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Verschwiegenheitspflicht der Ärzte Leider ist es so, dass in | Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Verschwiegenheitspflicht der Ärzte

Leider ist es so, dass in Strafverfahren in welchen es um das Ausstellen von falschen Attesten geht die Verschwiegenheitspflicht der Ärzte nicht als Beweisverwehrtungsverbot bei Hausdurchsuchungen herangezogen werden kann. Das Ausstellen eines Attest entbindet automatisch von der Verschwiegenheitspflicht. Deshalb können die jeweiligen Staatsanwaltschaften auch Patientenakten beschlagnahmen.

Dagegen kann man sich jedoch schützen indem man alle Patientendaten digitalisiert und anschließend verschlüsselt. Die Staatsanwaltschaften können dann zwar die Datenträger wie Festplatten beschlagnahmen jedoch nicht auslesen da die Daten verschlüsselt sind. Zudem ist es sinnvoll eine Kopie der Daten anzufertigen damit der Praxisbetrieb nach der Hausdurchung und Beschlagnahmung weitergehen kann.

Kleiner Tipp:

,,Zur Herausgabe der Passwörter ist niemand verpflichtet und kann auch nicht dazu gezwungen werden. Das gilt auch für Smartphones die mit einem Passwort gesichert sind."

In der aktuellen Zeit kann man jedem Mediziner mit einer Praxis nur empfehlen die Patientendaten zu digitalisieren und anschließend zu verschlüsseln. Damit bei der Digitalisierung alles reibungslos funktioniert gibt es mehrere Softwaresysteme mit professionellem Kundenservice der auch bei Bedarf vor Ort hilft.

Das Digitalisieren von Daten und anschließende verschlüsseln ist auch bei Rechtsanwaltskanzleien seit Jahren gängige Praxis. In beiden Bereichen geht es um wertvolle personenbezogene Daten die geschützt werden müssen.

Auch wenn die Umstellung zu einer digitalisierten Praxis mit etwas Aufwand verbunden ist so ist aber der Vorteil und Nutzen bei weitem höher.


Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian