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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

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Beschreibung vom Kanal

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-

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Die neuesten Nachrichten

2022-08-26 09:47:22 Beleidigung nur auf Antrag strafrechtlich verfolgbar

Beleidigungen können nur strafrechtlich verfolgt werden wenn ein Strafantrag des Anzeigenerstatters vorliegt.

Eine einfache E-Mail oder ein Klick in einem Formular auf der Online-Wache der Polizei reichen nicht. Ein Strafantrag muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Das heißt auf Papier, mit echter Unterschrift. Auch eine Fax zählt ebenso wenig dazu. Gerade Beleidigungen, die nur auf Antrag verfolgt werden können, werden tausendfach online angezeigt.

Liegt kein Strafantrag vor kann die Beleidigung auch nicht strafrechtlich verfolgt werden denn die Tatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung zählen zu den sogenannten „absoluten Antragsdelikten“.


Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur dann möglich wenn das Opfer einen Strafantrag gestellt hat (§ 194 StGB). Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach „Kenntnis von Tat und Täter“ erfolgen.

Wird kein Strafantrag innerhalb der drei Monate gestellt, ist das Verfahren zwingend durch die Staatsanwaltschaft einzustellen, da ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Falls gegen euch also ein Strafverfahren wegen Beleidigung geführt wird solltet ihr dringend prüfen ob überhaupt ein zulässiger Strafantrag vorliegt.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
5.0K views06:47
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2022-08-25 18:03:45 Neues Infektionsschutzgesetzt völlig ungeeignet und willkürlich

Das neue Infektionsschutzgesetz welches ab dem 01.10.2022 gelten soll muss zwar noch beschlossen werden jedoch ist schon jetzt klar, dass die Schutzmaßnahmen völlig ungeeignet und undeffiniert sind.

Präventiv soll in allen Zügen der Deutschen Bahn zukünftig die Tragepflicht einer FFP-2 Mund-Nasen-Bedeckung gelten. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit auch wieder eine Maskenpflicht gelten. Dort wird man vor dem Zutritt zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Zudem soll es wieder Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte und nur teilgeimpfte Personen im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Kulturveranstaltungen geben.

Den Bundesländern wird eine enorme Freiheit eingeräumt selber zu entscheiden welche Schutzmaßnahmen in den Ländern gelten sollen.

Durch diese Willkür wird es aber auch einfach die Schutzmaßnahmen juristisch zu bekämpfen denn alle Einschränkungen müssen angemessen und notwendig sein ansonsten sind sie unzulässig und werden vom zuständigen Gericht aufgehoben.

Sobald das neue Infektionsschutzgesetzt beschlossen wurde werden wir es analysieren um vorhandene Schwachstellen zu finden.

Ungeachtet der juristischen Bewertung steht schon jetzt fest, dass die Bundesregierung schon wieder lieber auf Verbote setzt als auf Eigenverantwortung der jeweiligen Bürger.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
9.5K views15:03
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2022-08-22 05:41:36 Land NRW darf Corona-Soforthilfe nicht zurückfordern

Erst bewilligte das Land NRW vielen Kleinunternehmer Corona-Soforthilfen. Später verlangte es einen Großteil wieder zurück. Diese skandalösen Rückforderungsbescheide hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben.

Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige klagen in Nordrhein-Westfalen gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW. In drei Pilotverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Empfängern der Soforthilfe Recht gegeben und die Schlussbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Rückforderungen in Höhe von Tausenden von Euro als rechtswidrig aufgehoben.

Urteil vom 16.08.2022, Az. 20 K 7488/20

Kleine Unternehmen sind im Frühjahr 2020 auf Grund der völlig absurden Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten.

