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Normenkontrollklage gegen Testpflicht im Kindergarten Es is | Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Normenkontrollklage gegen Testpflicht im Kindergarten


Es ist ja nun schon zur Normalität geworden, dass selbst in Kindergärten die Kinder getestet werden. Diese Testungen sind augenscheinlich zwar freiwillig aber in Wirklichkeit ist es so, dass wenn die Testung verweigert wird das jeweilige Kind von der Betreuung im Kindergarten ausgeschlossen wird.

Mittlerweile ist es jedoch wissenschaftlich bewiesen, dass Kinder nur in äußerst seltenen Fällen selber an Covid19 erkranken. Eine Gefahr von Kindern ist daher fast ausgeschlossen. Trotzdem werden die Kinder und die Eltern massiv genötigt dieser völlig sinnlosen Testung zuzustimmen. 

Dieser Zustand ist einfach unerträglich und nicht hinnehmbar. Daher habe ich mich dazu entschlossen eine Normenkontrollklage vorzubereiten und dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Die Normenkontrollklage wird sich auf die Testpflicht in Kindergärten beziehen. Hier sehe ich die meiste Aussicht auf Erfolg und zwar auch weil sich aktuell in Deutschland fast niemand mehr infiziert. Die notwendige Verhältnismäßigkeit für solche massiven Einschränkungen ist nicht gegeben und daher ist die Testpflicht aufzuheben.

Es ist aber leider so, dass eine Normenkontrollklage immer von einem Rechtsanwalt eingereicht und ein Prozesskostenvorschuss geleistet werden muss.

Ich habe die Sache mit einem befreundeten Rechtsanwalt besprochen und erreicht, dass er lediglich die Grundgebühr für seine Tätigkeit berechnen wird. In einer Normenkontrollklage sind das Gebühren in Höhe von 600 Euro. Der Prozesskostenvorschuss wird ca. 350 Euro hoch sein.

Ich selber kann 350 Euro beisteuern so, dass der Prozesskostenvorschuss schon einmal bezahlt ist. Da ich aber auch noch die andern juristischen Hilfsprojekte finanziere ist mehr leider nicht möglich. Meine ehemalige Kollegin Frau Susanne Rojari hat sich bereit erklärt 200 Euro für die Normenkontrollklage beizusteuern. 

Uns fehlen daher jetzt noch 400 Euro. Deshalb bitte ich euch um eure Hilfe denn nur gemeinsam können wir dem ganzem Irrsinn ein Ende bereiten.

Wer die Normenkontrollklage mit einer Spende unterstützen möchte kann dies über nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollten nicht genug Spenden eintreffen werde ich alle geleisteten Spenden wieder zurück erstatten.

Ich bedanke mich bei euch allen schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian