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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-

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2021-10-04 09:32:09 Klage beim Verfassungsgerichtshof Thüringen eingereicht

Am Freitag den 01.10.2021 habe ich beim Verfassungsgerichtshof Thüringen Klage gegen die Separierung von Schülern die sich nicht testen lassen möchten eingereicht.

Mittlerweile werden Schüler die sich nicht testen lassen möchten in der Schule separiert damit sie keinen Kontakt zu anderen Schülern haben.

Diese Vorgehensweise ist völlig inakzeptabel, diskriminierend und nicht zu tolerieren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden Klage einzureichen.

Nur wenn man sich gegen Unrecht wehrt kann man etwas verändern.

Über den Verlauf des Prozess werde ich Euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
10.1K viewsedited  06:32
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2021-09-20 12:36:35 Separierung von nicht-getesteten Kindern in der Schule

Kinder die sich nicht testen lassen möchten werden mittlerweile in den Schulen separtiert. Bisher wurden Kinder die sich nicht testen lassen wollen vom Schulunterricht ausgeschlossen. In den letzten Monaten haben jedoch mehrere Verwaltungsgerichte den Ausschluss vom Unterricht für unzulässig befunden. Deshalb werden die nicht-getesteten Kinder nun in der Schule von den anderen Kindern separiert. Die nicht-getesteten Kinder werden Morgens direkt vor dem Schulgebäude abgeholt, müssen sich die Hände desinfizieren und werden dann in einen separaten Klassenraum gebracht. Diesen Klassenraum dürfen die Kinder nicht verlassen.

Da es nicht genug Lehrer gibt bekommen die separierten Kinder nur die Schulaufgaben vorgelegt welche sie dann selber lösen müssen. Da der Lehrer nicht die ganze Zeit bei den Kindern seien kann weil er noch seine eigene Klasse betreuen muss werden die nicht-getesteten Kinder sogar in dem Klassenraum eingesperrt damit sie auf keinem Fall mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Der Lehrer kommt lediglich alle 15 Minuten kurz vorbei um zu kontrollieren.

Selbst in den Pausen dürfen die nicht-getesteten Kinder den Klassenraum nicht verlassen damit sie die anderen Kinder nicht gefährden.

Mich schockieren diese Zwangsmaßnahmen extrem und es macht mich wütend und traurig, dass Kinder so behandelt werden. Die Kinder erleiden durch diese Zwangsmaßnahmen seelischen Schaden und werden traumatisiert.

Ich kann nicht einfach wegschauen wenn  Kinder misshandelt werden. Deshalb habe ich mich dazu entschieden Klage gegen diese Zwangsmaßnahmen einzureichen und zwar vor dem Verfassungsgerichtshof in Thüringen denn die meisten Fälle geschehen aktuell an Schulen in Thüringen.

Da vor dem Verfassungsgerichtshof Anwaltszwang besteht habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt kontaktiert und erreichen können, dass er lediglich die normale Grundgebühr für seine Tätigkeit berechnen wird. Die Gebühren für einen Klage beim Verfassungsgerichtshof belaufen sich auf 800 Euro.

Ich selber kann leider nur 200 Euro beisteuern da ich schon die juritschen Hilfsprojekte und die Anträge auf häusliche Selbsttestung finanziert habe.

Es fehlen daher jetzt noch 600 Euro. Ich bitte deshalb euch um eure Hilfe. Es ist extrem wichtig, dass wir die Kinder schützen und so schnell wie möglich diese Zwangsmaßnahmen beenden denn sonst werden sie zur Normalität.

Wer die Klage mit einer Spende unterstützen möchte kann dies über nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollten nicht genug Spenden eintreffen werde ich alle geleisteten Spenden wieder erstatten.

Ich bedanke mich bei euch schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
21.8K viewsedited  09:36
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2021-09-15 08:40:12 Erfolgreiche Durchsetzung der häuslichen Selbsttestung in 34 Schulen

Mittlerweile sind wir mit insgesamt 34 Anträgen auf häusliche Selbsttestung erfolgreich gewesen.

In den nachfolgenden Bundesländern konnten wir die häusliche Selbstestung durchsetzen:

1. Rheinland-Pfalz = 8 Anträge
2. Berlin = 6 Anträge
3. Bayern = 5 Anträge
4. NRW = 9 Anträge
5. Thüringen = 4 Anträge
6. Niedersachsen : 2 Anträge

Natürlich gibt es leider auch ein große Anzahl von Schulen welche die häusliche Selbsttestung abgelehnt haben. In diesen Fällen habe ich für die Eltern die Testung im Weg eines Spucktest welcher außerhalb der Schule in einer Teststelle durchgeführt wird erfolgreich durchsetzen können. Für den Fall, dass es in der Umgebung der jeweiligen Eltern keine Testellen gibt die eine Testung im Wege eines Spucktest anbieten können die Eltern die sogenannte Onlinetestung als Alternative nutzen.