-Die Soforthilfen war völlig ungeeignet und konnten vielen Unternehmen nicht vor einer Insolvenz schützen-

Das Land NRW suggerierte damals den Emfängern, dass sie das Geld wegen Umsatzausfällen bekommen und behalten dürfen. Wenige Monate später forderte das Land NRW dann jedoch die Rückzahlung der ausgezahlten Soforthilfen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun durch die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein die Rückzahlungsbescheide aufgehoben und stellte zudem fest, dass die Antragsformulare und die Bewilligungsbescheide für die Corona-Soforthilf missverständlich formuliert gewesen sind. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht - wie erst Wochen später vom Land klargestellt - die durch die Pandemie eingetretenen Verluste. "Unklarheiten gehen immer zu Lasten der Behörden, nicht der Empfänger", so die die Vorsitzende.

Aktuell sind alleine beim Verwaltungsgericht Düsseldorf noch mehr als 500 gleicher Verfahren anhängig. Das jetzige Urteil ist ein positives Zeichen für die Hilfsempfänger und lässt hoffen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
271 views02:41
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2022-08-08 22:41:20 Keine Maskenpflicht und auch keine Testpflicht an Schulen in NRW

Da diese Woche die Sommerferien in NRW enden hat die Landesregierung bereits eine neue Schutzverordnung erlassen. Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist ab dem 08.08.2022 gültig aber sie enthält keine Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen.

Bedeutet, dass an allen Schulen in NRW keine Maskenpflicht vorgesehen ist.

Auch ist geregelt, dass Testungen an Schulen nur auf freiwilliger Basis des jeweiligen Schülers erfolgen kann. Bei Schulveranstaltungen kann die Teilnahme eines Kindes welches Symptome hat von einem negativen Testergebniss abhängig gemacht werden.

Schüler werden also nur noch getestet wenn sie sich selber freiwillig testen lassen möchten.

Trotzdem bin ich mir sicher, dass leider wieder einige Schulleiter einfach die Maskenpflicht beschließen werden. Berufen werden sich die Schulleiter fälschlicherweise auf das Hausrecht jedoch ist bereits mehrfach entschieden worden, dass das öffentliche Hausrecht nicht als Grundlage für eine sogenannte Maskenpflicht dienen kann.

Falls auch an Ihrer Schule die Maskenpflicht angeordnet wird dann können Sie mich gerne per E-Mail über

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Ich verfasse betroffenen Eltern dann gerne einen entsprechenden Schriftsatz mit welchem diese sich gegen die rechtswidige Maskenpflicht wehren können.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
100.7K views19:41
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2022-08-08 14:54:32 Verschwiegenheitspflicht der Ärzte

Leider ist es so, dass in Strafverfahren in welchen es um das Ausstellen von falschen Attesten geht die Verschwiegenheitspflicht der Ärzte nicht als Beweisverwehrtungsverbot bei Hausdurchsuchungen herangezogen werden kann. Das Ausstellen eines Attest entbindet automatisch von der Verschwiegenheitspflicht. Deshalb können die jeweiligen Staatsanwaltschaften auch Patientenakten beschlagnahmen.

Dagegen kann man sich jedoch schützen indem man alle Patientendaten digitalisiert und anschließend verschlüsselt. Die Staatsanwaltschaften können dann zwar die Datenträger wie Festplatten beschlagnahmen jedoch nicht auslesen da die Daten verschlüsselt sind. Zudem ist es sinnvoll eine Kopie der Daten anzufertigen damit der Praxisbetrieb nach der Hausdurchung und Beschlagnahmung weitergehen kann.

Kleiner Tipp:

,,Zur Herausgabe der Passwörter ist niemand verpflichtet und kann auch nicht dazu gezwungen werden. Das gilt auch für Smartphones die mit einem Passwort gesichert sind."

In der aktuellen Zeit kann man jedem Mediziner mit einer Praxis nur empfehlen die Patientendaten zu digitalisieren und anschließend zu verschlüsseln. Damit bei der Digitalisierung alles reibungslos funktioniert gibt es mehrere Softwaresysteme mit professionellem Kundenservice der auch bei Bedarf vor Ort hilft.

Das Digitalisieren von Daten und anschließende verschlüsseln ist auch bei Rechtsanwaltskanzleien seit Jahren gängige Praxis. In beiden Bereichen geht es um wertvolle personenbezogene Daten die geschützt werden müssen.

