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
10.6K viewsedited  18:20
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2022-02-21 08:28:18 Hilfe bei Normenkontrollklage gegen 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern

Völlig unmenschlich sind die aktuellen Besuchsregelungen in Krankenhäusern. In 8 Bundesländern dürfen Patienten nur von Angehörigen besucht werden wenn diese geimpf oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen können.

Selbst beim Besuch und bei der Begleitung von Sterbenden wird an der 2G-Plus Besuchsregelung festgehalten.

Diese Besuchsregelung ist rechtswidig und völlig unverhältnismäßig. Jeder normal denkende Mensch versteht, dass es nicht sein kann, dass Angehörige im Krankenhaus nicht besucht werden dürfen nur weil man nicht geimpft ist.

Jeder von uns kann von diesem Unrecht  betroffen sein. Es kann jeder Zeit passieren, dass ein von uns geliebter Mensch erkrank und im Krankenhaus behandlet werden muss.

Zusammen mit zwei Rechtsanwälten haben wir die Rechtslage und die Verhältnismäßigkeit geprüft. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Normenkontrollklage erfolreich sein wird.

Die 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern ist offensichtlich und eindeutig rechtswidrig.

Wir möchten die 2G-Plus Besuchsregelung daher im Wege einer Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht NRW aufheben lassen. Ein befreundeter Rechtsanwalt hat sich dazu bereit erklärt die Normenkontrollklage einzureichen und auf sein Honorar zu verzichten.

Die Gebühren für die Normenkontrollklage beim Oberverwaltungericht NRW belaufen sich auf 750 Euro.

Ich selber kann 250 Euro übernehmen.

Daher fehlen jetzt noch 500 Euro. Ich bitte Euch deshalb um Hilfe. Wir haben jetzt die Möglichkeit die 2G-Plus Besuchsregelung in Krankenhäusern aufheben zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind in dieser Sache extrem hoch und wenn wir in NRW erfolgreich sind wird die Klage auch Auswirkungen auf die 2G-Plus Besuchsregelungen in den anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen usw. ) haben und zur Aufhebung führen.

Bitte unterstützt deshalb die Normenkontrollklage mit einer Spende.

Wer die Normenkontrollklage unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Ich bedanke mich bei euch schon einmal im Voraus. Gemeinsam können wir uns gegen die stataatlichen Repressalien und gegen diese Unmenschlichkeit wehren.

Sollten nicht genug Spenden eingehen werde ich natürlich die geleisteten Spenden zurück überweisen.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
5.6K viewsedited  05:28
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