Die Schulleitung kann diese Art der Testung nicht einfach verbieten da die Testellen und auch die Onlinetestung vom Gesundheitsministerium zugelassen wurden.

Um die häusliche Selbsttestung beantragen zu können habe ich vor ca. 5 Wochen einen juristisch geprüften Antrag verfasst. Mit diesem Antrag können die Eltern ganz einfach bei der jeweiligen Schulleitung die häusliche Selbsttestung beantragen. 

Eltern welche auch die häusliche Selbsttestung nutzen möchten können mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren. Ich helfe den jeweiligen Eltern dann gerne bei der Beantragung.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

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Meine Arbeit und Hilfe ist generell kostenlos aber sie lebt durch deine Spende. Wer meinen Einsatz und die Hilfsprojekte unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Vielen lieben Dank!


t.me/DahlmannChristian
34.9K views05:40
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2021-09-02 00:34:37 Thüringen beschließt Bußgeld gegen Eltern ungetesteter Schüler

Thüringer Eltern, deren Schulkindern ungetestet sind droht künftig ein Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro. 

Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Eltern deren Kinder nicht getestet sind ist rechtswidigrig und zwar weil Eltern das Recht haben der Schulleitung die Testungen zu verbieten. Ein Bußgeld kann nicht wegen einer Maßnahme verhängt werden die zulässig ist.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder in der Schule getestet werden sollten unbedingt der Schulleitung die Testung ihres Kindes verbieten. Eine entsprechende Verbotserklärung habe ich bereits vor Monaten verfasst. Jeder der die Verbotserklärung nutzen möchte kann mich gerne über meine E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Die Verbotserklärung kann auch in allen anderen Bundesländern genutzt werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
32.8K viewsedited  21:34
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2021-08-19 18:39:23 Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In einem Bußgeldverfahren hat ein Richter am Amtsgericht einfach ein Versäumnissurteil erlassen mit der Begründung die Betroffene sei zur Hauptverhandlung nicht erschienen.

Dagegen haben wir Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Es war nämlich so, dass in der Ladung vermerkt war, dass die Betroffene nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen muss. Augenscheinlich wollte der Richter das Verfahren wohl schnell mit einer Verurteilung der Betroffenen erledigen aber nicht mit uns.

Unser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war erfolgreich so, dass nun die Hauptverhandlung erneut durchgeführt werden muss. Wir werden nun noch einige Zeugen laden lassen um zu beweisen, dass der Vorwurf die Betroffene hätte gegen Versammlungsauflagen verstoßen völlig absurd und nicht zutreffend ist.

Über den Ausgang des Verfahrens werde ich berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
8.0K views15:39
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2021-08-14 03:34:22 Zufällig habe ich gerade erfahren, dass die COTEON GmbH als Alternative zu den Testzentren die online Selbsttestung mit zugelassenem Zertifikat anbietet. Sogar Speicheltests werden angeboten.

Man muss sich auf der Internetseite  registrieren und die Test kaufen welche dann postalisch geliefert werden. Die Durchführung der Testung muss lediglich mit dem Handy aufgezeichnet werden. Das Video schickt man danach an den Anbieter der die Videos prüft und innerhalb von ein paar Stunden bekommt man dann das Zertifikat online übermittelt.

Vielleicht ist das ja für alle die sich sowieso testen lassen eine Alternative zu den Testzentren. Vorallem da hier Speicheltests angeboten werden.


https://www.covidtestonline.de/
25.9K viewsedited  00:34
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2021-08-08 04:26:51 Eigentlich wollte ich mich zu den ganzen Grabenkämpfen nicht äußern aber ich finde es mittlerweile sehr erschreckend welches Ausmaß diese Kämpfe angenommen haben. Ich selber bin zwar nicht daran beteiligt da ich mich lieber auf die Arbeit und Durchführung der Hilfsprojekte kümmere anstatt mich mit anderen zu streiten jedoch merke auch ich welche Unruhe diese ganzen Kämpfe anrichten.