Auch wenn die Umstellung zu einer digitalisierten Praxis mit etwas Aufwand verbunden ist so ist aber der Vorteil und Nutzen bei weitem höher.


Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
7.2K viewsedited  11:54
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2022-07-29 12:48:28 Vielen Dank

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung der Klage gegen die betreffende Schule in NRW wegen der rechtswidrigen Verhängung der Maskenpflicht. Die Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtung ist aktuell unzulässig und kann nicht über das (öffentliche) Hausrecht angeordnet werden.

Mittlerweile sind insgesamt 550 Euro eingegangen. Uns fehlen daher noch 250 Euro für die Zahlung der Gebühren.

Die Klage ist bereits verfasst und muss nur noch beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Zusammen mit einem befreundeten Rechtsanwalt haben wir die Klage verfasst und auf die aktuelle Rechtssprechung angepasst.

Uns fehlen nun noch 250 Euro bevor wir die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen können.

Wenn wir mit der Klage erfolgreich sind muss die Gebühr von der Beklagten erstattet werden sodass wir diese für weitere Klagen einsetzen können.

Wenn ihr unsere Klage unterstützen möchte könnt ihr dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollte der Betrag nicht eingehen werde ich wie bereits geschrieben die eingegangenen Zahlungen zurück überweisen.

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
4.0K views09:48
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2022-07-21 04:09:14 Hilfe bei Klage gegen Maskenpflicht in Schulen

In den letzten 3 Monaten haben mehrere Verwaltungsgerichte die Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen und Schulen als rechtswidrig erklärt. Bereits seit April wurde die Maskenpflicht bundesweit aufgehoben jedoch meinen einige Schulleiter die Maskenpflicht im Wege des Hausrechts verhängen zu können. Diese Praxis haben die Verwaltungsgerichte nun für rechtswidrig erklärt da das öffentliche Hausrecht nicht für die Verhängung der Maskenpflicht geeignet ist. Es fehlt an der Ermessungsgrundlage.

Trotz diesem eindeutigen Urteil meinen weiterhin Schulen an der Maskenpflicht festhalten zu können.

Diese Ignoranz ist völlig inakzeptabel aber auch bezeichnend für das Verhalten der jeweiligen Schulleiter.

Zusammen mit einem befreundeten Rechtsanwalt der auf sein Honorar verzichtet bereiten wir gerade eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor mit welcher wir die Maskenpflicht in der entsprechenden Schule aufheben lassen wollen.

Die Erfolgsaussicht unserer Klage ist enorm hoch da die Rechtsgrundlage bereits von anderen Verwaltungsgerichten geklärt wurde.

Die Gebühren für das Klageverfahren belaufen sich auf ca. 800 Euro. Ich selber kann 100 Euro beisteuern.

Es fehlen uns daher jetzt noch 700 Euro. Ich bitte Euch alle deshalb um Hilfe.

Wenn wir mit unserer Klage erfolgreich sind werden wir die Gebühren zurück erhalten so, dass wir diese dann für weitere Klagen verwenden können.

Jeder der unsere Kage unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Ich bedanke mich bei Euch schon einmal im Voraus. Gemeinsam können wir uns gegen die stataatlichen Repressalien wehren.

Sollten nicht genug Spenden eingehen werde ich natürlich die geleisteten Spenden zurück überweisen.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
3.3K views01:09
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2022-07-19 02:15:23 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter

In ein paar Wochen beginnt wieder ein neues Schuljahr und schon jetzt ist klar, dass erneut die Maskenpflicht und ab Herbst auch die Testpflicht in den Schulen angeordnet wird. Leider werden auch wieder Schüler die sich gegen die Maskenpflicht aussprechen oder sich nicht testen lassen möchten von Lehrern benachteiligt werden. Betroffene Eltern können sich dann mit der von mir verfassten Dienstaufsichtsbeschwerde als erste Hilfsmaßnahme wehren. Einfach die Word-Datei herunterladen, die fehlenden Angaben eintragen und dann versenden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
3.3K viewsedited  23:15
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2022-07-10 22:04:39 Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten rechtswidirg

Leider meinen immer noch Schulen und Kindergärten, dass sie die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) beschließen können obwohl in allen Bundesländern die Maskenpflicht vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden ist. Die aktuellen Infektionsschutzverordnungen sehen keine Maskenpflicht vor. Es wurde bewusst auf die Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten verzichtet.

Nun aber meinen manche Schulen und Kindergärten sie können im Wege des Hausrecht einfach die Maskenpflicht wieder einführen. Bisher wurde dies auch von einigen Verwaltungsgerichten als zulässig erachtet. In den letzte 2 Monaten hat sich aber die Rechtsauffassung geändert. Mehrere Verwaltungsgerichte haben nun entschieden, dass die Maskenpflicht nicht im Wege des öffentlichen Hausrechts beschlossen werden kann denn das öffentliche Hausrecht kann nicht als Rechtsgrundlage für die Einführung der Maskenpflicht genutzt werden. Es fehlt an der Ermächtigungsgrundlage. Zudem kann das Recht auf Beschulung nicht vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung abhängig gemacht werden solange dies nicht im Wege des Infektionsschutzgesetzt angeordnet wurde.

Falls auch Ihre Schule oder Ihr Kindergarten die Maskenpflicht wieder angeordnet hat dann helfe ich Ihnen gerne sich gegen diese rechtswidig Anordnung zu wehren. Dazu habe ich in den letzten Tagen einen entsprechenden Schriftsatz verfasst mit welchem sich Eltern gegen die Maskenpflicht an Schulen und Kindergärten effektiv wehren können. Den Schriftsatz übersende ich Ihnen gerne per E-Mail.

Kontaktieren können Sie mich über meine E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

Nur wenn man sich gegen das rechtswidrige Vorgehen der Schulen wehrt kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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2022-07-01 20:40:51 Oberlandesgericht Dresden verbietet Zwangsimpfung eines 14-jährigen Mädchens

Die getrennt lebenden Eltern stritten sich über eine Impfung gegen Covid-19 ihrer gemeinsamen Tochter. Die 14-jährige Tochter lebt bei der Mutter und hat sich gegen eine Impfung entschieden. Der Vater wollte dies nicht akzeptieren und beantragte beim Familiengericht Leipzig eine einstweilige Verfügung mit welcher er seine Tochter zur Impfung zwingen wollte.

Das Familiengericht hat dem Antrag des Vaters leider zugestimmt und die einstweilige Verfügung erlassen.

Die Jugendliche legte Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung ein. Sie begründete die Beschwerde damit, dass sie die Folgen der Spritze nicht abschätzen könne und wolle daher zunächst ein Beratungsgespräch mit ihrer Kinderärztin führen. Zudem berief sie sich auf ihr Persönlichkeitsrecht. Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren in der Lage sind über die Impfung selber zu entscheiden. Aus diesen Gründen hatte die Jugendliche mit ihrer Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden Erfolg.

-OLG Dresden, Beschluss 20 UF 875/21-

Das Gericht betonte, dass bei einem 14-jährigen Mädchen entweder ihre Einwilligung in die Behandlung vorliegen oder umgekehrt festgestellt werden müsse, dass die Einsichtsfähigkeit fehle. Beides sei hier nicht gegeben. Die Dresdner Richter stellten klar, dass im Rahmen des Kindeswohls das Persönlichkeitsrecht des Mädchens geschützt werden muss. Eine Impfungen gegen den Willen des Mädchens sei rechtswidirg.

Die Entscheidung des OLG Dresden ist sehr positiv und kann auch in vergleichbaren Fällen angewendet werden.

Falls auch Sie als getrenntlebende Eltern ein ähnliches Problem haben oder ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind zwangsweise impfen lassen will können sie mich gerne über die E-Mail Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren. Ich helfe Ihnen dann gerne Ihr Kind vor einer Impfung zu schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
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