Wir haben doch alle eigentlich das gleiche Ziel. Wir müssen uns gegenseitig gegen die staatliche Willkür und deren absurden Einschränkungen schützen. Wir müssen die Kinder vor Zwangsmaßnahmen wie die Testungen und gegen den von Lehrern ausgeübten Druck einer Zwangsimpfung schützen. Wir müssen uns juristisch gegen Einschränkungen und Zwangsmaßnahen wehren. Der Gegner will uns spalten und uns schwächen. Dazu versucht er mit Hilfe von Bußgeldverfahren und Strafanzeigen den Druck auf den Einzelnen zu erhöhen und von einer weiteren Teilnahme an Demonstrionen abzuhalten. Der Staat wird versuchen uns vom gesellschaftlichen Leben soweit wie möglich auszuschließen.

Gerade in der jetzigen Zeit ist es deshalb enorm wichtig, dass wir weiterhin zusammenhalten und uns gegenseitig vor den Zwangsmaßnahmen und staatlichen Einschränkungen schützen. Nur wenn wir zusammenhalten können wir etwas verändern.

Deshalb konzentriert euch bitte auf das Wesentliche, überlegt wie wir etwas zum positiven verändern und anderen helfen können.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
10.5K viewsedited  01:26
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2021-07-26 09:42:55
,,Wir dachten ihr hattet uns vergessen". Es gibt abgeschnittene Dörfer, die Hilfe brauchen! Wie kann es zu so einem Skandal in Deutschland kommen?
Weshalb sind nur Schuld und Ahrweiler so bekannt?

@AktivistMann
7.1K views06:42
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2021-07-22 21:30:00 Kurze Info:

Mir ging es die letzten Tage gesundheitlich nicht gut weshalb ich einige Anfragen noch nicht beantworten konnte. Mittlerweile geht es mir aber wieder besser und bis spätestens Montag werde ich die ausstehenden Anfragen auch beantworten.


Lieben Gruß 
Christian Dahlmann
7.6K views18:30
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2021-07-12 10:08:04 Normenkontrollklage gegen Testpflicht im Kindergarten


Es ist ja nun schon zur Normalität geworden, dass selbst in Kindergärten die Kinder getestet werden. Diese Testungen sind augenscheinlich zwar freiwillig aber in Wirklichkeit ist es so, dass wenn die Testung verweigert wird das jeweilige Kind von der Betreuung im Kindergarten ausgeschlossen wird.

Mittlerweile ist es jedoch wissenschaftlich bewiesen, dass Kinder nur in äußerst seltenen Fällen selber an Covid19 erkranken. Eine Gefahr von Kindern ist daher fast ausgeschlossen. Trotzdem werden die Kinder und die Eltern massiv genötigt dieser völlig sinnlosen Testung zuzustimmen. 

Dieser Zustand ist einfach unerträglich und nicht hinnehmbar. Daher habe ich mich dazu entschlossen eine Normenkontrollklage vorzubereiten und dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Die Normenkontrollklage wird sich auf die Testpflicht in Kindergärten beziehen. Hier sehe ich die meiste Aussicht auf Erfolg und zwar auch weil sich aktuell in Deutschland fast niemand mehr infiziert. Die notwendige Verhältnismäßigkeit für solche massiven Einschränkungen ist nicht gegeben und daher ist die Testpflicht aufzuheben.

Es ist aber leider so, dass eine Normenkontrollklage immer von einem Rechtsanwalt eingereicht und ein Prozesskostenvorschuss geleistet werden muss.

Ich habe die Sache mit einem befreundeten Rechtsanwalt besprochen und erreicht, dass er lediglich die Grundgebühr für seine Tätigkeit berechnen wird. In einer Normenkontrollklage sind das Gebühren in Höhe von 600 Euro. Der Prozesskostenvorschuss wird ca. 350 Euro hoch sein.

Ich selber kann 350 Euro beisteuern so, dass der Prozesskostenvorschuss schon einmal bezahlt ist. Da ich aber auch noch die andern juristischen Hilfsprojekte finanziere ist mehr leider nicht möglich. Meine ehemalige Kollegin Frau Susanne Rojari hat sich bereit erklärt 200 Euro für die Normenkontrollklage beizusteuern. 

Uns fehlen daher jetzt noch 400 Euro. Deshalb bitte ich euch um eure Hilfe denn nur gemeinsam können wir dem ganzem Irrsinn ein Ende bereiten.

Wer die Normenkontrollklage mit einer Spende unterstützen möchte kann dies über nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollten nicht genug Spenden eintreffen werde ich alle geleisteten Spenden wieder zurück erstatten.

Ich bedanke mich bei euch allen schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
22.6K views07:08
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